Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 17:42
*so*"Und da hab' ich bloß zu meiner Frau gesagt: “Dieses Stück Heilbutt wär ein Mahl für Jehova gewesen." *so*Original von Palin Waylan-Majere
*simoff*
Sie hat Jehova gesagt!
*simon*
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
*so*"Und da hab' ich bloß zu meiner Frau gesagt: “Dieses Stück Heilbutt wär ein Mahl für Jehova gewesen." *so*Original von Palin Waylan-Majere
*simoff*
Sie hat Jehova gesagt!
*simon*
Darauf gehe ich später ein, sobald ich mich inhaltlich mit Ihren Thesen auseinandergesetzt habe.Original von Tennessee Rockefeller
Als Jurastudentin an der Katistianischen Nationalakademie möchte ich es mir nicht nehmen lassen, der interessierten Öffentlichkeit heute einmal das grandiose Machwerk namens "Anwaltsgesetz" vorzustellen. Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, dieses Gesetz müssen Sie einfach kennen, denn es ist von großer Bedeutung auch für Sie und Ihre Belange!
Meine uneingeschränkte Zustimmung.Original von Tennessee Rockefeller
Dabei sei vorab klargestellt, dass ich die Idee eines gesetzlichen Schutzes für die Berufsbezeichnung des "Rechtsanwaltes" durchaus für sinnvoll erachte und begrüße. Nichts ist ärgerlicher für kompetente und qualifizierte Rechtsanwälte, als salopp gesagt solche "Witzfiguren", die zwar keinerlei juristische Kenntnisse oder Erfahrungen besitzen, sich selbst aber erst einmal den Titel eines Rechts-, Fach- oder gar "Star"anwaltes verleihen, um vor dem Unionsgericht dann ein Potpourri von ihnen in Gerichtsshows und US-astorischen (*so*US-amerikansichen *so*) Justizkrimis gesehener Verhaltens- und Argumentationsweisen darzubieten.
Das ist schlicht falsch, weil es im § 10 eine Ausnahme für bereits Tätige Änwäte gibt:Original von Tennessee Rockefeller
Beginnen wir mit § 2 Absatz 1: "Die Vertretung vor den Gerichten der Demokratischen Union ist den im Anwaltsregister eingetragenen Personen vorbehalten, soweit Ausnahmen nicht gesetzlich vorgesehen sind." Solche Ausnahmen finden sich bis dato weder im Anwaltsgesetz, noch z. B. im Unionsgerichtsgesetz, oder an anderer Stelle, und da die Regierung Heidenberg mit dem Gesetz auch keinerlei Anträge eingebracht hat, solche Ausnahmeregelungen zu schaffen darf unterstellt werden, dass keine geplant sind.
Darüberhinaus gibt es im Unionsgerichtsgesetz eine gesetzliche Ausnahme, die ich auch gleich noch erklären werde, weil jetzt fängt es an:Original von Tennessee Rockefeller
§ 10. Regelung für bereits Tätige Anwälte
Anwälte, die vor dem 20. Mai 2008 bereits als Vertreter vor Gericht aufgetreten sind erhalten ohne Prüfung und Nachweis eines abgeschlossenen Studiums das Anwaltspatent und werden in das Anwaltsregister aufgenommen, sofern ihr letztes Mandat nicht mehr als sechs Monate zurückreicht.
Original von Tennessee Rockefeller
Das bedeutet also, dass folgende Personen jetzt nicht mehr vor dem Unionsgericht auftreten dürfen:
- ausländische Rechtsanwälte oder sonstige Rechtsbeistände (auf die wir in der Vergangenheit bereits so manches mal angewiesen waren!);
Stimmt. Aber jetzt widersprechen Sie sich selbst. Ich zitire Sie mal:Original von Tennessee Rockefeller
inländische Rechtsbeistände, welche nicht den Titel eines "Rechtsanwaltes" führen;
Original von Tennessee Rockefeller
In der Sache richtig, im Beispiel falsch. Weil für Herrn Grimm die Ausnahmeregelung greift (§ 10 AnwaltsG)gesetzliche Vertreter juristischer Personen, also z. B. ein Mitglied der Unions- oder einer Landesregierung für diese, sofern dieses nicht zufällig Mitglied der Anwaltschaft ist - ganz recht, Herr Ministerpräsident Grimm kann den Freistaat Freistein eigentlich gar nicht mehr vor dem Obersten Unionsgericht vertreten, wie er es gerade in einem Normenkontrollverfahren gegen eben dieses Gesetz tut!
Original von Tennessee Rockefeller
die Partei selbst - wenn die Vertretung vor dem Unionsgericht eingetragenen Anwälten vorbehalten ist folgt daraus, dass man sich ja auch nicht mehr selbst vertreten kann.
Absolut falsch, weil die Selbstvertretung, darauf wollte ich hier eingehen, im Unionsgerichtsgesetz lex specialis ist, weshalb sich jeder vor Gericht auch ohne Anwalt und Eintragung im Anwaltsregister verteidigen kann.
Herr Dr. Connor?Original von Fabian Montary
Für mich als juristischer Laie: Woher geht hervor, dass das Unionsgerichtsgesetz hier die lex specialis beherbergt?