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Verfasst: Fr 21. Sep 2007, 10:19
von Amber Marie Ford
Das ist so nicht zutreffend. Der Imperialverweser ist in der Ausübung seines Amtes an die verfassungsmäßige Ordnung, Recht und Gesetz der Demokratischen Union und der Republik Imperia gebunden. Er darf folglich kein Gesetz ausfertigen welches gegen dagegen verstößt, und auch keinen Imperialkanzler oder sonstigen Amtsinhaber ernennen, der keine Gewähr für seine Pflichterfüllung im Einklang mit diesen Werten und Normen bietet, ernennen. Er hat dort noch nicht einmal Ermessensspielraum!
Verfasst: Fr 21. Sep 2007, 10:20
von Oliver von Palm
Original von Amber Marie Ford
Das ist so nicht zutreffend. Der Imperialverweser ist in der Ausübung seines Amtes an die verfassungsmäßige Ordnung, Recht und Gesetz der Demokratischen Union und der Republik Imperia gebunden. Er darf folglich kein Gesetz ausfertigen welches gegen dagegen verstößt, und auch keinen Imperialkanzler oder sonstigen Amtsinhaber ernennen, der keine Gewähr für seine Pflichterfüllung im Einklang mit diesen Werten und Normen bietet, ernennen. Er hat dort noch nicht einmal Ermessensspielraum!
Da seht ausschließlich: Im Rahmen der Verfassungsurkunde und der Imperialgesetze. Ergo: Nichts Unionsverfassung.
Verfasst: Fr 21. Sep 2007, 10:23
von Literoy Goldheart
Ist er wirklich an die Verfassung der Demokratischen Union gebunden? Oder schwört er nur der Republik Treue und den Schutz der Verfassung? Selbst in beiden Fällen sehe ich weder bei Herrn Metternich noch bei Herrn Palm verfassungsfeindliche Tendenzen.
Verfasst: Fr 21. Sep 2007, 10:23
von Amber Marie Ford
Original von Oliver von Palm
Da seht ausschließlich: Im Rahmen der Verfassungsurkunde und der Imperialgesetze. Ergo: Nichts Unionsverfassung.
Die Verfassungen der Länder können deren Organe nicht davon entbinden, ihre Pflichten unter Beachtung von Verfassung und Gesetzen der Union zu erfüllen (Art. 22 III UVerf).
Original von Literoy Goldheart
Ist er wirklich an die Verfassung der Demokratischen Union gebunden? Oder schwört er nur der Republik Treue und den Schutz der Verfassung? Selbst in beiden Fällen sehe ich weder bei Herrn Metternich noch bei Herrn Palm verfassungsfeindliche Tendenzen.
Natürlich ist er das, die Länder sind mit ihren Verfassungen, Gesetzen und sonstigen Rechtsnormen, sowie exekutiven und judikativen Akten an die Unionsverfassung gebunden, siehe erwähnten Art. 22 III UVerf.
Und Herr Metternich verkündet bei jeder Gelegenheit, er strebe die Herauslösung Imperias aus der Union, also den Bruch des Art. 24 I UVerf an. Als Imperialverweserin würde ich keinen Regierungschef ernennen, der einen offenen Bruch der Unionsverfassung propagiert und anstrebt.
Edit: Goldhearts Beitrag einbezogen
Verfasst: Fr 21. Sep 2007, 10:28
von Oliver von Palm
Original von Amber Marie Ford
Die Verfassungen der Länder können deren Organe nicht davon entbinden, ihre Pflichten unter Beachtung von Verfassung und Gesetzen der Union zu erfüllen (Art. 22 III UVerf).
Die Union liegt in ihrer jetzigen Form eh in den letzten Zuckungen. Das beweist schon die Tatsache, mit welchen Methoden die Unionsregierung jetzt schon gegen Imperia vorgeht.
Verfasst: Fr 21. Sep 2007, 10:33
von Amber Marie Ford
Totgesagte leben länger, Herr Palm...

Verfasst: Fr 21. Sep 2007, 11:43
von Literoy Goldheart
Original von Amber Marie Ford
Und Herr Metternich verkündet bei jeder Gelegenheit, er strebe die Herauslösung Imperias aus der Union, also den Bruch des Art. 24 I UVerf an.
Bei jeder Gelegenheit?
Da können Sie doch auch sicherlich den einen oder anderen Link hier einbringen...
Verfasst: Fr 21. Sep 2007, 11:45
von Amber Marie Ford
Wenn ich nicht gerade wichtigeres zu tun hätte als Dutzende von Beiträgen in verschiedenen Themen in verschiedenen Foren zu durchsuchen - ja

Verfasst: Fr 21. Sep 2007, 12:46
von Oliver von Palm
Frau Ford, welchen Nachteil hätten Sie denn bei einer demokratischen Herauslösung Imperias, sollte es überhaupt soweit kommen? Richtig, gar keinen. Ich halte den Antisezessionsartikel ohnehin für undemokratisch.
Verfasst: Fr 21. Sep 2007, 12:50
von Amber Marie Ford
Dieser "Antisezzesionsartikel" ist Bestandteil einer Verfassung, welche demokratisch in einer freien Volksabstimmung an welcher auch die Imperianer teilgenommen haben beschlossen wurde, und durch deren Annahme sich die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Demokratischen Union ausweislich der Präambel zu einem Staatsvolk zusammengeschlossen haben. Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen, die Zugehörigkeit Imperias zur Demokratischen Union und der Imperianer zu deren Staatsvolk ist demokratisch legitimiert, und wer die Herauslösung einzelner Länder aus der Union betreibt begeht Verrat, der durch nichts gerechtfertigt wird.