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Verfasst: Do 22. Mai 2008, 00:52
von Thorstein Richter
nickt zustimmend

Verfasst: Do 22. Mai 2008, 08:45
von Jasmin van Rotstein
:klatsch:

Verfasst: Do 22. Mai 2008, 11:31
von SRM
Grundsätzliche Zustimmung, aber wer trägt dafür Sorge, dass diese umfangreiche und detaillierte Liste aktuell bleibt? Wäre hier eine abstraktere Formulierung, ohne sich auf die Details festzunageln, sinnvoller, um auch Grenzbereiche abzudecken?

Verfasst: Do 22. Mai 2008, 11:50
von Helmut Hennrich
Original von SRM
Grundsätzliche Zustimmung, aber wer trägt dafür Sorge, dass diese umfangreiche und detaillierte Liste aktuell bleibt? Wäre hier eine abstraktere Formulierung, ohne sich auf die Details festzunageln, sinnvoller, um auch Grenzbereiche abzudecken?
Ich denke, dass der Grundsatz, wonach ein Gesetz so allgemein wie möglich und so präzise wie nötig formuliert werden sollte, um möglichst keine Grauzonen auftreten zu lassen, mit dem vorliegenden Gesetz optimal befolgt worden ist. Das gilt auch für die dem Gesetz anhängende Kriegswaffenliste. Wenn Sie sich diese anschauen, stellen Sie fest, das dort zum einen immer generell von Waffengattungen, nicht aber von speziellen Typen gesprochen, zum anderen stellt die Auflistung der chemischen und bakteriologischen Kampfmittel keine abschließende Auflistung dar, worauf das Wort "insbesondere" hinweist.

Verfasst: Do 22. Mai 2008, 12:04
von SRM
Was meine Frage der ständigen Aktualisierung des Gesetzes noch offen lässt. ;)

Verfasst: Do 22. Mai 2008, 15:18
von Hajo Poppinga
Herr Kollege Hennrich, das Gesetz ist uns noch aus der letzten LP vertraut und auch die Kritik bleibt deswegen die gleiche - es ist zu lang. Regeln wir es doch lieber über eine Generalklausel.

Zu diesem Zwecke möchte ich aus dem Parlamentsprotokoll die Bedenken des Kollegen Grimm wiederholen:
Das Gesetz schränkt unzweifelhaft Grundrechte ein - die allgemeine Handlungsfreiheit zum Beispiel. Soweit kein Problem, das tut ja fast jedes Gesetz irgendwie. Aber: Jede Grundrechtseinschränkung ist nach dem Rechtsstaatsprinzip und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur zulässig, wenn sie

- erforderlich (ist es überhaupt notwendig?)
- geeignet (löst es das Problem?)
- angemessen ist (steht die Freiheitseinschränkung in angemessener Relation zum Resultat?)

Ich sehe keine Erforderlichkeit, solange die Antragsteller nicht darlegen, dass es überhaupt eine Produktion und Ausfuhr von Kriegswaffen im bzw. aus dem Geltungsraum der Unionsverfassung gibt.

Im übrigen ist dieses Gesetz ein bürokratisches Monstrum und entzieht sich die anhängende Kriegswaffenliste erkennbar der Regulierbarkeit durch dieses Parlament, da die Parlamentarier keine Waffeningenieure sind. Einem solchen Gesetz kann ich nicht zustimmen, da mir das Fachwissen fehlt. Die Waffenliste sollte jedenfalls ausgeklammert werden und das mit dem Vollzug beauftragte Ministerium stattdessen zur Regelung durch Verordnung ermächtigt werden.

Und der restliche Gesetzestext gefällt mir auch nicht. Man könnte dieses eher abseitige und praktisch wenig relevante Feld der Gesetzgebung besser durch wenige Generalklauseln regeln, als mit diesem bürokratischen Monster, das ist Wirklichkeit doch außerhalb dieses Plenums überhaupt niemand auch nur lesen möchte.

Verfasst: Do 22. Mai 2008, 18:19
von Denise M. Connor
Die Bedenken des Kollegen Grimm haben ja bereits Staub angesetzt, und interessiert weder die Regierung, noch mich.

Verfasst: Do 22. Mai 2008, 18:19
von Vincent Bellagio
Von der Idee her finde ich ein Kriegswaffenkontrollgesetz vernünftig.
Aber der Entwurf ist viel zu lang. Das liest sich doch keiner durch. Eine kürzere Fassung, die allgemeine Regelungen enthält statt konkreter Details würde ich für wesentlich besser halten.

Verfasst: Do 22. Mai 2008, 19:10
von Hajo Poppinga
Original von Vincent Bellagio
Von der Idee her finde ich ein Kriegswaffenkontrollgesetz vernünftig.
Aber der Entwurf ist viel zu lang. Das liest sich doch keiner durch. Eine kürzere Fassung, die allgemeine Regelungen enthält statt konkreter Details würde ich für wesentlich besser halten.
Mein Reden und auch das des Kollegen Grimm. Soweit ich die persönlichen Animositäten der Frau Unionskanzler nachvollziehen kann, sosehr wünsche ich mir doch, daß diesen fachlich und sachlich durchaus zutreffenden Anmerkungen ausreichend Rechnung getragen wird.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß eine Generalklausel Sinn haben würde. Es ist eben auch nicht von der Hand zu weisen, daß eine Ermächtigung zur Regelung durch Verordnung die Sache wesentlich erleichtern würde.

Verfasst: Do 22. Mai 2008, 23:05
von William Butcher
Werte Kollegen, dieses Gesetz schränkt zunächst einmal nur die Herstellung und den Export von Kriegswaffen aus dem Geltungsbereich unserer Verfassung ein. Das Problem des globalen Vorhanden seins von diesen Waffen und der globalen Verbreitung schränkt es nicht ein. Daher die Frage ob die Unionsregierung über ihre Außenpolitik darauf hinwirkt, dass auch andere Länder die Herstellung und den Verkauf von Kriegswaffen einschränken.

Desweiteren schließe ich mich den bereits von Herr Popinga genannten Kritikpunkten die bereits Konrad Grimm in der letzten Legislaturperiode geäußert hat an.

Ferner möchte ich von der Unionsregierung wissen, wo und in welchen Umfang bislang Kriegswaffen in Konflikten mit der Demokratischen Union aufgetaucht sind, die in der Demokratischen Union hergestellt worden.

Auch möchte ich von der Unionsregierung wissen, ob Sie über Informationen verfügt die besagen, dass in der Demokratischen Union atomare, biologische oder chemische Waffen oder deren Komponenten hergestellt oder entwickelt worden sind.