Verfasst: Mi 28. Mai 2008, 15:15
Wenn die Union ersatzweise Gesetzeslücken schließen möchte, dann müssten eigentlich zur Zeit welche bekannt sein, ist das so? Und wenn ja, welche sind das?
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Ich möchte meine Einwände gerne nochmal aufs Tableau bringen. Wie steht die Regierung hierzu?Original von SRM
Ich halte den Entwurf für weniger geglückt, da er die Kompetenzen von Unionsländern massiv verwässert. Zumal es extrem unübersichtlich wird, wenn Unionsland XY ein eigenes Gesetz verabschiedet, andere aber nicht daran gebunden sind, weil dort Unionsrecht gilt. Wo ist da die nationale Vergleichbarkeit?
Auch halte ich es nicht für sinnvoll, in der Begründung auf öffentliche Debatten zu verweisen. Ich bin der Meinung, dass wir hier in diesem Plenum verpflichtet sind, alle Facetten zu beleuchten und dann eine angemessene und sinnvolle Lösung zu finden.
Richtig. Ich sehe zum Beispiel im Umweltbereich Nachholbedarf. Auch im Bereich der Schul- und Hochschulgesetzgebung hätte man andere Dinge noch regeln können, z.B. was Lehrpläne betrifft. Da ist zu viel nicht geregelt worden.Original von William Butcher
Wenn die Union ersatzweise Gesetzeslücken schließen möchte, dann müssten eigentlich zur Zeit welche bekannt sein, ist das so? Und wenn ja, welche sind das?
Herr Kollege, von einer "Verwässerung" kann und möchte ich nicht sprechen, weil jedes Land gerne auch die Möglichkeit hat, andere Regelungen zu erlassen oder zu erlassen, dass das betreffende der Gesetz der Union nicht gilt, wenn man etwas nicht gesetzlich regeln will. Wenn das Unionsland einverstanden ist, kann es sich dem Vorschlag ohne irgendetwas zu erlassen, anschließen. Für mich ist das eine faire Regelung. Nationale Vergleichbarkeit kann über so eine Regelung schon in gewisser Hinsicht gewährt werden. Aber in Ländergesetzgebungskompetenzen bleibt es bei gegenteiligen Regelungen dennoch dabei: die Länder sollten sich per Staatsvertrag einigen. Da wird in speziellen Fällen kein Weg daran vorbeiführen. Und wir werden mit Sicherheit auch keine Gesetze gegen die massive Mehrheit der Länder machen.Original von SRM
Ich möchte meine Einwände gerne nochmal aufs Tableau bringen. Wie steht die Regierung hierzu?
Halte ich für eine zufriedenstellende Lösung.Original von Thorstein Richter
Wie gesagt: entweder, Sie erlassen eine andere Regelung oder Sie erlassen die Regelung, dass keine Regelung gelten soll. Solange Umweltschutz Ländersache ist, ist das zumindest juristisch legitim.