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Verfasst: Di 5. Aug 2008, 18:53
von William C. Ashcraft
Betritt den Plenarsaal und tritt ans Rednerpult nachdem ihm der Präsident Rederecht erteilt hat.

Verehrter Herr Präsident,
Verehrte Abgeordnete,
Verehrte Vertreter des Unionsrats,

der Präsident erteilte mir freundlicherweise Rederecht für diese Debatte.
Ich denke, es wäre für Sie möglicherweise hilfreich, wenn Ihnen die Situation am Obersten Unionsgericht auch einmal aus der Sicht der Unionsrichter geschildert wird.

Die momentane Situation am Obersten Unionsgerichts ist weit weniger dramatisch, wie sie hier teilweise geschildert wird.
Es ist zwar richtig, dass das Gesetz zwar eigentlich drei Unionsrichter vorsieht, jedoch muss ich sagen, dass wir mit der momentanen Besetzung ganz gut auskommen.
Die Anzahl der Verfahren ist bei weitem noch nicht so hoch, dass es die Kapazitäten des Unionsgerichts übersteigen würde. Im Gegenteil. Es sind durchaus noch Kapazitäten für weitere Verfahren vorhanden.

Problematisch könnte es werden, wenn der geschätzte Kollege Prof. Dr. Schrobi auf Grund seiner angeschlagenen Gesundheit sein Amt niederlegen müsste. Die erstinstanzlichen Verfahren könnten selbst dann noch ohne Einschränkungen oder Verzögerungen durchgeführt werden. Problematisch wird es auch dann nur bei Verfahren vor dem Obersten Unionsgericht.
Hier sollte man sich jedoch grundsätzlich einmal Gedanken machen, wie man diese Verfahren vereinfachen könnte.
Ein Vorschlag, der in der Richterschaft diskutiert wird ist, dass auch der erstinstanzliche Unionsrichter an diesen Verfahren teilnehmen darf. Durch die Besetzung mit drei Richter bzw. Schöffen besteht keine Gefahr, dass der erstinstanzliche Richter seine Meinung sozusagen im Alleingang durchsetzt, da er von den beiden anderen Richtern überstimmt werden kann. Außerdem ist die Richterschaft durchaus in der Lage eigene Fehler einzugestehen und zu erkennen.
Ein weiterer Vorschlag wäre, dass man die Anzahl der Richter bei Verfahren vor dem Obersten Unionsgericht von drei auf zwei reduziert. Dies würde dazu führen, dass deutlich weniger Schöffen hinzugewählt werden müssten.
Die Entscheidung hierüber liegt jedoch bei Ihnen, verehrte Abgeordnete.
Die Richterschaft, dies darf ich Ihnen versichern, wird jederzeit gerne an einer konstruktiven Lösung mitwirken sofern dies gewünscht wird.

Das Argument, dass die Verfahren zu lange dauern kann ich so nicht stehen lassen. Die Länge der Verfahren hängt entscheidend davon ab, wie Komplex das Verfahren ist, wie viele Zeugen und Sachverständige gehört werden müssen, und wie viele Anträge gestellt werden. Ein weiterer Grund für die Länge der Verfahren ist, dass die Prozessparteien teilweise erst nach Fristsetzung durch die Gerichte reagieren. Die Verzögerungen kommen nach Untersuchungen des Obersten Unionsgerichts nur zu einem sehr geringen Prozentsatz durch Verzögerungen seitens der Gerichte zustande.
Eine Lösung, die teilweise bereits angewendet wird ist, dass die Richter den Parteien grundsätzlich Fristen für ihre Anträge etc. setzt um den Verfahrensverlauf zu beschleunigen.

Was die fachliche Seite der Arbeit des Obersten Unionsgerichts angeht denke ich, dass die Statistik hinsichtlich der Berufungen für sich spricht. Lediglich in einer verschwindend geringen Zahl der Verfahren wird gegen das Urteil des Unionsgerichts von der Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung Gebrauch gemacht. Darüber hinaus bestätigt das Oberste Unionsgericht in den allermeisten Fällen die erstinstanzlichen Urteile.
Ich denke hier gibt es keinerlei Handlungsbedarf. Die Rechtssprechung ist daher sowohl organisatorisch, als auch fachlich nach wie vor eine der angesehensten Judikativen weltweit. Ich denke hierauf können wir zurecht stolz sein.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen kleinen Eindruck in die Situation des Unionsgerichts geben und stehe Ihnen für weitere Fragen oder Debatten gerne zur Verfügung.

Vielen Dank.

Verfasst: Di 5. Aug 2008, 19:47
von Fabian Montary
Original von Denise M. Heidenberg
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Ach bitte, der Unionsrat stellt sich nicht gegen die Regierung, sondern gegen Goldmann. Wenn Sie bisher immer noch nicht verstanden haben, warum er abgelehnt wurde, das habe ich bereits in dieser Debatte wiederholt, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen. Der Unionsrat hat Goldmann die von Ihnen bescheinigte Geeignetheit abgesprochen. Akzeptieren Sie das, das war eine demokratische Entscheidung. Die Schuld auf den Unionsrat abzuwälzen ist mehr als billig.