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Verfasst: Di 1. Dez 2020, 12:33
von Katharina Quirrenbach
Nun, in dieser wird eine Ernennung von Provinzpräsidenten vorgeschrieben, welche die Provinz verwalten. Auch steht dort, dass Wahlen vom Unionswahlleiter durchgeführt werden. Nirgendwo steht etwas davon, dass die Unionsregierung BürgermeisterInnenwahlen ausschreibt und durchführt.

Verfasst: Di 1. Dez 2020, 14:48
von Sylvester Calzone
Die Ernennung erfolgt gemäss Paragraf 8, Absatz 2 des Unionskommunalgesetzes.

Verfasst: Di 1. Dez 2020, 16:15
von Helen Bont
Katharina Quirrenbach hat geschrieben:Nun, in dieser wird eine Ernennung von Provinzpräsidenten vorgeschrieben, welche die Provinz verwalten. Auch steht dort, dass Wahlen vom Unionswahlleiter durchgeführt werden. Nirgendwo steht etwas davon, dass die Unionsregierung BürgermeisterInnenwahlen ausschreibt und durchführt.
Ja, das ist richtig. Wenn das Unionskanzleramt jetzt aktiv geworden ist, dann deshalb, weil ich davon ausgehe, dass es derzeit nur eine aktive Unionsbürgerin in Lüderitz wohnt, und ein Wahlgang nicht erforderlich ist. Da ich mich aber in diesem Punkt irren kann, wurde allen Unionsbürgern, die möglicherweise in Lüderitz wohnen, die Möglichkeit gegeben, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu melden.
§ 8 II UKommGes sagt in der Tat, dass das Gemeindeoberhaupt vom Unionskanzler erannt wird. § 8 VI ist anzuwenden, wenn vorher eine Wahl stattgefunden hat. In diesem Fall wird der/die Gewählte entweder vom Provinzpräsidenten oder, wenn das Amt des Provinzpräsidenten vakant ist, vom Unionskanzler ernannt.

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 22:07
von Katharina Quirrenbach
nachdem sie zwei Tage auf ihre Ernennungsurkunde gewartet hat, nimmt Katharina selbst das Heft in die Hand, packt ihre Sachen aus dem alten Büro in große Kartons und fährt sie ins Lüderitzer Rathaus.