Verfasst: Mo 16. Jun 2008, 17:54
Herr Vorsitzender,
die obigen Ausführungen meines Anwaltes kann ich nur bekräftigen und möchte gerne ergänzen:
Eine Ehrverletzung zeichnet sich dadurch aus, daß zu Unrecht Tatsachen über eine anderen Person verbreitet, die bei Vorliegen dazu geeignet wären, den Geltungswert dieser Person zu mindern. (so etwa Lackner/kühl, StGB, Vor §185, RN 1)
Eine Tatsache ist dabei ein konkreter Zustand oder Vorgang der Vergangenheit oder Gegenwert, die objektiv dem Beweis zugänglich ist. (so etwa Hk-BGB, §823, RN 98)
Wie mein Anwalt bereits deutlich gemacht hat, habe ich die besagte Äußerung im Scherze getätigt und sie war auch durchaus als Scherz erkennbar. Nie habe ich eine Äußerung über das Sexualverhalten des Klägers getätigt.
Das meine Äußerung möglicherweise zu Irritationen geführt hat, war meinerseits nicht vorhersehbar und ruft in mir größtes Bedauern hervor, es war nie meine Absicht einen Ehestreit provozieren, noch den häuslichen Frieden des Klägers stören. Auch hatte ich nie vor, den Eindruck zu erwecken, Herr von Sorbarban zum Paradies schlafe mit jemand anderem als seiner Ehefrau.
die obigen Ausführungen meines Anwaltes kann ich nur bekräftigen und möchte gerne ergänzen:
Eine Ehrverletzung zeichnet sich dadurch aus, daß zu Unrecht Tatsachen über eine anderen Person verbreitet, die bei Vorliegen dazu geeignet wären, den Geltungswert dieser Person zu mindern. (so etwa Lackner/kühl, StGB, Vor §185, RN 1)
Eine Tatsache ist dabei ein konkreter Zustand oder Vorgang der Vergangenheit oder Gegenwert, die objektiv dem Beweis zugänglich ist. (so etwa Hk-BGB, §823, RN 98)
Wie mein Anwalt bereits deutlich gemacht hat, habe ich die besagte Äußerung im Scherze getätigt und sie war auch durchaus als Scherz erkennbar. Nie habe ich eine Äußerung über das Sexualverhalten des Klägers getätigt.
Das meine Äußerung möglicherweise zu Irritationen geführt hat, war meinerseits nicht vorhersehbar und ruft in mir größtes Bedauern hervor, es war nie meine Absicht einen Ehestreit provozieren, noch den häuslichen Frieden des Klägers stören. Auch hatte ich nie vor, den Eindruck zu erwecken, Herr von Sorbarban zum Paradies schlafe mit jemand anderem als seiner Ehefrau.
