Verfasst: Do 22. Mai 2008, 00:52
nickt zustimmend
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Ich denke, dass der Grundsatz, wonach ein Gesetz so allgemein wie möglich und so präzise wie nötig formuliert werden sollte, um möglichst keine Grauzonen auftreten zu lassen, mit dem vorliegenden Gesetz optimal befolgt worden ist. Das gilt auch für die dem Gesetz anhängende Kriegswaffenliste. Wenn Sie sich diese anschauen, stellen Sie fest, das dort zum einen immer generell von Waffengattungen, nicht aber von speziellen Typen gesprochen, zum anderen stellt die Auflistung der chemischen und bakteriologischen Kampfmittel keine abschließende Auflistung dar, worauf das Wort "insbesondere" hinweist.Original von SRM
Grundsätzliche Zustimmung, aber wer trägt dafür Sorge, dass diese umfangreiche und detaillierte Liste aktuell bleibt? Wäre hier eine abstraktere Formulierung, ohne sich auf die Details festzunageln, sinnvoller, um auch Grenzbereiche abzudecken?
Das Gesetz schränkt unzweifelhaft Grundrechte ein - die allgemeine Handlungsfreiheit zum Beispiel. Soweit kein Problem, das tut ja fast jedes Gesetz irgendwie. Aber: Jede Grundrechtseinschränkung ist nach dem Rechtsstaatsprinzip und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur zulässig, wenn sie
- erforderlich (ist es überhaupt notwendig?)
- geeignet (löst es das Problem?)
- angemessen ist (steht die Freiheitseinschränkung in angemessener Relation zum Resultat?)
Ich sehe keine Erforderlichkeit, solange die Antragsteller nicht darlegen, dass es überhaupt eine Produktion und Ausfuhr von Kriegswaffen im bzw. aus dem Geltungsraum der Unionsverfassung gibt.
Im übrigen ist dieses Gesetz ein bürokratisches Monstrum und entzieht sich die anhängende Kriegswaffenliste erkennbar der Regulierbarkeit durch dieses Parlament, da die Parlamentarier keine Waffeningenieure sind. Einem solchen Gesetz kann ich nicht zustimmen, da mir das Fachwissen fehlt. Die Waffenliste sollte jedenfalls ausgeklammert werden und das mit dem Vollzug beauftragte Ministerium stattdessen zur Regelung durch Verordnung ermächtigt werden.
Und der restliche Gesetzestext gefällt mir auch nicht. Man könnte dieses eher abseitige und praktisch wenig relevante Feld der Gesetzgebung besser durch wenige Generalklauseln regeln, als mit diesem bürokratischen Monster, das ist Wirklichkeit doch außerhalb dieses Plenums überhaupt niemand auch nur lesen möchte.
Mein Reden und auch das des Kollegen Grimm. Soweit ich die persönlichen Animositäten der Frau Unionskanzler nachvollziehen kann, sosehr wünsche ich mir doch, daß diesen fachlich und sachlich durchaus zutreffenden Anmerkungen ausreichend Rechnung getragen wird.Original von Vincent Bellagio
Von der Idee her finde ich ein Kriegswaffenkontrollgesetz vernünftig.
Aber der Entwurf ist viel zu lang. Das liest sich doch keiner durch. Eine kürzere Fassung, die allgemeine Regelungen enthält statt konkreter Details würde ich für wesentlich besser halten.