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Verfasst: Mi 25. Dez 2019, 22:03
von Heinz Lüneburg
Nickt
In der Tat

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 23:34
von Helen Bont
Wendet sich dem Geschehen rund um die Vertragsunterzeichnung zu.

Verfasst: So 29. Dez 2019, 22:55
von Lord Reis
schlägt die Mappen auf und geht jeweils den Vertragstext durch



Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und der Demokratischen Union Ratelon

Präambel
Das Königreich Pottyland, repräsentiert durch Seine Majestät, den König des Königreichs Pottyland und
die Demokratische Union Ratelon, repräsentiert durch Seine Exzellenz, den Unionspräsidenten der Demokratischen Union Ratelon,
im weiteren Text als Vertragspartner bezeichnet,
vertreten durch die Bevollmächtigen ihrer Regierungen,
eingedenk der langjährigen freundschaftlichen Beziehungen zwischen ihren Staaten,
gewillt, die Beziehungen zwischen ihren Völkern zu festigen, auszubauen und auf eine solide Basis für persönliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle Kontakte zu stellen
und somit einen Beitrag zu einer, auf Frieden und Kooperation beruhenden Weltordnung zu leisten,
schließen nachstehenden Vertrag als Grundlage für die guten Beziehungen beider Staaten und als Ausdruck der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung zwischen ihren Völkern.


Artikel 1 - Allgemeines
(1) Die Vertragspartner erklären, dass sich das Königreich Pottyland und die Demokratische Uninon Ratelon gegenseitig als souveräne Staaten anerkennen.
(2) Es wird festgehalten, dass beide Seiten alles unterlassen, was die Souveränität und Integrität der jeweils anderen .Seite gefährdet, einschließlich geheimdienstlicher Aktionen auf dem Gebiet Staates des jeweils anderen Vertragspartners.
(3) Beide Seiten verpflichten sich, in ihren bilateralen Beziehungen auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt zu verzichten, Konflikte friedlich und einvernehmlich zu lösen und in den internationalen Beziehungen auf eine friedliche internationale Zusammenarbeit hinzuwirken.

Artikel 2 - Diplomatischer Dienst
(1) Die Vertragspartner einigen sich darauf, nach Möglichkeit Botschafter auszutauschen und Botschaften am Sitz der jeweils anderen Regierung und Konsulate einzurichten. Sie sind sich des Weiteren darin einig, dass die Mitglieder des diplomatischen Korps sowie die Gebäude, Räumlichkeiten und Grundstücke, welche der Unterbringung und dienstlichen Tätigkeit der Mitglieder des diplomatischen Korps dienen, jenen Umfang an diplomatischer Immunität genießen, wie sie nach den internationalen Gepflogenheiten zu genießen pflegen.

Artikel 3 - Visafreiheit
(1) Die beiden Vertragspartner einigen sich darauf, dass Bürger des jeweils anderen Vertragspartners ohne Visa in das Staatsgebiet der Vertragspartner zu Urlaubszwecken und für maximal 30 Tage einreisen dürfen. Die Visafreiheit befreit nicht von einer eventuellen Pflicht zur Registrierung an der Grenze.
(2) Von dieser Befreiung kann zeitlich befristet abgesehen werden, wenn die nationale Sicherheitslage es erforderlich macht.
(3) Von dieser Bestimmung unberührt bleiben die Verhängung von Einreisesperren, wenn der Betroffene ein Sicherheitsrisiko für das Gastland darstellt oder gegen den Betroffenen im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens eine Einreisesperre verhängt wurde.

Artikel 4 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten verzichten auf Strafzölle auf Produkte des jeweils anderen Vertragsstaates und vereinbaren Einfuhr- und Ausfuhrzollminderungen.
(2) Weitere Zollerleichterungen und gegebenenfalls ein Wegfall von Zolleinschränkungen werden ggf. in einem separaten Abkommen geregelt.
(3) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.

