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Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 16:31
von SRM
Original von Sean William Connor
Nochmal: Die Kapitalbesteuerung zeigt, dass Unternehmen keine Angestellten haben.
Könnte daran liegen, dass wir in Ermangelung einer Warenwirtschaft keine Unternehmen haben...Wir drehen uns im Kreis.
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 16:38
von Sean William Connor
Original von SRM
Könnte daran liegen, dass wir in Ermangelung einer Warenwirtschaft keine Unternehmen haben...Wir drehen uns im Kreis.
Dazu habe ich mehrfach was gesagt. Zaubern kann auch ich nicht. Und Unternehmen haben wir sehr wohl.
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 16:42
von SRM
Original von Sean William Connor
Dazu habe ich mehrfach was gesagt. Zaubern kann auch ich nicht. Und Unternehmen haben wir sehr wohl.
Korrekt, aber diese Unternehmen erwirtschaften lange nicht den Cash Flow, den sie müssten oder könnten. Hier würde ich eher ansetzen, als dem Steuerzahler Daumenschrauben anzulegen.
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 16:49
von SRM
Um aber einen Alternativvorschlag einzubringen:
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf 10 v.H. festgelegt. Diese ist unabhängig von der Einkommenshöhe, auf progressive Besteuerung wird verzichtet.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Auf diese Weise schaffen wir ein transparentes Steuersystem, in das jeder einbezahlt, also Gering- wie Großverdiener gleichermaßen berücksichtigt und dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung trägt.
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 16:53
von Fabian Montary
Weil der Staat ineffektiv ist, sollen die Bürger mehr Steuern zahlen? Ich unterstütze viel mehr den Antrag des Kollegen Rousseau-Mason.
Und der Form halber: Warum gibt es da Artikel?
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 16:55
von Sean William Connor
Original von SRM
Um aber einen Alternativvorschlag einzubringen:
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf 10 v.H. festgelegt. Diese ist unabhängig von der Einkommenshöhe, auf progressive Besteuerung wird verzichtet.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Auf diese Weise schaffen wir ein transparentes Steuersystem, in das jeder einbezahlt, also Gering- wie Großverdiener gleichermaßen berücksichtigt und dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung trägt.
Lehne ich so ab. Der Vorschlag ist sozial ungerecht.
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 16:56
von Sean William Connor
Original von Fabian Montary
Weil der Staat ineffektiv ist, sollen die Bürger mehr Steuern zahlen? Ich unterstütze viel mehr den Antrag des Kollegen Rousseau-Mason.
Und der Form halber: Warum gibt es da Artikel?
Weil es eine Änderung eines bestehenden Gesetzes ist.
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 16:56
von SRM
Original von Fabian Montary
Weil der Staat ineffektiv ist, sollen die Bürger mehr Steuern zahlen? Ich unterstütze viel mehr den Antrag des Kollegen Rousseau-Mason.
Ineffizient, Herr Kollege

Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 16:59
von SRM
Original von Sean William Connor
Lehne ich so ab. Der Vorschlag ist sozial ungerecht.
Mit welcher Begründung? Kleines Rechenbeispiel:
Monatliches Einkommen von 400 B --> Einkommenssteuer: 40 B
Monatliches Einkommen von 4000 B --> Einkommenssteuer: 400 B
Ich sehe hierin vielmehr ein sehr soziales System. Mit welcher Begründung sollte ein Bürger denn 45 v.H. an Steuern zahlen müssen, während ein anderer mit ein paar Bramern weniger beim Bruttogehalt nur 35% zahlt? WO ist da die soziale Gerechtigkeit?
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 17:01
von Sean William Connor
Deshalb, weil derjenige, der 45% zahlt, ohnehin deutlich mehr auf dem Konto hat.