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Verfasst: Do 1. Mai 2008, 10:52
von William C. Ashcraft
Zur Kenntnisnahme:
Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union
Helmut Hennrich
- Parteivorsitzender -
Manuri, Katista

An das
Unionsverwaltungsgericht
I. Instanz
Herrn Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft
- Vorsitzender Unionsrichter -
Manuri, Katista

Betreff: Ihre Anfrage bezüglich der Wahlliste zum 25. Unionsparlament

Bezug: Verwaltungsgerichtliches Verfahren des Herrn Gladstone gegen den Unionswahlleiter der Demokratischen Union (AZ: UVerwG 2008-05)

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Ashcraft, Euer Ehren,
in obiger Angelenheit muss ich Ihnen zu meinem Bedauern mitteilen, dass ein Abstimmungsprotokoll zur Wahlliste der SPDU zum 25. Unionsparlament nicht existiert, da aus Zeitgründen auf eine Abstimmung verzichtet wurde.
Behelfsmäßig kann ich Ihnen daher lediglich das Antragsprotokoll übermitteln, aus welchem ersichtlich wird, dass es zu dem von mir in meiner Eigenschaft als Parteivorsitzender vorgeschlagenem Verfahren kein Widerspruch gab. Ich erlaube mir den Hinweis, dass die Wahlliste mit der ensprechenden Bitte um Akzeptanz ohne Diskussion und Abstimmung dem Parteitag am 05.04.2008 um 9:54 Uhr vorgelegt wurde. An diesem Tag endete um 22:00 Uhr die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge.

Hoachtungsvoll

Helmut Hennrich
Parteivorsitzender

Anlage:
Sitzungsprotokoll des SPDU-Parteitags vom 05.04.2008 bezüglich Wahlliste zum 25. Unionsparlament
Anlage 01

Liebe Genossinnen und Genossen,
der Wahlleiter hat es etwas kurzfristig verkündet, und ich selber war die letzten drei Tage aus rl-Gründen etwas kurz angebunden, um es rechtzeitig zu bemerken, aber wir müssen bis heute 22:00 Uhr unsere Wahlliste eingereicht haben. Die Konkurrenz ist groß, und wir brauchen auf unserer Liste jeden Mann/jede Frau, der nicht durch ein anderes Amt auf Länder- oder Unionsebene verhindert ist. Daher bitte ich Euch, wenigstens dieses eine Mal, der von mir erstellte Liste ohne Diskussion und Abstimmung zuzustimmen, um ein Desaster für uns zu verhindern (das darin bestehen würde, dass wir bei der kommenden Wahl nicht antreten). Eure persönliche Zustimmung stillschweigend vorausgesetzt habe ich mir erlaubt, folgende Liste zu erstellen:

Verfasst: Sa 3. Mai 2008, 00:01
von William C. Ashcraft
Herr Kläger, möchten Sie sich dazu äußern?

Verfasst: So 4. Mai 2008, 11:27
von William C. Ashcraft
Das Gericht setzt dem Kläger eine Frist bis zum

Dienstag, den 06. Mai 2008, 20.00 Uhr

um sich zur Sache zu äußern.

04.05.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft

Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 21:27
von Heinrich von Löwenherz
Original von William C. Ashcraft
Das Gericht setzt dem Kläger eine Frist bis zum

Dienstag, den 06. Mai 2008, 20.00 Uhr

um sich zur Sache zu äußern.

04.05.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Ich habe an den SPDU Vorsitzenden Herrn Hennrich ledeglich die Frage, ob er die in der Klagschrift dargestellten Sachverhal so bestätigen kann?

Das hat er mit der Vorlage des "Protokolls" getan. Die Seite des Klägers bestätigt das Protokoll als richtig und zutreffend an. Ich denke zum Sachverhalt selber, diese ist unumstritten, gibt es keine weiteren Ausführung zu machen.

Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 21:27
von Heinrich von Löwenherz
doppel

Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 23:11
von William C. Ashcraft
Herr Prof. von Löwenherz, beantragen Sie ein Urteil in Abwesenheit des Beklagten?

Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 23:27
von Sean William Connor
*schaut auch in diese Verhandlung kurz rein*

Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 23:30
von Heinrich von Löwenherz
Original von William C. Ashcraft
Herr Prof. von Löwenherz, beantragen Sie ein Urteil in Abwesenheit des Beklagten?
Herr Vorsitzender, das tue ich. Vielen Dank.

Verfasst: Di 6. Mai 2008, 08:11
von William C. Ashcraft
In Ordnung.
Gibt es noch Anträge von Ihrer Seite aus? Oder können wir mit den Plädoyers fortfahren?

Verfasst: Di 6. Mai 2008, 20:55
von Heinrich von Löwenherz
Original von William C. Ashcraft
In Ordnung.
Gibt es noch Anträge von Ihrer Seite aus? Oder können wir mit den Plädoyers fortfahren?
Wir können mit dem Plädoyer fortfahren, da der Kläger keine weiteren Anträge einzubringen gedenkt.