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Verfasst: So 2. Dez 2007, 23:04
von Hajo Poppinga
Original von Michael Heen
Was das "plebiszitäre Veto" angeht: ist es nicht sinnvoller, erst das Volk abstimmen zu lassen, bevor das Unionsparlament sich damit befasst? Ich kann mir vorstellen, dass man sich so viel Zeit und Arbeit gleich erspart. Das Unionsparlament kann sich ja immer noch mit dem Gesetz beschäftigen, wenn es vom Volk angenommen wurde.
Erstens würde eine Befassung durch das Unionsparlament nach der Annahme durch das Volk keinen Sinn mehr haben und zweitens würde dies die Regelannahme der repräsentativen Demokratie abschaffen.
Ich halte die Idee der Richterwahl durch das Volk keine gute Idee. Oder nach welchen Kriterien sollen die Wähler entscheiden, wenn nicht nach den Wahlversprechen, die die Kandidaten dann von sich geben, um gewählt zu werden. Zudem frage ich mich, ob der Wahlkampf der Unabhängigkeit des Gerichts wirklich dienlich ist.
Zunächst kann beispielsweise nach persönlicher und fachlicher Eignung entschieden werden - gerade im Richteramt.

Denkbar wären zudem auch Konstellationen in denen der Wahlkampf vermieden wird. Beispielsweise könnte das Unionsparlament den Richter erstmalig wählen und danach müßte er sich alle vier Monate dem Votum des Volkes stellen um im Amte zu bleiben. So gäbe es keinen Wahlkampf und das Volk würde trotzdem die Richter legitimieren.

Verfasst: So 2. Dez 2007, 23:09
von vSzP
Original von Hajo Poppinga

Es dauert nicht notwendigerweise entscheidend länger. Das plebiszitäre Veto käme nur in Ausnahmefällen zum Einsatz und dann könnte man es per Gesetzgebung sehr effizient ausgestalten.
In was für Ausnahmefällen? Und wie würden Sie die Gesetzgebung "effiizienter" gestalten wollen wenn Sie sogar die Gesetzgebung durch ein Modul mehr bereichern wollen?

Verfasst: So 2. Dez 2007, 23:09
von Hajo Poppinga
Original von Fabian Montary

Wo beginnt die Bedürftigkeit, die Arbeitsunfähigkeit? Was meinen Sie mit Gruppen?
Ankurbeln hören Wirtschaftswissenschaftler nur wahrlich nicht gern. ;)
Nun, sagen wir, es wird ein Anreiz für den privatwirtschaftlichen Sektor geschaffen. Mit Gruppe war zum einen "Bürger" und zum anderen "Unternehmen" gemeint.

Die Bedürftigkeit beginnt nach dem katistianischen Recht unter einem Guthaben von 2000 Bramern. Aber das ist sicherlich verhandelbar.
Tut es das? Wenn ich mir da so manchen Kandidaten zum Unionsparlament anschaue, hege ich da Zweifel.
Nun, sagen wir - es sollte. Andererseits zeigt ja auch die mangelnde Auseinandersetzung auf, wo Defizite bestehen. Die betreffende Person wird die Quittung dafür erhalten.

Verfasst: So 2. Dez 2007, 23:11
von Michael Heen
Erstens würde eine Befassung durch das Unionsparlament nach der Annahme durch das Volk keinen Sinn mehr haben und zweitens würde dies die Regelannahme der repräsentativen Demokratie abschaffen.
Es sei denn, man trennt zwischen Volksbegehren und Volksentscheid - oder?
Zunächst kann beispielsweise nach persönlicher und fachlicher Eignung entschieden werden - gerade im Richteramt.
Um ehrlich zu sein: da ich kein Jurist bin, könnte ich im "Ernstfall" auch die fachliche Qualifikation eines Kandidaten zum Richteramt nicht beurteilen.
Denkbar wären zudem auch Konstellationen in denen der Wahlkampf vermieden wird. Beispielsweise könnte das Unionsparlament den Richter erstmalig wählen und danach müßte er sich alle vier Monate dem Votum des Volkes stellen um im Amte zu bleiben. So gäbe es keinen Wahlkampf und das Volk würde trotzdem die Richter legitimieren.
Nehmen wir einmal an, der Richter müsste nach dem Gesetz Urteile fällen, die aber im Volk unpopulär wären: würde er sich nicht zweimal überlegen, diese zu fällen, mit Blick auf die nächste Wahl? Ich denke, dass wäre ein entscheidende Schwächung der Unabhängigkeit der Richter. Oder wie sehen Sie, bw. die Vaterländische Union, das?

Verfasst: So 2. Dez 2007, 23:12
von Fabian Montary
Keine weitere Fragen erst einmal, Sie haben mir aber meine Wahl ein wenig erleichtert.

