Verfasst: So 1. Jun 2008, 12:06
Ich bitte die Abwesenheit zu entschuldigen, aber der Minister ist zur Zeit etwas gesundheitlich angeschlagen - es ist aber nichts Ernsthaftes.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Steht im Gesetzesentwurf. Die Mühe es zu lesen kann ich Ihnen nicht abnehmen.Original von SRM
Wie soll dieses Anwaltsregister organisiert? Wer ist dafür zuständig? Wer prüft, ob die Kriterien der Eintragung noch erfüllt sind?
Durch Regulierung des Berufs bekommen wir Qualität - Quantität sicherlich nicht - das ist richtig. Der unregulierte status quo zeigt aber auch hinsichtlich der Quantität kein Erfolg.Original von Hajo Poppinga
Was wir also bei einem neuerlichen Versuch bedenken sollten, ist vor allem die Tatsache, daß wir derzeit nicht zu viele Personen in den Rechtsberufen haben (im Gegensatz zur Situation bei der Einführung des Rechtsberufegesetzes), sondern eher zu wenige. Fraglich erscheint mir also, ob es derzeit tatsächlich fördernd ist, wenn wir in einem nun eh knappen Markt noch zusätzlich Beschränkungen einführen? Würde das tatsächlich sich förderlich auf das Angebot an qualifizierten Anwälten auswirken?
Der Quereinstieg ohne Hochschulstudium ist vorgesehen. § 3 IIOriginal von Hajo Poppinga
Tatsächlich halte ich es auch für angemessen, daß wir bedenken, wie viele Quereinsteiger es in der Vergangenheit in der Rechtsanwaltschaft gegeben hat. Da möchte ich mich auch gerne selbst als Beispiel nehmen, denn auch ich habe nie ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert, sondern habe vielmehr durch Selbststudium und jahrelange Tätigkeit in Verwaltung und Gesetzgebung mich mit der Rechtswissenschaft vertraut gemacht. Wird so eine Entwicklung in Zukunft noch möglich sein?
Das Gesetz sieht soviele Ausnahmegenehmigungen vor, dass ich das - um das Gesetz nicht unnötig zu verwässern - ablehne.Original von Hajo Poppinga
Somit schweben mir also zwei Alternativwege vor.
a) Ich kann den Wunsch nach einer Beschränkung der Vertretung vor dem Unionsgericht und den damit verbundenen Versuch der Qualitätssicherung durchaus verstehen. Aber sollten wir aufgrund der derzeitigen Lage nicht vielleicht den "Anwaltszwang" nur auf das Oberste Unionsgericht beziehen? So könnten vor dem Unionsgericht immer noch Leute auftreten, die kein Anwaltspatent besitzen und dort Erfahrungen sammeln und somit aufgrund dieser Erfahrung später noch ihre staatliche Prüfung ablegen.
Einverstanden.Original von Hajo Poppinga
b) Sollte man das Anwaltspatent vielleicht vielmehr als staatliches Gütesiegel sehen, daß wir ausschließlich nach einer staatlichen Prüfung vergeben - selbst wenn ein abgeschlossenes Studium vorliegt. So können wir zumindest sicher sein, daß alle Mitglieder der Anwaltschaft über die gleichen Fähigkeiten verfügen. Alles andere hielte ich übrigens auch im Sinne der Gleichbehandlung für bedenkenswert.
Ebenso einverstanden. Die letzte Bemerkung zum Notariat ist zur Kenntniss genommen.Original von Hajo Poppinga
Nun möchte ich gerne noch eine Anmerkung zum Prüfungsausschuß machen - ich würde den gerne breiter besetzt sehen. Und zwar 1. durch einen vom Unionsgericht entsandten Richter und zwei vom Justizministerium zu benennenden Professoren und einer weiteren durch den Minister benannten Person.
Wenn ich abschließend noch bemerken dürfte - das Notariatswesen ist Aufgabe der Länder, insofern sollte §1 II dringend geändert werden.
Wie das Anwaltsregister organisiert sein soll, kann ich dem Entwurf nicht entnehmen. Auch ist dort nichts aufgeführt, was die dauerhafte und wiederholende Prüfung der Zulassungskriterien beträfe.Original von Sean William Connor
Steht im Gesetzesentwurf. Die Mühe es zu lesen kann ich Ihnen nicht abnehmen.
Was nutzt es, hunderte Karteileichen im Register zu führen, wenn es nur fünf aktive Verteidiger gibt?Original von William Butcher
Wieso sollten denn die Zulassungskriterien dauerhaft geprüft werden?