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Verfasst: Di 27. Mär 2007, 19:44
von Oliver von Palm
Ach, inzwischen ist es als Nettigkeit anerkannt

.
Verfasst: Di 27. Mär 2007, 19:47
von Amber Marie Ford
Soviel ich weiß war er damals als Peter Reinhardt Unionsanwalt, und hat in seinem Plädoyer Freispruch gefordert mit der Begründung, der Geschädigte habe ja nicht bewiesen, kein Depp zu sein - bleibt fraglich, welche Richter dem auch noch gefolgt sind 8o
P.S. Kauli hat noch so ein lustiges Foto, auf dem er ein T-Shirt mit der (alten) DU-Flagge darauf und dem Spruch: "Sie Arschloch! Beweisen Sie dass Sie keines sind!", gefolgt vom Aktenzeichen des Urteils trägt - wenn es das Board jener Tage noch gibt, ließe es sich also herausfinden

Verfasst: Di 27. Mär 2007, 19:52
von Schrobi
Aktenzeichen müsste St02-07 gewesen sein (
http://microkasper.moncao.de/).
Allerdings sind alle drei Archive, die mir zur Verfügung stehen, nicht weit genug. Ich komme gerade mal ins Jahr 2003 zurück.
Verfasst: Di 27. Mär 2007, 19:54
von Marko Untrial
Verfasst: Di 27. Mär 2007, 19:54
von Kauli
Original von Amber Marie Ford
Soviel ich weiß war er damals als Peter Reinhardt Unionsanwalt, und hat in seinem Plädoyer Freispruch gefordert mit der Begründung, der Geschädigte habe ja nicht bewiesen, kein Depp zu sein - bleibt fraglich, welche Richter dem auch noch gefolgt sind 8o
[...]
Nope, das Verfahren wurde eingestellt, da hatte kein Reichter die Finger drin.
Verfasst: Di 27. Mär 2007, 19:56
von Schrobi
Nee, das ist schon wieder zu früh

Und das nächste mir bekannte Archiv (/archiv1) ist wieder zu aktuelle

Verfasst: Di 27. Mär 2007, 19:57
von Oliver von Palm
Fakt ist: Wir dürfen hier Depp sagen =)
Verfasst: Di 27. Mär 2007, 20:23
von Konrad Grimm
Die "Depp"-Entscheidung ist ein Mythos, inszeniert von einem besserwisserischen Geschädigten. Matthias Schmelzer sagte seinerzeit zu seiner Überheblichkeit Merlin: "Du Depp, ich mach mich ja auch nicht über deinen Nachnamen lustig." Die Verfahrenseinstellung erfolgte wegen
Geringfügigkeit, weil im konkreten Sachverhalt zum einen eine Provokation Merlins vorweg ging, und weil "Depp" ohnehin ein Grenzbereich ist - ist das nur eine derbe Umgangssprache oder tatsächlich schon ein Angriff auf die personale Würde? Meiner Meinung nach nur im konkreten Sachzusammenhang zu entscheiden.
Merlins gekränkter Stolz, kampagnenmäßig inszeniert, hat anschließend den heutigen Mythos geschaffen.
Es sollte sich niemand täuschen: Unter anderen Vorzeichen hätte ich und würde ich durchaus auch die Bezeichnung Depp zur Anklage bringen, jedenfalls aber allenfalls gegen eine Geldauflage einstellen.
Begründung:
Beim Tatvorwurf der Amtsanmaßung ergaben die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keine Erhärtung des Anfangsverdachts. Die angeführte Niederlegung der angesprochenen Ämter wurde nie rechtswirksam vollzogen.
Beim Tatvorwurf der Beleidigung stellt die Bezeichnung "Depp" allenfalls eine sehr geringfügige Kränkung des Ehrgefühls des Antragstellers dar. Das Ermittlungsverfahren wird daher wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Manuri, 30.12.2002
gez.
Reinhard,
Oberster Unionsanwalt
Verfasst: Di 27. Mär 2007, 21:38
von Kauli
Ist eigentlich
Franke eine Beleidigung?

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 01:27
von Hajo Poppinga
Original von Schrobi
Ich habe dieses Urteil bisher nie gesehen.
Ehrlich gesagt bezweifele ich sehr stark, dass Depp "legalisiert" worden ist. Das war mit Sicherheit eine Einzelentscheidung.
Außerdem sind solche Urteile ja nicht grundsätzlich für die weitere Rechtssprechung verpflichtend
Doch, seit wir das neue Zivilrecht haben schon.