Artikel 5 - Austausch auf kultureller und wissenschaftlichen Ebene
(1) Beide Seiten erklären ihren Willen den Austausch auf kultureller und wissenschaftlicher Ebene zu fördern. Dies soll insbesondere geschehen durch:
a. die Förderung von Schüler- und Studentenaustauschprogrammen,
b. die Förderung von Kontakten zwischen Ausbildungsbetrieben,
c. die Förderung von Studien-, Sprach- und Kulturreisen und Sportveranstaltungen,
d. die Förderung von Kontakten und der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und Universitäten,
e. die Föderung der technologischen Zusammenarbeit,
f. die Förderung von Kontakten zwischen Kulturschaffenden, Theatern und anderen Kulturbetrieben.
(2) Beide Seiten sind sich einig, dass hierzu weitere vertragliche Vereinbarungen getroffen werden sollen.

Artikel 6 - Städtepartnerschaften
Beide Seiten erklären ihren Willen, Städten, Dörfern und anderen kommunalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit einzuräumen, Partnerschaften einzugehen und ihnen die jeweilige gesetzliche Möglichkeiten einzäumen, die dafür notwendigen Verträge auszuhandeln, in Kraft zu setzen und zu kündigen.

Artikel 7 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit zu unterstützen, soweit dies im Rahmen der jeweils nationalen Gesetze des Gastlandes möglich ist.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation durch beide Unterzeichnerstaaten in Kraft und hat eine unbegrenzte Laufzeit.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

Manuri, den

Mit einem Nicken, das besagt, dass dieser Text dem entspricht, worüber er mit Kanzlerin Bont verhandelte, schaut er erwartungsvoll zu seinem König sowie zum Unionspräsidenten. Ersterem reicht er aus seinem AuMi-Sakko Deluxe (TM) den königlichen goldenen Füllfederhalter, der während des Fluges mit einer frischen Patrone versehen und eingeschrieben wurde, damit er nicht wieder diese hässlichen Flecken macht.

Verfasst: Do 2. Jan 2020, 23:31
von König Potty
Der König schaut erwartungsvoll zum Unionpräsidentie, dann zur Unionskanlzerin und dann zu Lord Reis, dann zu dem goldenen Füllfederhalter und dann zum Vertrag. Nach ein paar Augenblicken, weiß er sofort was zu tun ist: Er nimmt Lord Reis dankend das Schreibgerät aus der Hand und setzt seinen König Potty unter das Dokument.

Auf eine erfolgreiche gemeinsame Zusammenarbeit!

Verfasst: Do 2. Jan 2020, 23:45
von Lord Reis
Erfreut stellt der pottyländische Außenminister fest, dass sein König genau weiß, wie man Verträge unterschreibt. Das ist ja schließlich nicht viel anders als Gesetze zu unterschreiben - oder Briefe. Sein König ist nunmal ein Mann, der weiß, wie er seinen Namen zu schreiben ha, wenn es darauf ankommt.
Sehr stolz ist er darauf, dass das Einschreiben der neuen Patrone ihren Effekt gebracht hat und der Füller nicht kleckerte.
Während er medienwirksam in die Kameras grinst, setzt er wieder die Kappe auf den königlichen Füllfederhalter und schaut zur ratelonischen Delegation.

Verfasst: Sa 4. Jan 2020, 16:04
von Heinz Lüneburg
Holt einen Stift hervor und unterzeichnet ebenfalls
Bild

Verfasst: Sa 4. Jan 2020, 21:38
von Lord Reis
schaut zufrieden auf die beiden Unterschriften unter dem damit wirksamen Vertrag, lächelt in die Kamera und wartet auf ein medienwirksames Händeschütteln, Daumencatchen oder Schattenspiel der Unterzeichner.

Verfasst: Sa 4. Jan 2020, 23:11
von Helen Bont
:klatsch:

Verfasst: So 5. Jan 2020, 00:14
von Heinz Lüneburg
Hat natürlich direkt danach die Hand zum Shake hands ausgestreckt

Verfasst: So 5. Jan 2020, 00:50
von König Potty
Schüttelt medienwirksam die Hände des Unionspräsidenten, der Unionskanzlerin und des pottyländischen Außenministers

Meine Damen und Herren, ss ist mir eine wahre Freude, heute hier zu sein, und gemeinsam mit Ihnen diesem historischen Ereignis beizuwohnen. Ich bin schon voller Vorfreude, auf die Früchte, die dieser Vertrag bald tragen wird :)