Seite 2 von 8

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 17:13
von Konrad Grimm
Goldheart, ich weise Sie der 202. Infanteriedivision zu.
Schneider, Sie weise ich der 204. Panzergrenadierdivision zu.

Das übergeordnete XXX. Reservekorps hat seinen Sammelpunkt an der imperianisch-katistanischen Landesgrenze.

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 17:21
von Michael Schneider
*wirft sich in Uniform und eilt zur Sammelstelle*

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 17:26
von Denise M. Connor
Original von Michael Schneider
*wirft sich in Uniform und eilt zur Sammelstelle*
Wift Schneider einen Blick zu

Sehr schick, die Uniform steht Ihnen ;)

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 17:30
von Hajo Poppinga
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Mobilmachung?

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 17:33
von Konrad Grimm
Silent leges inter arma.

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 17:36
von Hajo Poppinga
Dachte ich es mir doch - dieser Mobilmachung liegt keinerlei Ermächtigung durch Gesetz zu Grunde. Die Unionsregierung macht sich gleich mit Gesetzesbrechern.

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 17:37
von Konrad Grimm
Original von Hajo Poppinga
Dachte ich es mir doch - dieser Mobilmachung liegt keinerlei Ermächtigung durch Gesetz zu Grunde. Die Unionsregierung macht sich gleich mit Gesetzesbrechern.
Die Regierung ist durch die Verfassung zum Aufstellen von Streitkräften ermächtigt. Dass die Einzelregelung nicht parat steht, ändert nichts daran, dass wir berechtigterweise eine Armee haben und berechtigterweise Reservisten einziehen.

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 17:38
von Literoy Goldheart
Original von Hajo Poppinga
Dachte ich es mir doch - dieser Mobilmachung liegt keinerlei Ermächtigung durch Gesetz zu Grunde. Die Unionsregierung macht sich gleich mit Gesetzesbrechern.
Wofür gibbet eigentlich eine Reserve wenn man die nicht aktivieren darf?
So gesehen verstößt der Kanzler zumindest nicht GEGEN ein Gesetz, solange es kein Gesetz FÜR eine solche Regelung gibt.
Andererseits ist es natürlich wichtig zu wissen was mit denen passiert, die sich dieser Mobilmachung entziehen.

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 17:38
von William Butcher
Dann können wir ja den Oberbefehlshaber des Reserve Heeres beim Obersten Unionsanwalt anschwärzen. :rolleyes:

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 17:39
von Michael Schneider
Wir haben den Verteidigungsfall, wenn ich nicht irre. Und dann ist die Generalmobilmachung militärisch im Ermessen des Unionskanzlers. Dies bedarf keiner gesonderten gesetzlichen Grundlage. Es gibt auch keine Grundlage wie sie sich Morgens und Abends zu waschen haben, aber sie tun es trotzdem (hoffe ich zumindest).