Verfasst: Di 4. Mai 2021, 23:46
Trinkt einen Schluck Wasser aus einer Flasche und wartet darauf, dass der Vorstand den Parteitag fortsetzt.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
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Statut der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union
§ 1 - Partei
(1) Der Name der Partei lautet Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union
(2) Die Abkürzung lautet SPDU.
(3) Sitz der Partei ist Manuri.
§ 2 - Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft steht ab dem sechzehnten Lebensjahr offen, ein Bekenntnis zu den Zielen der Partei ist erforderlich.
(2) Die Mitgliedschaft in der Jugendorgansation steht ab dem dreizehnten Lebensjahr offen.
(3) Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet das Parteipräsidium.
§ 3 - Präsidium, Gliederung, Organisationen
(1) Die Partei wählt ein Präsidium bestehend aus Parteipräsident und Vizepräsident.
(2) Bei Bedarf können durch das Präsidium Untergliederungen auf lokaler oder sachlicher Ebene geschaffen werden.
(3) Die Fraktionsführung im Unionsparlament erhält ebenfalls einen Sitz im Präsidium.
§ 4 - Parteitag
(1) Der Parteitag ist das höchste Entscheidungsgremium. Er wird mindestens einmal alle sechs Monate vom Parteipräsidium einberufen oder wenn mindestens 25% der Mitglieder dies verlangen.
(2) Der Parteitag entscheidet über Fragen hinsichtlich der Richtung der Partei und der Satzung.
(3) Der Parteitag wählt das Präsidium.
§ 5 - Satzung, Auflösung
(1) Die Satzung kann nur durch den Parteitag mit 2/3 der Stimmen geändert werden.
(2) Die Auflösung erfolgt durch Beschluss mit gleicher Mehrheit.
Wie sieht es jetzt aus?Statut der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union
§ 1 - Partei
(1) Der Name der Partei lautet Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union
(2) Die Abkürzung lautet SPDU.
(3) Sitz der Partei ist Manuri.
§ 2 - Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft steht ab dem sechzehnten Lebensjahr offen, ein Bekenntnis zu den Zielen der Partei ist erforderlich.
(2) Die Mitgliedschaft in der Jugendorgansation steht ab dem dreizehnten Lebensjahr offen.
(3) Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet das Parteipräsidium.
§ 3 - Vorstand, Gliederung, Organisationen
(1) Die Partei wählt einen Vorstand bestehend aus Vorsitzendem und stellvertretendem Vorsitzenden.
(2) Bei Bedarf können durch das Präsidium Untergliederungen auf lokaler oder sachlicher Ebene geschaffen werden.
(3) Die Fraktionsführung im Unionsparlament erhält ebenfalls einen Sitz im Vorstand.
§ 4 - Parteitag
(1) Der Parteitag ist das höchste Entscheidungsgremium. Er wird mindestens einmal alle sechs Monate vom Parteivorstand einberufen oder wenn mindestens 25% der Mitglieder dies verlangen.
(2) Der Parteitag entscheidet über Fragen hinsichtlich der Richtung der Partei und der Satzung.
(3) Der Parteitag wählt den Vorstand.
§ 5 - Satzung, Auflösung
(1) Die Satzung kann nur durch den Parteitag mit 2/3 der Stimmen geändert werden.
(2) Die Auflösung erfolgt durch Beschluss mit gleicher Mehrheit.