Verfasst: Do 2. Jul 2020, 12:29
:klatsch:
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Legitimität ist eine ganz andere Frage, die ich gar nicht aufgeworfen habe. Mir geht es um die Legalität des Handelns von Unionskommissar Klühn. Meine Rechte wurden mit der Abberufung verletzt, im Gegensatz zur Berufung in die Ämter, die von Unionskommissar Reichsgraf von Montary pflichtgemäß durchgeführt wurde. An der Stelle schließe ich mich vollumfänglich seiner Rechtsauffassung und mithin der seinerzeitigen Rechtsauffassung des Unionspräsidialamts an.Michael Heen hat geschrieben:Natürlich können Sie alles in Frage stellen, aber dann stellen Sie nicht nur das in Frage, was Ihnen nicht passt, sondern auch das, was Ihnen persönlich bisher genutzt hat. Denn Ihre Abberufung aus dem Amt war genauso legitim wie Ihre Berufung ins Amt. Sie sind der Überzeugung, dass Ihre Berufung legitim war, ohne dass Sie bislang eine Rechtsgrundlage nannten. Dann war aber auch Ihre Abberufung legitim. Ich selbst bestreite die Legitimität Ihrer Berufung. Insofern wurde durch die Annulierung Ihrer Berufung lediglich die verletzte Rechtsordnung wieder geheilt.
Reichsgraf Perry II. von Montary hat geschrieben:Ebenso wenig ist explizit festgehalten, dass im Zuge der Unionsexekution eine Wahl des Landesregierungschefs abgehalten werden darf. Auch die Durchführung einer Wahl ist ein hoheitlicher Akt. Dieses expliziten Ausdefinierens der Befugnisse bedarf es auch nicht. Die Unionsverfassung ist anderen Charakters, eben ganz bewusst höchst abstrakt gehalten. Die Pflicht der Unionsexekution ist, das Land zu seinen Pflichten anzuhalten und dazu erhält die Unionspräsidentin bzw. ihr Unionskommissar das von Ihnen richtigerweise zitierte vorübergehende Weisungsrecht an die Landesbehörden, um dieser Aufgaben nachzukommen. Dabei geht es einerseits um die Rückführung des Landes in geordnete Regierungstätigkeit – das, was wir bislang besprochen haben –, andererseits ist dem Rechtsschutzbedürfnis der Bürger des Landes genüge zu tun. Das Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG) regelt das Verfahren zur Bestimmung eines Bezirkspräsidenten oder Bürgermeisters eindeutig. Es liegt eine öffentlich bekanntgemachte Kandidatur für die Stellen im Imperialbezirk bzw. in der Stadt vor, demnach ist das im Gesetz beschrieben Verfahren einzuleiten. Die Landesverwaltung hat dabei keinen Spielraum. Frau Radecker, die ihre Kandidaturen erklärt hat, hat dabei ausdrücklich den Anspruch gegenüber dem Kaiserreich Imperia, das das Verfahren eingeleitet wird. Dem komme ich als Unionskommissar in Vertretung für die nicht handlungsfähige Imperialregierung nach. Das ist keine politische Entscheidung, sondern eine Pflicht des Landes. Kommen wir zurück zum Verfassungstext, „auf dem Wege der Unionsexekution [ist das Land] zur Erfüllung seiner Pflichten an[zu]halten“. Dementsprechend komme ich meinem Auftrag nach, eine Pflicht des Landes stellvertretend für die nicht handlungsfähige Landesregierung zu erfüllen. Die Ernennungen einer Bezirkspräsidentin und einer Bürgermeisterin sind demnach von der Unionsverfassung gedeckt.
Rincewind hat geschrieben:5. Nasse Felder (Sobarban)
6. Hügelland (Delamur)
Daher weht wohl der Wind, dass ein Missverständnis bei der geografischen Beschreibung bestand: http://imperia.ambitio.org/geographie.html :OHeinrich von Fuxfell hat geschrieben:Delamur liegt doch nicht in den Nassen Feldern?