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Verfasst: Mo 24. Sep 2007, 19:26
von Addison Montgomery
Ich schließe mich meiner Kollegin an.

Verfasst: Mo 24. Sep 2007, 19:47
von Michael Schneider
Mein erstes Gesetz und es wird so durchgewunken. ;)

Verfasst: Mo 24. Sep 2007, 19:50
von Oliver von Palm
Warum auch nicht?

Verfasst: Mo 24. Sep 2007, 20:06
von Rudolph Baader
Ich gehe mit diesem Antrag nicht konform.
Weder die 51% der abgegebenen Stimmen, noch die 2 Mitglieder-Klausel treffen auf meine Zustimmung.

Ich werde gegen diesen Antrag stimmen.

Verfasst: Di 25. Sep 2007, 00:33
von Michael Schneider
Und was schlagen sie stattdessen vor? Nur dagegen sein gibts nicht. Bitte konstruktiv.

Verfasst: Di 25. Sep 2007, 15:15
von Literoy Goldheart
Mir wurde von dritter Seite der Vorschlag zugetragen, die feste Grenze für einen Misstrauensantrag durch eine relative zu ersetzen, beispielsweise das mind. 25% der Mitglieder des Herrenhauses den Antrag einbringen müssen.

Verfasst: Di 25. Sep 2007, 22:21
von Michael Schneider
Das kann aber durchaus mal weniger als 2 Leute oder genausoviel sein...ne? Ich kenne die Höhen und Tiefen der Aktivität in den Ländern...

Da würd ich dann eher wie schonmal gesagt auf 3 aufstocken.

Was sagen die anderen dazu?

Verfasst: Di 25. Sep 2007, 22:47
von Maximilian von Rohan-Mason
Ich wär schon dafür, absolute Zahlen zu benutzen. Was ich aber fragen will. Wieso soll der Imperialkanzler nur bis zum Ende der in Imperia eigentlich nicht vorhandenen Legislaturperiode amtieren. Wenn schon jemand inthronisiert wird, kann er gleich auch die komplette Amtszeit erhalten. Denn schlussendlich ist so ein Verfahren nichts anderes als eine reguläre Wahl des Kanzlers.

Verfasst: Di 25. Sep 2007, 22:59
von Michael Schneider
Nun das ist durchaus diskutabel.

Mein Ansatz lag darin nicht das normale Wahlverfahren objektiv über diese Wahl im Herrenhaus zu stellen. Somit wäre dann eine normale Wahl dann eine Bestätigung. Zur Zeit ist das vielleicht nur teilweise sinnig, weil die Wahlbevölkerung praktisch = Herrenhausmitglieder. Aber das muss ja nicht so sein. Man ist ja als wahlberechtigter Bürger nicht mal verpflichtet aktiv im Herrenhaus zu wirken (deswegen muss mans ich da ja auch selbst aktiv anmelden).

Verfasst: Di 25. Sep 2007, 23:15
von Rudolph Baader
Mein Vorschlag ist, dass der Kanzler vom Herrenhaus gewählt wird.
Eine Abwahlmöglichkeit in diesem Rahmen wäre nur bei gleichzeitiger und daran gekoppelter Aufstellung eines Alternativkandidaten einzurichten.