Seite 2 von 2

Verfasst: Do 4. Okt 2007, 20:34
von Hajo Poppinga
Liebe Kollegen,

ich habe vorhin nochmal genauer das Unionsgerichtsgesetz angesehen - da gäbe es vieles zu ändern, meiner Ansicht nach, vorbehaltlich der Reformbemühungen der Unionsrichter Schrobi und Metternich möchte ich da allerdings nicht zu viel machen.

Was mir jedoch sofort auffiel, ist der überflüssige Paragraph 4a über die ehrenamtlichen Richter. Ich denke, es wäre durchaus angemessen, wenn wir diesen streichen und die Wahl von Schöffen ausschließlich den Unionsrichtern überlassen. So wird der Fortgang der Verfahren besser gewährleistet, als wenn wir als Unionsparlament in einem langwierigen Verfahren einen ehrenamtlichen Unionsrichter hinzuwählen.

Oder? ;)

Verfasst: Do 4. Okt 2007, 20:45
von Denise M. Connor
Das hört sich für mich zumindest logisch an, Herr Poppinga.

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 15:55
von Hajo Poppinga
Dann würde ich einen entsprechenden Antrag vorbereiten.

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 16:35
von Denise M. Connor
Sehr gerne

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 17:10
von William C. Ashcraft
Ich möchte anmerken das diese Streichung ebenfalls in unserem Entwurf enthalten ist.

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 18:16
von Hajo Poppinga
Das ist gut. Aber es würde wohl die Arbeit beschleunigen, wenn wir diese Streichung bereits jetzt vornehmen, oder sehe ich das falsch?

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 19:17
von William C. Ashcraft
Ich denke es wäre sinnvoll das Gesamtpaket zur Abstimmung zu stellen anstatt über jeden einzelnen Punkt gesondert abzustimmen.

Verfasst: Mo 15. Okt 2007, 10:17
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Bild

Soll die Aussprache noch geöffnet bleiben?

Verfasst: Mo 15. Okt 2007, 11:13
von Hajo Poppinga
Ich wäre dafür.

Verfasst: Mo 29. Okt 2007, 10:32
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Bild

Da es keinen Redebedarf mehr zu geben scheint, wird die Diskussion geschlossen.