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Verfasst: Mi 23. Apr 2008, 11:38
von Palin Waylan-Majere
Das ist nicht Gegenstand dieser Klage. :)

Verfasst: Mi 23. Apr 2008, 17:02
von Helmut Hennrich
Original von Palin Waylan-Majere
Das ist nicht Gegenstand dieser Klage. :)
Das ist mir bewust, doch wollte ich darauf hinweisen, dass zuweilen nicht nur der Unionsregierung Versäumnisse unterlaufen, was jedoch gewiss keine Entschuldigung das Nicht-Erscheinen von Mitgliedern der Unionsregierung vor dem Unionsparlament entschuldigen kann und soll.

Verfasst: Mi 23. Apr 2008, 21:00
von William C. Ashcraft
Herr Hennrich, beschränken Sie sich bei Ihren Ausführungen bitte auf Dinge die für dieses Verfahren von Relevanz sind.

Kann das Gericht dann davon ausgehen, dass Sie ein Anerkenntnisurteil beantragen?

Verfasst: Do 24. Apr 2008, 09:40
von Helmut Hennrich
Original von William C. Ashcraft
Herr Hennrich, beschränken Sie sich bei Ihren Ausführungen bitte auf Dinge die für dieses Verfahren von Relevanz sind.
Gewiss, Euer Ehren.
Original von William C. Ashcraft
Kann das Gericht dann davon ausgehen, dass Sie ein Anerkenntnisurteil beantragen?
So ist es.

Verfasst: Do 24. Apr 2008, 23:01
von William C. Ashcraft
Schließt sich der Kläger diesem Antrag an?

Verfasst: Di 29. Apr 2008, 18:15
von Palin Waylan-Majere
Ja.

Verfasst: Mi 30. Apr 2008, 20:33
von William C. Ashcraft
Vielen Dank Herr Waylan-Majere.
Das Gericht zieht sich kurz zurück.

Verfasst: Mi 30. Apr 2008, 20:58
von William C. Ashcraft
Bild

DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht I. Instanz -

Anerkenntnisurteil
Im Namen des Volkes

In der Klage

Herrn Palin Waylan-Majere, MdUP
Demokratische Union

gegen

die Demokratische Union
- vertreten durch den Unionskanzler -
Manuri (Katista)
Demokratische Union

Das Unionsverwaltungsgericht I. Instanz, hat auf die mündliche Verhandlung vom 09.02.2008 - 29.04.2008 durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft

für Recht erkannt:

1. Die partielle Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Klägers durch den Unionsminister ohne Geschäftsbereich vom 27.01.2008 stellt keine ausreichende Antwort dar.

2. Der Kläger wurde dadurch in seinen Rechten als Mitglied des Unionsparlaments verletzt.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Unionsverwaltungsgericht in I. Instanz am 30. Apil 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft.

Prof. Dr. Dr. Ashcraft