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Verfasst: Di 20. Mai 2008, 00:06
von Hajo Poppinga
Das ist eine gute Idee, Frau Kollegin. Laden Sie sie ein, oder soll ich?

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 00:19
von Denise M. Connor
Wenn Sie so freundlich wären, Kollege Poppinga :)

RE: [Aussprache] Gesetz ü.d. Generalbotschafter

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 00:57
von Thorstein Richter
Ich schließe mich den Ausführungen der Unionskanzlerin an, möchte aber den Kollegen Rousseau-Mason bitten, in die Klammer bei §1 Absatz 2 auch eine "2" einzufügen sowie unter §3 die Nummerierung anzupassen. Es ist nämlich zweimal ein Punkt "3." erschienen. Weiterhin möchte ich die Frage aufwerfen, vor welcher Institution der Generalbotschafter nach §2 Absatz 2 Rechenschaft ablegen soll. Öffentlich ? Vor dem Unionsparlament ? Vor der Regierung ? Zudem stelle ich die altbekannte Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, wenn ein Gesetz mitten am Tag in Kraft tritt.

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 09:23
von SRM
Original von Hajo Poppinga
Frau Kollegin, es war auch mehr eine ganz allgemeine Anfrage, keinesfalls als Kritik zu sehen. Ist vielleicht aus den Akten ersichtlich, was erreicht wurde?
Unabhängig vom Ergebnis der Akteneinsicht handelt es sich ja um einen klassischen Apfel-Birnen-Vergleich, da der Generalbotschafter aktuell keine gesonderten Kompetenzen oder Aufgaben genießt.

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 09:58
von SRM
Original von William Butcher
Den eizigen Aufgabenbereich eines Generalbotschafters, den ich ich mir vorstellen kann, ist Wahrnehmung der Aufgaben eines Botschafters in den Ländern, in denen das CD keine eigenen Botschafter entsandt hat, ansonsten würde dieses Amt den Außenminister überflüssig machen.
Genau das ist das Ziel. Der Generalbotschafter hilft dort aus, wo der Außenminister nicht hinkommt. Auf diese Weise kann sich der AuMi auf das Wesentliche kontenrieren und trotzdem wird die Akquise von neuen Partnern nicht vernachlässigt.

RE: [Aussprache] Gesetz ü.d. Generalbotschafter

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 10:02
von SRM
Original von Thorstein Richter
Ich schließe mich den Ausführungen der Unionskanzlerin an, möchte aber den Kollegen Rousseau-Mason bitten, in die Klammer bei §1 Absatz 2 auch eine "2" einzufügen sowie unter §3 die Nummerierung anzupassen. Es ist nämlich zweimal ein Punkt "3." erschienen. Weiterhin möchte ich die Frage aufwerfen, vor welcher Institution der Generalbotschafter nach §2 Absatz 2 Rechenschaft ablegen soll. Öffentlich ? Vor dem Unionsparlament ? Vor der Regierung ? Zudem stelle ich die altbekannte Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, wenn ein Gesetz mitten am Tag in Kraft tritt.
Das mit der Klammer wird im endgültigen Antrag natürlich korrigiert, hier handelt es sich um einen Tippfehler in Ihren Ausfertigungen.

Bezüglich der Rechenschaft: Ja, hier hatte ich mir das Unionsparlament überlegt. Jedes Regierungsmitglied ist hier auf Antrag eines Abgeordneten auskunftspflichtig, eine derartige Analogie hielt ich hier für angebracht. Eine Berichterstattung in Regierungskreisen halte ich für weniger geeignet, schließlich würde dies nicht gerade zur Transparenz beitragen.

RE: [Aussprache] Gesetz ü.d. Generalbotschafter

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 11:03
von Hajo Poppinga
Original von Thorstein Richter
Weiterhin möchte ich die Frage aufwerfen, vor welcher Institution der Generalbotschafter nach §2 Absatz 2 Rechenschaft ablegen soll. Öffentlich ? Vor dem Unionsparlament ? Vor der Regierung ?
Mir erscheint die Rechenschaftsablegung vor dem UP am sinnvollsten, Herr Kollege.
Zudem stelle ich die altbekannte Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, wenn ein Gesetz mitten am Tag in Kraft tritt.
Da es sich um eine gefestigte Rechtstradition innerhalb der Union handelt, sehe ich damit kein Problem.

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 16:13
von William Butcher
Original von SRM

Genau das ist das Ziel. Der Generalbotschafter hilft dort aus, wo der Außenminister nicht hinkommt. Auf diese Weise kann sich der AuMi auf das Wesentliche kontenrieren und trotzdem wird die Akquise von neuen Partnern nicht vernachlässigt.
Das steht aber so nicht in dem Gesetzesantrag drin, jedenfalls lese ich das nicht daraus.

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 17:39
von SRM
Original von William Butcher

Das steht aber so nicht in dem Gesetzesantrag drin, jedenfalls lese ich das nicht daraus.
Absatz 2.1.3 :) Dort, wo keine diplomatischen Beziehungen unterhalten werden, also auch kein Botschafter entsandt wurde, kommt der Generalbotschafter zum Zug. Wir können es aber gern noch expliziter formulieren.

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 17:55
von SRM
Wie stehen denn die Abgeordneten der SPDU und der FDU zu diesem Antrag?