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Verfasst: So 9. Mär 2008, 14:26
von Sean William Connor
Original von Konrad Grimm
Herr Abgeordneter, halten Sie sich für fähig, das Richteramt gewissenhaft und unparteiisch auszuüben?
Es ist ein Anspruch von mir politische und juristische Entscheidungen sauber zu trennen. Im Amt des Unionsrichters würde ich mich nur der Verfassung und den Gesetzen der Demokratischen Union verpflichtet sehen, Herr Grimm. Ich kann Ihnen also versichern, dass ich persönlich mich in der Lage sehe das Richteramt unparteiisch und gewissenhaft auszüben und ohne Ansehen der Person nach besten Wissen und Gewissen entscheiden würde.
Verfasst: So 9. Mär 2008, 14:40
von Konrad Grimm
Als Unionsrichter wären Sie einer derjenigen, die über die letzte, gültige Interpretation unserer Gesetze entscheidet. Dabei fließt zwangsläufig eigene Überzeugung mit ein. Wie dürfen wir uns die bei Ihnen vorstellen? Fühlen Sie sich einer bestimmten Schule der Rechtstheorie oder Rechtsphilosophie zugehörig?
Verfasst: So 9. Mär 2008, 20:34
von Hajo Poppinga
Herr Kollege, inwieweit glauben Sie, ist es nötig gewisse Überzeugungen und Ansichten zur Ermittlung der Kernaussagen unserer Verfassung in diese hineinzuinterpretieren?
Verfasst: Mo 10. Mär 2008, 21:55
von Sean William Connor
Sehr geehrter Herr Kollege Grimm,
um die Antwort Ihrer Frage vorwegzunehmen: Ich fühle mich der Schule des Rechtspositivismus zugehörig. Ich weiß aber den reinen Rechtspositivismus um die Radbruch’schen Formel zu ergänzen, die da lautet: Positives Recht ist dann Unrecht, wenn der Widerspruch zwischen Gesetz und Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht hat, dass das Geetz der Gerechtigkeit weichen muss.
Für alle Nicht-Juristen im Saal möchte ich den Begriff des Rechtspositivismus in aller gebotenen kürze, ohne eine Vorlesung zu halten, in einem Satz erläutern. Der Rechtspositivismus ist eine rechtsphilosophische Lehre, die aufgeworfene Rechtsfragen nur aufgrund des positivem (kodierten, also geschrieben) Rechts löst ohne dieses Recht (moralisch) zu werten. Warum man als Rechtspositivist das Recht nicht zu werten hat ist mitunter auch eine rechtssoziologische Lehre - um hier einen berühmten Vertreter zu nennen, nenne ich den von mir geschätzten Niklas Luhmann (-> Systemtheorie). Weiter ins Detail zu gehen macht, denke ich, keinen Sinn. Aber ich halte hierzu gerne eine Vorlesung an einer Universität der Demokratischen Union.
Verfasst: Di 11. Mär 2008, 01:49
von Konrad Grimm
Gut, gut. Ich habe keine Fragen mehr.
Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 04:19
von Palin Waylan-Majere
Besteht sonst noch Aussprachebedarf?
Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 08:17
von Hajo Poppinga
Original von Hajo Poppinga
Herr Kollege, inwieweit glauben Sie, ist es nötig gewisse Überzeugungen und Ansichten zur Ermittlung der Kernaussagen unserer Verfassung in diese hineinzuinterpretieren?
Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 12:59
von Sean William Connor
Original von Hajo Poppinga
Idealerweise sollten eigene Überzeugungen bei der Ermittlung der Kernaussage keine Rolle spielen. Es gibt aber durchaus Situationen, wo der Richter auch seine eigenen intelektuelle Maßstäbe an einen Sachverhalt legen muss - solche Situationen sollten so selten wie möglich sein.
Verfasst: Do 20. Mär 2008, 15:22
von Sean William Connor
Original von Palin Waylan-Majere
Besteht sonst noch Aussprachebedarf?
Ich glaube nicht mehr.
Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 12:13
von Denise M. Connor
*Hust*