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Die absolute Stimmenmehrheit ist gegeben. Streng genommen ist die Abstimmung sogar vom Ergebnis her einstimmig, da Enthaltungen, wie im letzten Satz des Artikels 22 festgehalten wird, in der Ergebnisfeststellung außen vor bleiben. Da sich das Gebot der "absoluten" Mehrheit sich nur auf die Abstimmenden bezieht, und nicht auf die Mitglieder des Herrenhauses, sehe ich das Problem ehrlich gesagt nicht.
Es gibt in Imperia gar keine "relativen" Mehrheiten in diesem Sinne, da durch das Ausklammern der Enthaltungen bei Ergebnisfeststellungen logischerweise nur die Optionen
a) Mehr "ja" als "nein" --> Beschluss
b) Gleichstand zwischen "ja" und "nein" --> Ablehung
c) Mehr "nein" als "ja" --> Ablehnung
existieren können. Daher ist eine erreichte Mehrheit immer eine absolute, sofern die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Es gibt in Imperia gar keine "relativen" Mehrheiten in diesem Sinne, da durch das Ausklammern der Enthaltungen bei Ergebnisfeststellungen logischerweise nur die Optionen
a) Mehr "ja" als "nein" --> Beschluss
b) Gleichstand zwischen "ja" und "nein" --> Ablehung
c) Mehr "nein" als "ja" --> Ablehnung
existieren können. Daher ist eine erreichte Mehrheit immer eine absolute, sofern die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
David G. Whitman
Imperialkanzler
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Ist unerheblich obs im Archiv steht. Steht im Imperialgesetzesblatt: http://www.dur2005.de/forum/thread.php?threadid=327
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