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Verfasst: So 23. Sep 2007, 13:17
von Karl Lagerquell
Ich möchte darauf aufmerksam machen, das die verschiedentliche Handhabung des Umgangs mit Drogen eine unionsweite Strafverfolgung recht schwierig machen.
Es ist mir nicht bekannt, ob der oben zitierte Entwurf jemals Gesetzesreife erlangt hat - ich gehe einfach davon aus.
Sollte dies der Fall sein, möchte ich den Innenminister der Union und der Länder bitten, eine Einigung zu erzielen wie mit dem Problem umzugehen ist.
Verfasst: So 23. Sep 2007, 13:20
von William Butcher
Is doch ganz einfach, wo die Union nicht zuständig ist, sind die Länder zuständig und damit hat sich die Unionsweite verfolgung erledigt.
Verfasst: So 23. Sep 2007, 14:12
von Michael Schneider
Also begehe ich in Freistein ein Kapitalverbrechen und mache einen Schritt nach Imperia und drehe der Polizei von Freistein eine lange Nase, weil die mich da ja nicht ermitteln können? Na hervorragend. Wenn das kein Einschreiten von Unionsbehörden erfordert weiß ich nicht...
Verfasst: So 23. Sep 2007, 15:33
von Heinrich Julius von Jagonburg
Original von Michael Schneider
Also begehe ich in Freistein ein Kapitalverbrechen und mache einen Schritt nach Imperia und drehe der Polizei von Freistein eine lange Nase, weil die mich da ja nicht ermitteln können? Na hervorragend. Wenn das kein Einschreiten von Unionsbehörden erfordert weiß ich nicht...
Emo!
Verfasst: So 23. Sep 2007, 15:36
von Oliver von Palm
Original von Michael Schneider
Also begehe ich in Freistein ein Kapitalverbrechen und mache einen Schritt nach Imperia und drehe der Polizei von Freistein eine lange Nase, weil die mich da ja nicht ermitteln können? Na hervorragend. Wenn das kein Einschreiten von Unionsbehörden erfordert weiß ich nicht...
Kapitalverbrechen sind nach Unionsrecht strafbar.
Verfasst: So 23. Sep 2007, 15:58
von Michael Schneider
Original von Oliver von Palm
Kapitalverbrechen sind nach Unionsrecht strafbar.
Dann halt ein Drogenverbrechen. Sic!
Verfasst: So 23. Sep 2007, 16:01
von Oliver von Palm
In dem Fall können Sie tatsächlich dem Freisteiner Polizisten die lange Nase zeigen, weil die Tat in Imperia nicht strafbar ist.
Verfasst: So 23. Sep 2007, 16:47
von Hajo Poppinga
In Katista gilt in diesem Fall das
Rauschmittelgesetz.
Verfasst: So 23. Sep 2007, 16:51
von Karl Abel
Wie steht es denn um das Betäubungsmittelgesetz aus Freistein? Bitte nicht sooo extrem konservativ^^
Ich vermute einfach mal freisteiner Bier gilt als Grundnahrungsmittel aber alles andere ist völlig verboten :rolleyes:
Verfasst: So 23. Sep 2007, 16:52
von Hajo Poppinga
Na, dann verbinden Sie Ihre Gelüste doch mit einem Ausflug nach Katista oder Imperia.
