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Verfasst: So 7. Okt 2007, 12:54
von Amber Marie Ford
Original von Hajo Poppinga
Hier scheint mir die Kollegin Ford nicht ganz und recht zu haben - eine Abänderung des Antrages wäres mot recht wünschenswert. Weiter Frage ich mich nach dem Bestandsschutz für bereits bestehende Versicherungen der Länder?
Ein weiteres Thema, das zumindest ergebnisoffen diskutiert werden müsste - aber wie ich ja bereits sagte: dem Entwurf liegen keinerlei gründliche und substanzielle Auseinandersetzungen mit den Situationen, Möglichkeiten, Chancen und Perspektiven der Union und der Länder, sowie einem gedanklichen Grundkonzept des Föderalismus und der Beziehungen zwischen den staatlichen Ebenen in der Demokratischen Union insgesamt zu Grunde.

Anstatt jetzt am hastig gefertigten Flickwerk in noch größerer Hast weiter herumzuflicken, ist es einzig richtig, diesen Entwurf abzulehnen und unter Berücksichtigung auch und gerade der über die bloße Verteilung von Gesetzgebungskompetenzen hinausgehenden Aspekte des Verhältnisses zwischen Union und Ländern einen neuen, staats- und gesellschaftspolitisch durchdachten Vorschlag zu entwerfen und mit den Ländern abzustimmen, ehe er in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wird.

Verfasst: So 7. Okt 2007, 12:58
von Hajo Poppinga
Ich wäre durchaus bereit, und ich denke es ist machbar, weil darüber größerer Konsens herrscht, nun zuersteinmal die subsidiäre Gesetzgebungszuständigkeit der Union zu beschließen und in die Verfassung zu bringen - ein Husch-Husch ist sicherlich nicht angebracht.

Was ich aber sehen möchte, ist ein Bestandsschutz für solche Einrichtungen der Länder, die nach einer Reform möglicherweise nicht mehr in deren Reform fallen würden.

Verfasst: Mo 15. Okt 2007, 10:13
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Bild

Besteht hier noch Aussprachebedarf?

Verfasst: Mo 15. Okt 2007, 11:12
von Hajo Poppinga
Ja, ich möchte gerne wissen, wie es mit dem Bestandsschutz aussieht.

Verfasst: Mo 15. Okt 2007, 12:25
von Sean William Connor
Herr Poppinga was genau möchten Sie zum Bestandsschutz wissen?

Als Antragsteller möchte ich ferner eine gesonderte Abstimmung über die §§ beantragen und änderre dahingehend auch meinen Antrag, der nun wie wolgt aussieht:

Föderalsismusreform - Art. 47
Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.

§ 1 [Änderung des Artikels 47 der Unionsverfassung]

Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst:

Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
Die Union hat die Gesetzgebung über:

1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland;
2. die Landesverteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung, die grenzpolizeiliche Überwachung der Außengrenzen der Demokratischen Union zu Lande, zu Wasser und in der Luft, die Einreise in das und Ausreise aus dem Staatsgebiet der Demokratischen Union;
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems;
4. die Verfassung des Unionsgerichtes und das Prozessrecht und vor demselben, die Rechtsanwaltschaft und die Rechtsberatung;
5. das Strafrecht;
6. das bürgerliche Recht;
7. die Staatsangehörigkeit, das Passwesen, das Melde- und Ausweiswesen, das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer, die Freizügigkeit, die Ein- und Auswanderung, die Abschiebung, die Aus- und Durchlieferung;
8. alle staatlichen Foren;
9. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung;
10. die soziale Sicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge;
11. diejenigen Gegenstände, ohne die zugleich mitzuregeln eine ausdrücklich der Union zugewiesene Gesetzgebungskompetenz verständigerweise nicht geregelt werden kann, ergänzende Vorschriften zu Gegenständen über welche die Union die Gesetzgebung besitzt sowie Gegenstände, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.

§ 2. [Bestandsschutz]

Bestehende sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.11.2007 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft.

§ 3. [Inkrafttreten]

Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Föderalsismusreform - Art. 48
Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.

§ 1. [Unionsvertretungsgesetze]

Der Unionsverfassung wird der Artikel 48 neu eingeführt:

Artikel 48 - Vertretungsgesetzgebung der Union

(1) Auf den Sachgebieten welche unter die Gesetzgebung der Länder fallen hat die Union das Recht zur Gesetzgebung, solange und soweit nicht alle Länder von ihrem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht haben.n
(2) Vertretungsgesetze der Union gelten wie Landesrecht und sind als solche zu kennzeichnen.
(3) Vertretungsgesetze der Union treten für das Gebiet eines Landes außer Kraft, wenn dieses Land eine eigene gesetzliche Regelung erläßt oder eine solche bereits besteht.
(4) Artikel 22 Absatz 3 findet auf dem Gebiet der Vertretungsgesetzgebung der Union keine Anwendung.

§ 2. [Inkrafttreten]

Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: Mo 15. Okt 2007, 14:58
von Hajo Poppinga
Original von Sean William Connor
Herr Poppinga was genau möchten Sie zum Bestandsschutz wissen?
Nun, in Katista und Heroth gibt es mittlerweile Landessozialversicherungen. Können wir einen Passus hineinschreiben, der diesen Bestandsschutz gewährt?

Verfasst: So 21. Okt 2007, 02:56
von Sean William Connor
Original von Hajo Poppinga

Nun, in Katista und Heroth gibt es mittlerweile Landessozialversicherungen. Können wir einen Passus hineinschreiben, der diesen Bestandsschutz gewährt?
Ja. Einen Bestandsschutz nehme ich auf.

Verfasst: Mi 24. Okt 2007, 13:34
von Sean William Connor
*hust*

Verfasst: Mi 24. Okt 2007, 13:39
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Ich gehe davon aus, dass Sie einen neuen Vorschlag vorlegen, da Sie ankündigten, den Bestandsschutz aufzunehmen?!

Verfasst: Mi 24. Okt 2007, 13:41
von Sean William Connor
Original von Patrick Behrens-Nilsson
Ich gehe davon aus, dass Sie einen neuen Vorschlag vorlegen, da Sie ankündigten, den Bestandsschutz aufzunehmen?!
Doch. Ich hab das in den geänderten Entwurf vom 15.10.2007 12:25 editiert ;)