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Verfasst: So 24. Jun 2007, 17:02
von Zachary J. Mason Smith
Original von Carl Philipp van Tulpe
Warum nicht? Wenn es doch legal ist, kann man doch sagen um was es sich handelt.
Man weiß ja nie, wer hier alles mitliest. ;)
Original von Carl Philipp van Tulpe
Eigentlich darf die Schulleitung euere Zeitungsinhalte nicht verbieten/zensieren. Sie kann aber die Verteilung der Zeitung auf ihrem Gelände verbieten, weiterhin kann sie euch verbieten Räumlichkeiten und Gerätschaften der Schule zu nutzen um die Zeitung zu erstellen, zu drucken etc. Fällt unter das Hausrecht, ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Da fallen wir nicht darunter, weil die Zeitung bei mir zu Hause gemacht wird und sie nicht innerhalb des Schulgebäude, allerdings (!) innerhalb einer Schulveranstaltung verteilt wird...

Verfasst: So 24. Jun 2007, 17:15
von Oliver von Palm
Welche Sanktionen kann die Schule denn jetzt noch verhängen? Das Abi ist zuende und bestanden, die Zeitung wird auf der Abschlussveranstaltung verteilt. Nachträglich aberkennen kann man euch das Abi doch nicht, will ich mal hoffen ;).

Verfasst: So 24. Jun 2007, 17:16
von Zachary J. Mason Smith
Original von Oliver von Palm
Welche Sanktionen kann die Schule denn jetzt noch verhängen? Das Abi ist zuende und bestanden, die Zeitung wird auf der Abschlussveranstaltung verteilt. Nachträglich aberkennen kann man euch das Abi doch nicht, will ich mal hoffen ;).
Keine Ahnung, aber da ich vorhabe, während meines Studiums auch noch im Schulförderverein mitzumachen.... :D

Verfasst: So 24. Jun 2007, 17:29
von Sean William Connor
Original von Zachary-John Mason-Smith
Ich komme aus Thüringen. Konkret geht es um einen Artikel in unserer Abschlusszeitung, durch den sich meine Schulleitung angepisst fühlt und deswegen ausschließen will.
Landespressegesetz Thüringen

Und die einschlägigigen Rechtsnorm im Schulgesetz:

§ 26
Recht auf freie Meinungsäußerung


Jeder Schüler hat das Recht, in der Schule seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, soweit die Rechte anderer sowie die Sicherung des Bildungsauftrages der Schule keine Einschränkungen insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts, des Umfangs und des Gegenstands der Meinungsäußerung innerhalb des Unterrichts und sonstiger Schulveranstaltungen erfordern. Über erforderliche Einschränkungen entscheidet der Lehrer in eigener pädagogischer Verantwortung.

§ 26a

(1) Die Schüler können in der Schülerzeitung von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen. Jeder Schüler hat das Recht, an einer Schülerzeitung für eine oder mehrere Schulen mitzuwirken. Die Schülerzeitung wird von einer Redaktion von Schülern herausgegeben und vertrieben. Die Redaktion ist, anders als bei der im Rahmen einer Schulveranstaltung unter der Verantwortung eines Schulleiters herausgegebenen Schulzeitung, für den Inhalt der Schülerzeitung allein verantwortlich. Sie kann sich einen Lehrer ihres Vertrauens zur Beratung wählen.

(2) Die Herausgabe der Schülerzeitung unterliegt dem Thüringer Pressegesetz und den einschlägigen presserechtlichen Bestimmungen. Eine Zensur findet nicht statt.

(3) Der Schulleiter kann die Verbreitung einzelner Ausgaben der Schülerzeitung auf dem Schulgelände untersagen, wenn deren Inhalt das Recht der persönlichen Ehre verletzt oder in anderer Weise gegen Rechtsvorschriften verstößt. Eine weitergehende Beschränkung ist unzulässig. Ist die Redaktion mit der Entscheidung des Schulleiters nicht einverstanden, so kann sie deren Behandlung in der Schulkonferenz verlangen.

Verfasst: So 24. Jun 2007, 17:33
von Zachary J. Mason Smith
Aaaah, das Landespressegesetz, das hatte ich auf der Website von Thüringen nicht gefunden, danke dir. :) Dann gehe ich mal Paragraphen reiten... ;)

Verfasst: So 24. Jun 2007, 17:49
von Carl Philipp van Tulpe
Original von Zachary-John Mason-Smith

Man weiß ja nie, wer hier alles mitliest. ;)
Wenn alles legal ist, warum zierst du dich dann so? Das macht dich verdächtigt. ;)

Verfasst: So 24. Jun 2007, 18:07
von Zachary J. Mason Smith
Original von Carl Philipp van Tulpe

Wenn alles legal ist, warum zierst du dich dann so? Das macht dich verdächtigt. ;)
Weil es mir auch persönlich nahe geht...

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 14:54
von Florian Howaldt
Man zeigt der Schulleitung doch nicht vorab die Abizeitung?? Und verteilt wird sie doch sicher beim Abiball, oder? Den Raum oder die Halle dafür mieten meistens die Schüler selber (war bei uns jedenfalls so) und da kann die Schulleitung gar nichts machen.

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 14:57
von Peter Vain
Also wir konnten die Schulaula benutzen, die mittlerweile auf einen gewissen Standard getrimmt worden ist.

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 16:11
von William Butcher
Unsere Abschlusszeitung haben wir dem Schulleiter vorher vorgelegt, der hat dann korrektur Wünsche geäußert und die haben wir dann teilweise umgesetz, Problem erledigt.