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Verfasst: Do 31. Jul 2008, 23:08
von Madonna Ritchie-Ashcraft
*findet es begrüßenswert, dass Frau Maier das aktuelle Gesetz gefunden hat*

Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 16:11
von Helmut Hennrich
Original von Beatrice Maier
Wenn Ihnen etwas am bestehenden Polizeigesetz fehlt, dann machen Sie einen Änderungsvorschlag und gut ist. Aber einfach so ein bürokratisches Monstrum einschmuggeln wollen, das ist kein Stil.

Was ist nur aus diesem Land geworden?
Hätte ich machen können, wenn mir zum Zeitpunkt der Formulierung das geltende Polizeigesetz vorgelen hätte. Aber selbst wenn, hätten Sie mir vorgeworfen, ein bürokratisches Monstrum erschaffen zu haben.
Abgesehen davon, bin ich zur Überzeugung, dass die Aufteilung aus § 1 Absatz 3 der geltenden Fassung in den Gesetzentwurf übernommen werden sollte.
Original von Konrad Grimm
Herr Hennrich, vielen Dank für Ihren Entwurf, aber ich denke nicht, dass unser Land so ein Gesetzesmonster braucht.
Sagen wir es so: Rechtsstaatlichkeit lässt sich nicht in acht Paragraphen pressen, wenn man alle Aspekte der Polizeiarbeit berücksichtigen will.

Herr Ministerpräsident, Hohes Haus,
ja, der vorliegende Etnwurf für ein neues Polizeigesetz ist wesentlich umfangreicher als das derzerit geltende. Ich bitte Sie aber zu berücksichtigen, dass durch dieses Gesetz sowohl die Arbeit der Polizisten als auch die Rechte der durch Polizeihandlungen betroffenen Bürger auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt werden.

Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 19:47
von Beatrice Maier
Bisher kam Freistein auch ganz gut mit dem alten Polizeigesetz zurecht.

Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 10:37
von Helmut Hennrich
Original von Beatrice Maier
Bisher kam Freistein auch ganz gut mit dem alten Polizeigesetz zurecht.
Und deswegen lehnen wir auch jede Möglichkeit der Verbesserung und des Fortschritts ab.

Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 16:17
von Beatrice Maier
Ja, denn Sie haben keineswegs aufgezeigt, wo Ihr Gesetzesmonstrum eine Verbesserung darstellt.

Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 22:33
von Helmut Hennrich
Original von Beatrice Maier
Ja, denn Sie haben keineswegs aufgezeigt, wo Ihr Gesetzesmonstrum eine Verbesserung darstellt.
Frau Maier, wer lesen kann, der möge lesen, wer hören kann, der möge hören. Ich gehe erstrens mal davon aus, dass Sie den von mir eingebrachten Entwurf gelesen, zweitens das geltende Polizeirecht kennen und drittens Vergleiche zwischen beiden gezogen haben und das Sie viertens mir bei meiner Antwort auf einen Beitrag von Herrn Goldmann zugehört haben. Seien Sie mir bitte nicht böse, aber ich sehe nicht ein, warum ich mich jetzt tausendmal wiederholen soll.

Verfasst: So 17. Aug 2008, 16:01
von Franz Sendlhofer
*hust*

Verfasst: So 17. Aug 2008, 18:19
von Konrad Grimm
Gibt es hier noch Aussprachebedarf?

Verfasst: Sa 23. Aug 2008, 15:04
von Helmut Hennrich
Original von Konrad Grimm
Gibt es hier noch Aussprachebedarf?
Offensichtlich nicht.

Verfasst: So 24. Aug 2008, 14:39
von Beatrice Maier
Herr Grimm ist ja total überfordert.