Verfasst: Mo 12. Mai 2008, 14:55
Und wo kann man dann derzeit seine Klage loswerden?
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Direkt beim Obersten Unionsgericht - wie immer schon?Original von Michael Schneider
Und wo kann man dann derzeit seine Klage loswerden?
Nach dem Rechtsverständnis vom zukünftigen Jusitzminister Dr. Connor beim Justizminister, bzw. dem Unionskanzler, wenn es jenen ersteren nicht gibt; nach meiner Auffassung müssten Anzeigen erst einmal bei der Unionspolizei eingereicht werden. Aber wer fragt schon einen Historiker und Medienwissenschaftler, wenn der Jurist spricht.Original von Michael Schneider
Und wo kann man dann derzeit seine Klage loswerden?
AlsoOriginal von Klaus Quistorp
Der Oberste Unionsanwalt wird doch nur bei Offizialdelikten wie Mord und Totschlag tätig. Ein Verstoß gegen die Regelungen des Wahlrechtes ist aber kein solches, falls deine in Aussicht genommene Klage daraufhin abzielt.
Und können Sie Ihre fundierte Meinung auch anhand des Gesetzes belegen, Herr Doktor?Original von Fabian Montary
Nach dem Rechtsverständnis vom zukünftigen Jusitzminister Dr. Connor beim Justizminister, bzw. dem Unionskanzler, wenn es jenen ersteren nicht gibt; nach meiner Auffassung müssten Anzeigen erst einmal bei der Unionspolizei eingereicht werden. Aber wer fragt schon einen Historiker und Medienwissenschaftler, wenn der Jurist spricht.
Im Gesetz zur Unionsanwaltschaft steht irgendwas, dass der Unionsanwalt kein Regierungsmitglied sein darf.Original von Sean William Connor
Und können Sie Ihre fundierte Meinung auch anhand des Gesetzes belegen, Herr Doktor?
Im Strafprozessgesetz ist das Unionsministerium der Justiz auch Widerspruchsinstanz gegen die von der Obersten Unionsanwaltschaft erlassenen Bescheide. Es ist zwar, das räume ich ein, suboptimal, wenn der Unionsminister die Arbeit des Unionsanwalts übernimmt, aber hilfsweise und bei vakanz des Amts muss es - um einem höheren Zweck zu dienen - gestattet sein.Gesetz über die Unionsanwaltschaft
§ 1: Einrichtung der Behörde
(1) Die Unionsanwaltschaft wird als Behörde im Zuständigkeitsbereich des Justizministerium eingerichtet.
(2) Der für die Justiz zuständige Minister der Union führt die Fach- Dienst- und Rechtsaufsicht über die Unionsanwaltschaft.
(3) Die Organisation der Unionsanwaltschaft obliegt dem für die Justiz zuständigen Unionsminister.
Stimmt. In Ermittlungsverfahren ist auch die Unionsanwaltschaft an Weisungen nicht gebunden und doch bleiben auch die Regelungen des Strafprozessgesetzes, die das Unionsministerium als Widerspruchsinstanz zulässt und wenn eine nachgeordnete Behörde die Entscheidungen in den Ermittlungen aufheben kann, kann sie wohl auch - und ich betone nochmal: es ist nicht optimal! - im Ausnahmefall die Aufgaben der Behörde übernehmen.Original von Konrad Grimm
§ 5 ist lex specialis zu § 1.