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Verfasst: So 2. Sep 2018, 12:07
von Topola Wielka
Signora Giovannini, mitnichten verkenne ich die Rolle der Präsidentin, denn wer, wenn nicht sie, soll für das Abgeordnetenhaus gewährleisten, dass es seine Kontrollrecht auch effektiv ausübt. Ob die Präsidentin selbst eine Vielzahl an Anfragen absendet, muss sie selbst wissen, aber sie muss das Recht jedes einzelnen Abgeordneten zur Wirkung bringen. Wenn es denn mal zum Rechtsstreit zwischen den Organen kommt, wird sie das Abgeordnetenhaus gegen die Regierung vertreten. Ich bitte Sie, um Himmels Willen, die Rolle eines Parlamentsvorstands nicht so klein zu reden. Überdies ist es auch an den Landtagsmitgliedern, die die Regierung tragen, selbige auch sinnvoll zu kontrollieren, eine andere Einstellung verkennt deren Position. Sehen Sie, ich gehöre keiner Partei an, deswegen würde ich niemals sagen, dass ich in strikter Unterstützung der oder in strikter Opposition zur aktuellen Regierung Macaluso bin. Ich schau mir an, was Sie machen und nehme dann meine Aufgaben als Mitglied des Abgeordnetenhauses wahr, an der Gesetzgebung mitzuwirken und die Regierung zu kontrollieren.

Verfasst: So 2. Sep 2018, 12:26
von Francesca Giovannini
Sie nennen hier nur einen einzigen konkreten Punkt, und das ist der unwahrscheinliche Fall eines Rechtsstreits. Hier stünde es dem Abgeordnetenhaus doch völlig frei, einen anderen Vertreter zu benennen. Mit Ihren Ausführungen über die Rolle von Regierungsabgeordneten demonstrieren Sie nur meinen Punkt, dass solche potenziellen Rollenkonflikte im parlamentarischen Alltag die Regel sind. Ich sehe weiterhin kein Problem darin, das Präsidentenamt aus den Reihen des Kabinetts zu besetzen.

Verfasst: So 2. Sep 2018, 12:34
von Topola Wielka
Sehen Sie, ich bin kein Weißsager und mit Wahrscheinlichkeit kenne ich von Berufs wegen aus und da kann ich Ihnen sagen, dass jede noch so kleine Wahrscheinlichkeit eben auch die Möglichkeit ihres Eintretens beinhaltet. Und selbst wenn, Sie sagen es selbst, es muss nicht zum Rechtsstreit kommen. Denn es ist doch so, bevor es zu einem Verfahren vor einem Gericht kommt, gibt es andere Mittel und Wege, das Interesse des Parlaments durchzusetzen, etwa durch Gespräche und Schriftwechsel und auch eben das wäre Aufgabe einer Parlamentspräsidentin, diese zu führen, um die Interessen der Abgeordneten und des gesamten Hauses zu wahren. Wenn der einzelne Abgeordnete in Rollenkonflikte kommt, das habe ich dargestellt, halte ich das vor dem Hintergrund der Freiheit des Mandats nicht so schwerwiegend, eine Präsidentin des Abgeordnetenhauses müsste aber jederzeit und ohne Einschränkungen die Interessen des Parlaments vertreten, vor allem auch gegenüber den anderen Gewalten.

Verfasst: So 2. Sep 2018, 12:39
von Bernardo Macaluso
Können Sie da ein konkretes Beispiel nennen, Herr Kollege? Ich kann Ihrem Gedankengang auch nicht ganz folgen. Meiner Meinung nach formulieren Sie das Szenario einfach so abstrakt, dass ein Konflikt aufscheint, der im Konkreten so gar nicht realistisch ist bzw. einfach verhindert werden kann.

Verfasst: So 2. Sep 2018, 13:00
von Topola Wielka
Ich bin der Überzeugung, Signore Primo Ministro, Sie können das Abstraktionsniveau durchaus nachvollziehen – gerade auch als promovierter Jurist. Ich finde es im Gegenteil doch befremdlich, dass Sie mir vorwerfen, ich würde mich mit unrealistischen Sachverhalten auseinandersetzen. Nehmen wir aber den beispielhaften Fall einer Nichtbeantwortung einer Anfrage durch die Landesregierung, etwa auch an das Ressort der Parlamentspräsidentin in der Regierung. Wer setzt sich dann im Interesse der verfassungsmäßig verbrieften Rechte gegenüber der Regierung zur Beantwortung ein? Was, wenn ein Gesetz, vom Hohen Hause beschlossen, durch die Regierung nicht verkündet wird? Wer vertritt dann die legitimen Interessen des Parlaments auch wirklich wahrhaft, wenn die Präsidentin ebendieser Regierung angehört. Das ist doch als Wahrer der Funktionsfähigkeit des Abgeordnetenhauses und seiner Aufgaben und Kompetenzen eine Präsidentin. Ich bezweifle doch sehr, dass Sie sich diese Szenarien nicht vorstellen können. Selbstverständlich unterstelle ich jedem zunächst ein kollegiales Verhalten, auch im Zusammenspiel von gesetzgebender und ausführender Gewalt, sodass es nicht so weit kommen muss und unterstelle zunächst auch ganz naiv, dass sich diese Fälle mit Ihrer Regierung nicht einstellen werden, ich möchte nur nicht sehenden Auges so eine mögliche Konstellation in Kauf nehmen.

