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Verfasst: Do 16. Aug 2007, 15:22
von Amber Marie Ford
Die subsidiäre Allzuständigkeit der Union, wie bereits in der letzten Legislaturperiode von Herrn Connor (SPDU) angeregt, gehört nach wie vor zu den Zielen der Unionsregierung.
Aber anstatt nun mal eben schnell ohne Konsultation der Landesregierungen eine Mini-Änderung zu beschließen und in zwei Wochen dann die nächste, bereitet die Unionsregierung lieber eine umfassende Vorlage als Gesprächsgrundlage mit den Länder vor, die zusammen mit diesen beraten und dann in das Unionsparlament eingebracht werden kann.
Verfasst: Do 16. Aug 2007, 15:25
von Hajo Poppinga
Original von Amber Marie Ford
Die subsidiäre Allzuständigkeit der Union, wie bereits in der letzten Legislaturperiode von Herrn Connor (SPDU) angeregt, gehört nach wie vor zu den Zielen der Unionsregierung.
Herr Connor hat die Entmachtung der Länder angeregt - das hier ist die Unterstützung der Länder, nicht deren Untergang.
Verfasst: Do 16. Aug 2007, 15:33
von Amber Marie Ford
Da haben wir es mal wieder - über gewisse Themen kann man mit Ihnen nicht vernünftig diskutieren, und andere Themen als diese haben Sie nicht. Aber darum sitzen Sie ja auch in der Opposition
Wie bereits angekündigt wird die Unionsregierung einen eigenen Vorschlag zum Kompetenzenzuschnitt zwischen Union und Ländern entwickeln und auf dieser Grundlage zunächst das Gespräch mit den Ländern suchen. Sofern diese willens und in der Lage sind, können sie ihre Anmerkungen, Ideen und Verbesserungsvorschläge anbringen, woraus sich hoffentlich ein gemeinsamer Entwurf von Unionsregierung und Ländern entwickelt, der dann im Unionsparlament eingebracht werden wird.
Das schaffen wir schon ohne Sie...
Verfasst: Do 16. Aug 2007, 15:54
von Helmut Hennrich
Frau Präsidentin, hohes Haus,
weder hat der Unionskanzler die Entmachtung der Unionsländer betrieben, noch sehe ich in dem vom Kollegen Poppinga vorgelegten Etnwurf die Mindesterfordernisse an eine Föderalismusreform erfüllt: diese Mindesterfordernisse beinhalten, dass auf den wesentlichen Gebieten der Politik-, Wirtschafts- und Sozialgestaltung - die Kollegin Ford hat bereits wesentliche Punkte genannt - eine klare Kompetenzverteilung und Kompetenztrennung herbeigeführten werden und dass die Unionsebene in die Lage versetzt, wichtige, für das Gebiete für die gesamte Demokratische Union verbindlich regeln kann, ohne dass durch Ländergesetzgebung gleich wieder ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regeln und Normen entsteht.
Nein, meine Damen und Herren, dieses Thema ist zu wichtig und zu sensibel, als dass man es einfach mal so auf den Tisch wirft, ohne vorher die Länder konsultiert zu haben - das ausgerechnet der Kollege Poppinga, der sich ja gerne als der große Verfechter für die Rechte der Unionsländer aufschwingt, eine Vorgehensweise an den Ländern vorbei wählt, kann ich nur mit Erstaunen feststellen.
Für die sozialdemokratische Fraktion kann ich erlären, dass wir diesem Entwurf des Kollegen Poppinga die Zustimmung verweigern werden. Die Koalition, und da bin ich mit Kollegin Ford absolut einer Meinung, wird ihren Weg fortsetzen, sie wird eine Verfassungsnovelle vorlegen, die den Ansprüchen an eine vernünftige Föderalismusreform genügt und - was ebenso wichtig ist - die Koalition wird die Föderalismusreform gemeinsam und nicht an den Unionsländern vorbei oder gar gegen sie entwickeln.
Verfasst: Do 16. Aug 2007, 17:36
von Hajo Poppinga
Es ist ganz erstaunlich, wie hier von den Seiten der Unionsregierung Augenwischerei betrieben wird. Die Zuteilung von Gesundheit und Sozialem an die Union ist Konsens und wird von den Unionsländern akzeptiert, das ist Fakt. Diese Übereinkunft sollte man nun aufgreifen und eine Reform der kleinen Schritte gehen, bevor das ach-so-geniale Gesamtwerk scheitert.
Viel interessanter ist aber, daß der Kollege Hennrich mit keinem Wort auf die Vertretungsgesetzgebung eingeht - wohl weil er weiß, daß er selbst es noch gefordert hat, nun aber hinter dem Kettenhund der Unionsregierung zurückschrecken muß.
RE: [Aussprache] Gesetz zur Stärkung des Föderalismus
Verfasst: Sa 18. Aug 2007, 14:44
von Hajo Poppinga
Wenn sich die Damen und Herren der Regierung derart an der Verteilung bzw. Ergänzung der absoluten Unionsgesetzgebung aufhängen wollen, so mögen sie dieses tun. Ich ändere daher meinen Antrag dementsprechend und beschränke ihn auf die Vertretungsgesetzgebung.
Gesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung
§ 1 - Einführung der Unionsvertretungsgesetzgebung
Artikel 48 der Unionsverfassung wird wie folgt neu eingeführt:
"Artikel 48 - Vertretungsgesetzgebung der Union
(1) Die Union hat das Recht in Vertretung der Länder auf deren Kompetenzbereichen eigene Gesetz zu erlassen.
