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Verfasst: Do 23. Aug 2007, 21:18
von Oliver von Palm
Original von Fiete Schulze

LOL...wolltest du nicht noch vor wenigen Tagen DDR-Grenzer hinrichten lassen?
Du solltest langsam wissen, dass ich nicht alles so bierernst meine, was ich schreibe.

Verfasst: Do 23. Aug 2007, 21:19
von Amber Marie Ford
Original von Oliver von Palm
Außerdem ist im Sacco-und-Vanzetti-Fall bis heute vieles unklar. Sofern möglich, sollten die alten Beweise mit den modernen forensischen Methoden neu ausgewertet werden.
Es ging und geht im Falle von Sacco und Vanzetti ja nicht "nur" darum, dass möglicherweise bis wahrscheinlich Unschuldige wegen einer gewöhnlichen Straftat hingerichtet wurden.

Es geht darum wie zwei politisch unliebsame Menschen unter nicht mehr als rechtsstaatlich zu bezeichnenden Umständen als mutmaßliche Mörder verurteilt und ermordet wurden. In einem demokratischen Rechtsstaat wie den USA!

Da mögen manche jetzt lachen oder sich entrüsten, aber niemand weiß ob das letzte was du und ich hören werden nicht der Ruf "Feuer!" aus dem Mund eines geisteskranken Rollstuhlfahrers sein wid, während wir mit verbundenen Augen an einer Wand stehen. Darum sollte das Schicksal von Sacco und Vanzetti uns zu denken geben, und wir uns nicht die Ausrede einer "rechtsstaatlichen Verurteilung und seinerzeit sozialädquaten Strafe" flüchten.

Und ja, liebe Verfasungspatrioten - ich meine es ernst!

Verfasst: Do 23. Aug 2007, 21:21
von Fiete Schulze
Original von Oliver von Palm

Du solltest langsam wissen, dass ich nicht alles so bierernst meine, was ich schreibe.
Na super...dann sage bitte mal rechtzeitig vorher bescheid, wenn du mal was ernst meinst.

Verfasst: Do 23. Aug 2007, 21:27
von Oliver von Palm
Die Todesstrafe ist mit dem GG nun überhaupt nicht zu vereinbaren. Selbst wenn Art. 102 gestrichen würde, stünde Art. 1 der TS noch immer entgegen und könnte nicht beiseite geschoben werden. Außerdem hat Deutschland die diversen Fakulativprotokolle zu den Menschenrechtserklärungen unterzeichnet, und die schließen die TS ebenfalls als völkerrechtliche Vereinbarungen aus. Wenn ein Herr Schäuble hier ernsthaft zur Gefahr würde, kannst du dir sicher sein, dass die EU nicht zusehen wird. Dann sind schneller französische oder britische Truppen hier, als Herr Schäuble überhaupt A sagen kann.

Verfasst: Do 23. Aug 2007, 21:41
von Amber Marie Ford
Original von Oliver von Palm
Die Todesstrafe ist mit dem GG nun überhaupt nicht zu vereinbaren. Selbst wenn Art. 102 gestrichen würde, stünde Art. 1 der TS noch immer entgegen und könnte nicht beiseite geschoben werden.
Ha ha ha - dreimal kurz gelacht... :rolleyes: Das Bundesverfassungsgericht ist, wie du vielleicht weißt, rechtspositivistisch orientiert - was im GG steht gilt, auch wenn es anderen Bestimmungen dort widerspricht. Steht im GG dass Männer, und nur Männer, Sklavendienst in der Interventionsarmee der Bundsregierung lesiten müssen, dann müssen sie das - Menschenwürde, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Gleichberechtiogung hin oder oder, bitte nicht in Karlsruhe ausheulen. Lässt ein irrer Rollstuhlterrorist ins GG schreiben dass gekaperte Flugzeuge abgeschossen werden dürfen, dann dürfen sie das - Menschenwürde, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Leben und körperliche Unversehrtheit hin oder her, bitte nicht in Karlsruhe ausheulen. Und lässt Holger Apfel eines Tages ins GG schreiben, dass "Juden, Neger und sonstiger Abschaum zu vergasen ist, dann ist das so - Menschenwürde, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Leben und körperliche Unversehrtheit hin oder her, bitte nicht in Karlsruhe ausheulen. Denn die entsprechenden Bestimmungen stehen im Grundgesetz und haben gleichen verfassungsrechtliche Rang mit den genannten Rechten. Art 1 III GG, Naturrecht, Radbruch? Häh? Wir (= die Verfassungsrichter) sind aber Rechtspositivsten und Parteisoldaten!!! Soviel zum Thema "Das GG verhindert die Todesstrafe..."
Außerdem hat Deutschland die diversen Fakulativprotokolle zu den Menschenrechtserklärungen unterzeichnet, und die schließen die TS ebenfalls als völkerrechtliche Vereinbarungen aus.
Ebenso wie der Iran, Saudi-Arabien, Nordkorea, Kuba, Irak unter Hussein, Venezuela unter Chavez und so weiter, und so fort - Papier ist geduldig...
Wenn ein Herr Schäuble hier ernsthaft zur Gefahr würde, kannst du dir sicher sein, dass die EU nicht zusehen wird. Dann sind schneller französische oder britische Truppen hier, als Herr Schäuble überhaupt A sagen kann.
Nicht doch, erst müssen die Raucher ausgerottet werden, anschließend die Trinker, dann Süßigkeiten verboten werden, danach die Tittenmaus auf der Bild-"Zeitung" und der Playboy, und dann finden wir immer noch wichtigere politisch linkskorrekt-totalitäre Aufgaben als die Menschen- und Bügerrechte. Mit denen hatte die EU im klassisch liberalen Sinne noch nie viel am Hut...

