Sehr gerne, Kollege Poppinga.
Ich mache darauf aufmerksam, das die Parteien bisher noch nicht angeschrieben wurde, da auch das Gesetz mir eine Frist bis
mindestens 7 Tage vor Ablauf der 30-Tage Frist lässt. Bevor eine Frage kommt, wie ich die 30-Tage Frist gesetzt habe, bei den Parteien denen die Website fehlt, auf den Tag, wo ich die Parteien überprüft habe.
[so]Bei den Parteien, die nur 1 Mitglied haben auf das Datum der Ausbürgerung der Mitglieder, die die Partei auf 1 Mitglied zurückgesetzt haben[/so]
Bei den Websites habe ich mich am Bürgernetz orientiert, da das die erste Anlaufstelle ist.
Danach wären folgende Parteien von der Auflösung nach den Bestimmen des Gesetzes betroffen:
(1) Eine Partei muss über mindestens zwei im Parteienverzeichnis eingetragene Mitglieder verfügen.
Demnach müssten folgende Parteien gestrichen werden:
-Kommunistische Partei (nur 1 Mitglied)
-AntifaschistischeAktion (nur 1 Mitglied)
(2) Eine Partei muss über eine erreichbare Website verfügen, welche mindestens die aktuelle Satzung und den Namen des momentanen Vorsitzenden oder eines Ansprechpartners beinhaltet.
Demnach müssten folgende Parteien gestrichen werden:
-Union für Freiheit und Demokratie (sofern man Forum nicht als Website ansieht, keine Website, ansonsten keine Satzung und Ansprechpartner)
-Freie Demokratische Union / Die Liberalen (sofern man Forum nicht als Website ansieht, keine Website, ansonsten keine Satzung und Ansprechpartner)
-Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union (Ansprechpartner veraltet)
-Partei des Demokratischen Sozialismus (keine Website)
Absatz 3 ist sowieso nur überprüfbar, wenn geklagt wird, weil diese Vorgänge ja intern stattfinden.
Die einzige Partei, und das muss ich in meiner Funktion als Innenminister wohl sagen, die derzeit alle Bedingungen erfüllt, wäre die Freisteinische Volkspartei.
Ich hoffe, ich habe ihre Frage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet, Herr Poppinga?