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Original von Fabian Montary

Ist das denn wirklich so? Ich habe eher das Gefühl, auch bei unserem personalisierten Verhältniswahlrecht, dass den Leuten die Partei reichlich egal, sondern nur nach Partei ankreuzen.

Iiiieeeh! 8o
War Absicht :)
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Fabian Montary
Ist das denn wirklich so? Ich habe eher das Gefühl, auch bei unserem personalisierten Verhältniswahlrecht, dass den Leuten die Partei reichlich egal, sondern nur nach Partei ankreuzen.
Dafür divergieren teilweise Erst- und Zweitstimmen doch recht stark. Respektive, man kann das auch bei Oberbürgermeisterwahlen sehen. Hier in Nürnberg hat OB Maly über 60 % geholt, seine SPD aber nur rund 40 %. Dagegen hat Clemens Gsell von der CSU 27 % erreicht, seine Partei dagegen etwa 33 %.

Die Zeiten, wo in den richtigen Wahlkreisen auch der berühmte "schwarze Stock" bzw. "rote Hut" gewählt wurden, sind vorbei.
 

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Diese Klage ist der Witz des Jahrhunderts. Dass hier keine Nötigung vorliegt, ist sowas von offensichtlich, dass es einer Frechheit gleich kommt, den vom Volk gemeinschaftlich finanzierten Rechtsapparat damit zu beschäftigen.
 

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Original von Montgomery Scott
Diese Klage ist der Witz des Jahrhunderts. Dass hier keine Nötigung vorliegt, ist sowas von offensichtlich, dass es einer Frechheit gleich kommt, den vom Volk gemeinschaftlich finanzierten Rechtsapparat damit zu beschäftigen.
Diese böse Metzger. Wie konnte sie es nur wagen, der verlogenen Schlange Lüglanti in den Rücken zu fallen bei deren Plan, mit den SED-Kommunisten zu paktieren?
 

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Da biste jetzt im falschen Thread gelandet ;) Wo soll denn bitte eine Nötigung vorliegen?
 

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Tatbestandsmerkmal des § 106 StGB (Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans) ist nicht nur die Drohung mit einem empfindlichen Übel, sondern auch die Drohung mit oder Anwendung von Gewalt. Und Gewalt bedeutet nicht ausschließlich physische Einwirkung, sondern kann sich z. B. auch in der Ausübung psychischen Drucks auf eine Person manifestieren.

Ob und wenn ja inwiefern Frau Metzger psychisch "bearbeitet" wurde weiß ich nicht, aber das zu ermitteln ist ja Aufgabe des Generalbundesanwaltes. Liegen ihm tatsächliche Erkenntnisse über die "Überzeugungsarbeit" in der SPD-Fraktion vor kann geprüft werden, ob diese dem Gewaltbegriff des § 106 StGB unterfällt, oder nicht.
 

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Amber Marie Ford
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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Sean William Connor
Ein ohnehin überarbeiteter Staatsanwalt wird noch dümmlichen Papierkram lesen dürfen. Danke.
Wir reden hier nicht von der Staatsanwaltschaft an irgendeinem Landgericht, die ansonsten Ladendiebe jagt, sondern von der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof. Ich bezweifle, dass der Job der hohen Damen und Herren in Karlsruhe so besonders stressig ist.
 

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Original von Amber Marie Ford
Tatbestandsmerkmal des § 106 StGB (Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans) ist nicht nur die Drohung mit einem empfindlichen Übel, sondern auch die Drohung mit oder Anwendung von Gewalt. Und Gewalt bedeutet nicht ausschließlich physische Einwirkung, sondern kann sich z. B. auch in der Ausübung psychischen Drucks auf eine Person manifestieren.

Ob und wenn ja inwiefern Frau Metzger psychisch "bearbeitet" wurde weiß ich nicht, aber das zu ermitteln ist ja Aufgabe des Generalbundesanwaltes. Liegen ihm tatsächliche Erkenntnisse über die "Überzeugungsarbeit" in der SPD-Fraktion vor kann geprüft werden, ob diese dem Gewaltbegriff des § 106 StGB unterfällt, oder nicht.
Wo ist der Anfangsverdacht?
 

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Die Tatsache, dass Frau Metzger es sagt?
 

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Was hat sie denn in dieser Richtung gesagt?
 

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