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Verfasst: Di 26. Sep 2017, 08:54
von Pellegrino Camemberti
Frau Präsidentin, was meine Formulierung angeht, geben Sie das richtig wieder. Wenn der Kollege Calzone zustimmt, wäre das dann auch unser gemeinsamer Antrag.

Verfasst: Di 26. Sep 2017, 13:15
von Sylvester Calzone
Frau Präsidentin,

§ 10, Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Abstimmungen dauern mindestens maximal 96 Stunden.

Stimmabgaben sind nur dann gültig, wenn sie binnen 96 Stunden nach Eröffnung der Abstimmung abgegeben wurden.





Diesen Änderungsantrag des ehrenwerten Kollegen Camemberti möchte ich gerne übernehmen und verzichte dementsprechend darauf meinen ursprünglichen Vorschlag zur Abstimmung zu stellen.

Bezüglich der Aussprachedauer halte ich jedoch an dieser Formulierung fest:

§ 6 Aussprachen / Debatten
(1) Die Dauer einer Aussprache bestimmt der Parlamentspräsident. Aussprachen dauern jedoch mindestens 96 Stunden und höchstens 240 Stunden. Kommen nach 48 Stunden keine weiteren Wortmeldungen zur Aussprache, so ist diese zu beenden sofern keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen.

Verfasst: Di 26. Sep 2017, 22:43
von Helen Bont
Vielen Dank an die Kollegen Camemberti und Calzone.

Wenn ich es richtig sehe, dann haben wir die folgenden Anträge, wobei das fett gedruckte das kennzeichnet, was gegenüber der Fassung der GO des 45. Unionsparlaments hinzugefügt werden soll, und das fett gedruckte und durchgestrichene das kennzeichnet, was gegenüber der Fassung der GO des 45. Unionsparlaments gestrichen werden soll.

Antrag 1

§ 10, Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Abstimmungen dauern mindestens maximal 96 Stunden.
Stimmabgaben sind nur dann gültig, wenn sie binnen 96 Stunden nach Eröffnung der Abstimmung abgegeben wurden.

Antrag 2:

§ 6 Aussprachen / Debatten
(1) Die Dauer einer Aussprache bestimmt der Parlamentspräsident. Aussprachen dauern jedoch mindestens vier Tage bzw. 96 Stunden und höchstens 240 Stunden. Kommen nach 48 Stunden keine weiteren Wortmeldungen zur Aussprache, so kann die Aussprache durch den Parlamentspräsidenten vor Ablauf der zehn Tagen beendet werden ist diese zu beenden sofern keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen.

Habe ich das so richtig dargestellt?

Verfasst: Mi 27. Sep 2017, 10:18
von Sylvester Calzone
Frau Präsidentin,

Das ist so korrekt.

Verfasst: Mi 27. Sep 2017, 23:24
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
da es offensichtlich keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt. schließe ich die Debatte und leite die Abstimmungen ein.