(2) Vertretungsgesetze der Union gelten wie Landesrecht.
(3) Vertretungsgesetze sind als solche zu kennzeichnen.
(4) Vertretungsgesetze der Union treten für das Gebiet eines Landes außer Kraft, wenn dieses Land eine eigene gesetzliche Regelung erläßt.
§ 2 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Verfasst: Sa 18. Aug 2007, 16:44
von Amber Marie Ford
Ihren hektischen Aktionismus in Ehren, aber der bringt uns keine Punkte. Solange Unionsparlament und -rat noch an der Föderalismusreform arbeiten würden sie neue Gesetzgebungskompetenzen ohnehin nicht nutzen können, es besteht somit kein Anlass zur Eile, nur damit Sie sich ihrer Wählerschaft als großer Reformator präsentieren können.
Die Unionsregierung berät derzeit einen Reformentwurf welcher nach erzielter Einigkeit des Landesregierungen vorgelegt werden soll, dieser enthält sowohl einen Neuzuschnitt der ausschließlichen Gesetzgebunsgzuständigkeiten der Union als auch eine subsidiäre Zuständigkeit für Länderaufgaben, wenn Unionsregirung und Länderregierungen sich über diesen Entwurf einig geworden sein werden, wird er in das Unionsparlament eingebracht, dass dann eine Reform "aus einem Guss" beschließen kann und kein Stückwerk, nur damit Sie sich Ihre Pfründe als Parlamentarier sichern können.
Verfasst: So 19. Aug 2007, 13:29
von Hajo Poppinga
Nun, das Sie eine unverbesserliche Besserwisserin sind, ist bereits bekannt, jedoch hatte ich auf Einsicht des Herrn Unionskanzlern gehofft, der aber derzeit wohl leider abwesend ist.
Nochmals warne ich davor, eine Reform aus einem Guß machen zu wollen, eine Arbeit in Teilstücken wäre wohl deutlich besser.
Verfasst: So 19. Aug 2007, 14:07
von Amber Marie Ford
Von einem bekannten Populisten, Antiunionisten und Machtpolitiker lasse ich mich gerne als Besserwisserin titulieren, denn gewisse Dinge weiß ich scheinbar tatsächlich besser als Sie - und wenn Sie auf noch tausend Jahre politische Erfahrung pochen, die Sie mir voraus haben...
Im Übrigen warnt die Unionsregierung ausdrücklich davor, halbgare Teilreformen ohne Rücksprache mit den Länderregierungen durch das Unionsparlament peitschen zu lassen, nur damit das letzte Fossil des Ultrapartikularismus und radikalen Provinzialismus sich vor seiner Wählerschaft als großer Reformer und Retter der Union in Pose werfen kann, um sein Mandat zu sichern.
Denkbar wäre es nämlich durchaus, dass die Länder auch zur Idee einer subsidiären Unionszuständigkeit mitreden möchten und Vorbehalte oder Gegenvorschläge anbringen möchten, wie einst z. B. deren Begrenzung auf bestimmte Sachgebiete, wie durch den Art. 48 UVerf a. F. erfolgt.
Was den vielleicht vor gefühlten hundert Jahren einmal erfolgreichen, in seinen letzten fünfundzwanzig Amtszeiten jedoch gescheiterten ehemaligen Ministerpräsidenten von Katista befugt, eigenmächtig für die Gesamtheit der Länder zu sprechen, tun Sie leider nicht dar - offensichtlich weil Sie es auch nicht könnten, da Sie keine entsprechende Legitimation haben. Nachem Sie einsehen mussten dass eine Föderalismusrefrom kommen wird und kommen muss, versuchen Sie nun Ihre machtpolitischen Interessen zu wahren, indem Sie sich als der Urheber eines hastigen und ausgegeorenen Kompromisses in die Geschichtsbücher eintragen. Aber wie ich bereits im Namen der Unionsregierung sagte: nicht mit uns.
Ich kann mir denken was Sie jetzt erwidern werden, und meine Antwort darauf vorwegnehmen: ja, ich war und bin der Ansicht, dass die Mitwirkung der Länder an einer Föderalismusrefrom auch über den Unionsrat erfolgen könnte, und es keiner vorgeschalteten außerparlamentarischen Beratungen zwischen Unions- und Länderregierungen bedarf.
Die bisherige Entwicklung der Beratungen über eine Föderalismusreform haben gezeigt, dass die Länder dennoch gerne im Vorfeld in die Beratungen einbezogen werden möchten, dies ist auch der Wunsch der an der Unionsregierung beteiligten SPR, also trage ich dieses Vorgehen aktiv mit. Nur weil Sie der Meinung sind Sie seien berufen hier für die Gesamtheit der Länder zu sprechen, wird die Unionsregierung nicht von ihren Erfahrungen und den als Vorgehensweise vereinbarten Wünschen einzelner Koalitionspartner abweichen.
Verfasst: So 19. Aug 2007, 14:30
von Hajo Poppinga
Verehrtes Präsidium,
liebe Kollegen,
ganz wie die Kollegin, das Fräulein Ford, bin ich der Ansicht, daß eine Debatte über den künftigen Zuschnitt der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen der Union, auf breiter Basis erfolgen sollte. Eben aus diesem Grunde würde mich die Gründung eines Experten-Ausschusses, wie bereits vor langer Zeit einmal, erneut erfolgen würde. Hier könnte man wohl bestenfalls öffentlich beraten, was und was nicht möglich.
So könnte sich auch die Öffentlichkeit über die Vertetung ihrer Interessen ein noch besseres Bild machen.