Verfasst: So 2. Dez 2007, 23:14
von Hajo Poppinga
Original von Michael Heen

Es sei denn, man trennt zwischen Volksbegehren und Volksentscheid - oder?
Das ist richtig, weicht aber a) vom Konzept des plebiszitären Vetos völlig ab und b) sieht die Rechtsordnung der Union dies bisher nicht vor und derzeit sehe ich dafür auch keine Notwendigkeit.
Um ehrlich zu sein: da ich kein Jurist bin, könnte ich im "Ernstfall" auch die fachliche Qualifikation eines Kandidaten zum Richteramt nicht beurteilen.
Sie können doch aufgrund Ihres gesunden Menschenverstandes sicherlich über seriöses Auftreten, Ausbildung und ähnliches urteilen?
Nehmen wir einmal an, der Richter müsste nach dem Gesetz Urteile fällen, die aber im Volk unpopulär wären: würde er sich nicht zweimal überlegen, diese zu fällen, mit Blick auf die nächste Wahl? Ich denke, dass wäre ein entscheidende Schwächung der Unabhängigkeit der Richter. Oder wie sehen Sie, bw. die Vaterländische Union, das?
Sehe ich nicht so. Gegenbeispiele aus dem Ausland beweisen das.

Verfasst: So 2. Dez 2007, 23:15
von Hajo Poppinga
Original von Mikael Grönholm
Sieht die vaterländische Union eine Reform des Parlaments vor? Genauer gefragt: Zieht die vaterländische Union eine Abschaffung des Unionsrates in Betracht? Oder gibt es andere Reformen in diesem Bereich die angestrebt werden?
Die Vaterländische Union ist gegen eine Abschaffung des Unionsrates.

Verfasst: So 2. Dez 2007, 23:15
von Fabian Montary
Welches Ausland?

Verfasst: So 2. Dez 2007, 23:19
von Michael Heen
Das ist richtig, weicht aber a) vom Konzept des plebiszitären Vetos völlig ab und b) sieht die Rechtsordnung der Union dies bisher nicht vor und derzeit sehe ich dafür auch keine Notwendigkeit.
Das ist richtig. Leider kenne ich mich mit der Rechtsordnung der Demokratischen Union zu wenig aus, um dies beurteilen zu können.
Sie können doch aufgrund Ihres gesunden Menschenverstandes sicherlich über seriöses Auftreten, Ausbildung und ähnliches urteilen?
Sicherlich kann man das Äußere beurteilen. Doch habe ich erhebliche Zweifel, ob das ausreichend ist - der Schluss vom äußeren Auftreten auf die fachliche Qualifikation.
Sehe ich nicht so. Gegenbeispiele aus dem Ausland beweisen das.
Auch da kenne ich mich zu wenig aus, da ich mich mit der Juristerei bislang zu wenig auseinandergesetzt habe.

Verfasst: So 2. Dez 2007, 23:23
von Konrad Grimm
Original von Mikael Grönholm
Sieht die vaterländische Union eine Reform des Parlaments vor? Genauer gefragt: Zieht die vaterländische Union eine Abschaffung des Unionsrates in Betracht? Oder gibt es andere Reformen in diesem Bereich die angestrebt werden?
Wir haben das in Betracht gezogen, diskutiert und verworfen.

Warum?

Punkt 1: Nehmen wir einmal an, wir legen die beiden Kammern zusammen. 50 % der Abgeordneten werden durch Verhältniswahl auf unionsweiten Listen gewählt, 50 % per Mehrheitswahl in den Ländern. Realistischer Weise kann aufgrund der momentanen zahlenmäßigen Stärke der politischen Elte nur von einem Abgeordneten pro Unionsland ausgegangen werden, das heißt 7:7.
Eine Verhältniswahl um lediglich sieben Sitze führt allerdings zu grotesken Verschiebungen beim Erfolgswert einer Stimme. Im Klartext: Es ist sehr leicht, einen Sitz im Parlament zu erreichen, aber außerordentlich schwer, mehr als einen zu erreichen. Das benachteiligt die großen Parteien massiv (der Einwand, andere Auszählungsverfahren könnten dem entgegenwirken, führt lediglich zu einer Umkehr der Benachteiligung - es wären dann kleine Parteien benachteiligt). Ein solches System würde die Gleichheit der Wahl aufheben und wäre damit sogar verfassungswidrig.

Punkt 2: Diese Maßnahme ist ein pures Rückzugsgefecht. Ja, wir haben Probleme, geeignetes Personal für den Unionsrat zu finden, und das ist schlimm. Aber wir Vaterländische wollen uns damit nicht abfinden! Wir wollen unser Land und unseren Staat nicht kaputtschrumpfen! Wir wollen vielmehr darum kämpfen, dass unser Land wieder attraktiv für aktive Neubürger wird. Wir wollen zurück zu altem Glanz, und darüber hinaus - kein race to the bottom.

Darum lehnen wir eine Zusammenlegung der Kammern ab.