Verfasst: So 2. Sep 2018, 13:11
von Francesca Giovannini
Betrachten wir doch mal die beiden Szenarien.

Szenario 1: Eine Anfrage an ein Regierungsmitglied wird aus dem Abgeordnetenhaus eingereicht und nicht pflichtgemäß beantwortet. Die Parlamentspräsidentin würde dann wie üblich dem entsprechenden Regierungsmitglied eine Erinnerung zukommen lassen. Im Extremfall würde sie rechtliche Schritte ergreifen, wobei dies objektiv nachvollziehbar wäre und Untätigkeit einen klar nachweisbaren Pflichtverstoß bedeuten würde.

Szenario 2: Ein Gesetz wird nicht ausgefertigt, obwohl es beschlossen wurde. Hier gibt es keinen so klaren Weg, der beschritten werden würde. Die Maßnahmen würden also voraussichtlich im Rahmen eines Beschlusses des Parlaments konkretisiert. Dem hätte die Parlamentspräsidentin wiederum Folge zu leisten. Hätte die Präsidentin in dieser Angelegenheit nicht das Vertrauen der Abgeordneten, könnte ein Beschluss ohne Weiteres einen anderen Beauftragten benennen.

Sie sehen: In keinem dieser Szenarien besteht ein echter qualitativer Unterschied, ob die Präsidentin des Abgeordnetenhauses nun gleichzeitig Ministerin ist. Der einzige problematische Fall besteht darin, dass ich selbst eine Regierungsanfrage nicht beantworten würde. Mein eigenes Verständnis einer solchen Situation ist es, dass es gerade dann meine besondere Pflicht wäre, mich vorbildlich zu verhalten, um kein solches Problem entstehen zu lassen. Sollte ich mich einer solchen Situation persönlich nicht gewachsen zeigen, wäre ich hinter meinem eigenen Anspruch zurück geblieben und würde das Amt zur Verfügung stellen.

Verfasst: So 2. Sep 2018, 15:34
von Bernardo Macaluso
Ich erinnere an das Ende der Frist für die Anmeldung von Kandidaturen heute um 18 Uhr.

Verfasst: So 2. Sep 2018, 15:56
von Topola Wielka
Genauso wenig wie Sie auf meine Ausführungen eingehen können oder wollen, machen Sie sich mit Ihren Auflösungen der von mir skizzierten Szenarien die Welt einfach wie Sie Ihnen gefällt. Ich hoffe, das zieht sich dann nicht durch Ihre Amtszeit sowohl die weitere als Ministerin als auch diejenige als Präsidentin des hohen Hauses...

Verfasst: So 2. Sep 2018, 16:02
von Francesca Giovannini
Mir erscheint viel mehr, dass Sie nicht auf meine Antworten eingehen, wenn sie Ihnen nicht gefallen. Sei es drum. Herr Präsident, ich erhalte meine Kandidatur selbstverständlich aufrecht.

Verfasst: So 2. Sep 2018, 16:06
von Topola Wielka
Ich verstehe durchaus, dass Sie Ihr politisches Programm durchsetzen wollen und deswegen nicht verstehen können oder wollen, was ich Ihnen sage – oder, wie es der Herr Ministerpräsident macht, sich einfach dumm zu stellen, die Aussage Ihres Regierungskollegen nehme ich ihm nämlich nicht ab. Sie, Signora, brauchen jedenfalls auch Abstraktionsvermögen, um die Geschäftsordnung richtig auszulegen. Ich hoffe, das gelingt Ihnen besser an in dieser Debatte, in der Sie sich nicht gut geschlagen haben. So wird die Zeit zeigen müssen, ob Sie für das Amt tatsächlich geeignet sind. Ich werde mich in dieser Angelegenheit jeden weiteren Kommentars enthalten. Herzlichen Dank.

Er setzt sich wieder auf seinen Platz.