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Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 18:02
von SRM
Original von Sean William Connor
Ich schließe mich der Meinung der Unionskanzlerin an.
Dann macht es Ihnen sicherlich nichts aus, Ihre Meinung zu begründen und meine Befürchtungen zu zerstreuen.

Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 18:12
von Fabian Montary
Original von SRM

Sie sind gern eingeladen, einen Alternativvorschlag zu formulieren. :)
Wenn Sie bis morgen Geduld dafür aufbringen, gern. ;)

Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 20:33
von Denise M. Connor
Original von SRM

Dann macht es Ihnen sicherlich nichts aus, Ihre Meinung zu begründen und meine Befürchtungen zu zerstreuen.
Ich denke, dass ich auch im Namen von Herrn Dr. Connor spreche, wenn es darum geht, Bürokratie abzubauen, statt neue zu schaffen. Diese Art von Überwachung in Form eines Beirates ist nicht im Sinne unserer Regierung.

Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 21:39
von SRM
Sie predigen doch Wasser und trinken Wein. Der Aufbau einer Justizkasse oder eines Verfassungsschutzes samt dazugehörender Bürokratie ist super, ein Beirat zur Unterstützung zur Sicherung der Geldwertstabilität ist aber böse. Den Käse, den vSzP veranstaltet hat, badet Connor doch jetzt aus!

Wie kommen Sie zu dieser Zielgewichtung? Würfeln Sie?

Verfasst: Do 3. Jul 2008, 12:50
von Fabian Montary
Montary trinkt leicht amüsiert ein kühles Zitronenwasser auf seinem Platz...

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:07
von Hajo Poppinga
Keine Einwände.

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:10
von Fabian Montary
Der Gegenentwurf kommt noch.

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:16
von Denise M. Connor
Original von SRM
Wie kommen Sie zu dieser Zielgewichtung? Würfeln Sie?
Wir sind nicht bei der FLA

Herr Dr. Montary, ich erwarte den Entwurf mit großer Spannung.

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:48
von Fabian Montary
Gesetz zur Änderung des Unionsbankgesetzes (UBankÄndG-2008)

§ 1 Grundsätzliches / Inkrafttreten
(1) Dem Unionsbankgesetz wird ein § 5a mit dem Titel „Beirat der Unionsbank“ eingefügt.
(2) Das Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
(3) Die Mitglieder des Beirates der Unionsbank sind binnen vier Wochen nach Inkrafttreten zu bestimmen.

§ 2 Gesetzesänderung
Der §5a des Unionsbankgesetzes lautet wie folgt:
„(1) Der Beirat der Unionsbank besteht aus höchstens vier Mitgliedern. Dazu Präsident der Unionsbank hat den Vorsitz inne, jedoch keine Stimme.
(2) Der Beirat der Unionsbank unterstützt den Präsidenten der Unionsbank bei der Ausübung seiner Tätigkeiten und erfüllt beraterische Aufgaben.
(3) Der Präsident der Unionsbank ist verpflichtet, den Beirat bei Initiativen aus § 2, Buchstaben a, b und e zu konsultieren und die Zustimmung einzuholen. Im Falle einer versagten Zustimmung des Beirates wird die vorgeschlagene Maßnahme nicht durchgeführt. Die wortgleiche Wiedervorlage ist frühestens vier Wochen nach der Ablehnung möglich.
(4) Der Beirat kann den Präsidenten der Unionsbank zu Maßnahmen verpflichten, die § 2, Buchstaben a, b und e betreffen.
(5) Der Beirat beschließt mit einfacher Mehrheit.
(6) Das Unionsparlament und der Unionsrat wählen jeweils bis zu zwei Mitglieder des Beirates der Unionsbank mit einfacher Mehrheit auf bis zu sechs Monate. Vorschlagsrecht hat jedes Mitglied der jeweiligen Kammer. Eine vorherige Abberufung ist entsprechend den Fällen des § 4, Absatz 3, Nr. 1 und 3 durch die Kammer möglich, die das Mitglied berufen hat.
(7) Gewählt werden kann jeder Bürger der Demokratischen Union, der nicht Mitglieder der Unionsregierung oder des Unionsparlaments ist.“

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:53
von Hajo Poppinga
Es wirkt etwas ungewöhnlich, daß Inkrafttreten direkt am Anfang zu regeln.