Verfasst: Do 23. Aug 2007, 21:59
von Konrad Grimm
Original von Amber Marie Ford
Radbruch
Zur Radbruch'schen Unlogik bekennt sich das BVerfG doch ausdrücklich, siehe BVerfGE 23, 98.
Radbruch ist mit das inkonsequenteste Geschwätz, das ich kenne. Es sagt ja: "Gesetzliches Recht muss nur dann übergesetzlichen Gerechtigkeitsvorstellungen weichen, wenn der Widerspruch zwischen beiden unerträglich wird." Diese Formel setzt logisch voraus, dass man weiss, was Gerechtigkeit ist. Wenn man das aber weiss - warum dann nicht gleich immer danach urteilen?
Faktisch heisst Radbruch nur: "Wir halten uns ans Gesetz, solange es uns gefällt."

Insofern ist es - streicht man die Verklausulierungen - die ganze Wahrheit über das Recht. "Eine richterliche Entscheidung hängt unter anderem davon ab, was der Richter zum Frühstück hatte." (a judicial decision might be determined by what the judge had for breakfast) - Jerome Frank, Richter am Bundesappellationsgericht

Verfasst: Do 23. Aug 2007, 22:01
von Oliver von Palm
Deine Argumentation ist sehr schlüssig. Mich macht es nur missmutig, dass du immer den Pessimisten in mir weckst, mein Lieber ;)

Verfasst: Do 23. Aug 2007, 22:18
von Heinrich Julius von Jagonburg
Da mögen manche jetzt lachen oder sich entrüsten, aber niemand weiß ob das letzte was du und ich hören werden nicht der Ruf "Feuer!" aus dem Mund eines geisteskranken Rollstuhlfahrers sein wid, während wir mit verbundenen Augen an einer Wand stehen. Darum sollte das Schicksal von Sacco und Vanzetti uns zu denken geben, und wir uns nicht die Ausrede einer "rechtsstaatlichen Verurteilung und seinerzeit sozialädquaten Strafe" flüchten.
Dazu möchte ich gern meine uneingeschränkte Zustimmung aussprechen.

Verfasst: Do 23. Aug 2007, 22:18
von Konrad Grimm
Original von Amber Marie Ford
Darum sollte das Schicksal von Sacco und Vanzetti uns zu denken geben,
Ja, ganz schön dumm waren die beiden, wie alle Märtyrer der Weltgeschichte, denen man heute Statuen in Kirchen baut, Straßen nach ihnen benennt und ihrer in Internetforen gedenkt. Was haben sie denn davon? Nichts. Denn sie sind nicht mehr. Und damit nützt es ihnen auch nichts.

Verfasst: Do 23. Aug 2007, 23:11
von Amber Marie Ford
Original von Oliver von Palm
Deine Argumentation ist sehr schlüssig. Mich macht es nur missmutig, dass du immer den Pessimisten in mir weckst, mein Lieber ;)
Natürlich ist Grimms Argumentation schlüssig. Sie lässt nur eine Reihe von Aspekten außer Betracht.

Zunächst den Unterschied zwischen einer freiwilligen und einer erzwungenen Rechtsgemeinschaft. Mich hat niemand je gefragt, ob ich denn überhaupt "Staatsbürger" der Bundesrepublik Deutschland sein will - der deutsche Staat hat mich einfach für sich und seine Zwecke vereinnahmt: ich habe seinen beamteten Lehrern Beschäftigung und somit Daseinsberechtigung gegeben, ich habe in seiner nach sexistischen Kriterien rekrutierten Sklaven- und Interventionsarmee gedient, er hat mir einen empfindlichen Teil der von mir mittels meiner Arbeitskraft erwirtschafteten Einkommen geraubt. Auf das heilige Recht, einer von 80 Millionen Bild-"Zeitung" lesenden und RTL II guckenden Idioten zu sein, die in immer größer werdenden Zeitabständen Kreuze auf Zettelchen machen, um immer weniger werdende korrupte Idioten damit zu beauftragen, die Penetration meiner Privatspähre, den Raub meines Eigentumes und meine propagandistische Verarsche voranzutreiben, verzichte ich gerne. Ich will nur meine Ruhe, die der deutsche Staat mir nicht lässt, denn er ist ein totalitärer Staat, der seine Untertanen, formen, manipulieren und kontrollieren will.

Dem setze ich mein natürliches Freiheitsrecht, mein ethisches Empfinden und mein Gewissen entgegen: letzte Instanz für das, was Recht und was Unrecht ist, ist nicht dieser Staat, sind nicht seine Gesetze, Behörden und Gerichte, sondern ist das Naturrecht! Ein unrechtes Gesetz bleibt Unrecht, und Recht bleibt Recht, auch wenn der Staat es inkriminiert.

Alle Macht korrumpiert. Selbst in einer freiwilligen Rechtsgemeinschaft könnte man sich nicht darauf verlassen das das von dieser gesetzte positive Recht dem natürlichen Recht entspräche. Positives Unrecht wird ja nicht bewusst gesetzt, sondern durch Krankheit und Perversion, durch den Glauben an irre Weltverbesserungstheorien, an Sozialismus, Theokratie, völkischen Kollektivismus und andere Alpträume. Die Führung der "DDR" war auch bis zum letzten Tage ihrer Herrschaft überzeugt, der Sozialismus sei die überlegene Gesellschaftsordnung, und sie täten den Leuten etwas Gutes...

Darum ist das Gewissen des echten Moralisten, der schon aus pragmatischem Egoismus die Grundrechte der anderen auf Leben, Freiheit und Eigentum so hoch hält wie seinen eigenen, immer die letzte Instanz in der Frage nach der Gültigkeit einer positiven Rechtsnorm!