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Verfasst: So 24. Jun 2007, 13:45
von Rudolph Baader
Herr Sekretär,
könnten sie den Abgeordneten von Palm bitte auf die Geschäftsordnung des Herrenhauses hinweisen. Danke.

Verfasst: So 24. Jun 2007, 13:53
von Oliver von Palm
Ich habe ergänzende Fragen gestellt. Diese müssen nicht gesondert beantragt werden.

Verfasst: So 24. Jun 2007, 13:55
von Rudolph Baader
Original von Oliver von Palm
Ich habe ergänzende Fragen gestellt. Diese müssen nicht gesondert beantragt werden.
Dann müssen die auch nicht gesondert beantwortet werden.

Verfasst: So 24. Jun 2007, 14:41
von Oliver von Palm
Herr Baader, ich erwarte auch, dass Sie sie hier beantworten.

Verfasst: So 24. Jun 2007, 14:50
von Rudolph Baader
Original von Oliver von Palm
Herr Baader, ich erwarte auch, dass Sie sie hier beantworten.
Herr von Palm, ich erwarte, dass sie sich an die Geschäftsordnung dieses hohen Hauses halten.

Verfasst: So 24. Jun 2007, 16:08
von Michael Schneider
Die Geschäftsordnung verbietet oder regelt in keiner Weise das stellen von Fragen innerhalb der Diskussion von Anfragen-Antworten. Hingegen heißt es in § 4 (1) "Die Mitglieder des Herrenhauses sind berechtigt und verpflichtet, sich engagiert an Aussprachen und Abstimmungen zu beteiligen." Und dies hie rist die in Anschluß an die Anfrage folgende Aussprache. Sie sind darin nicht verpflichtet zu antworten, aber die Weigerung spricht Bände und wenn der Kollege von Palm es nciht tut werd eich diese Fragen in Form einer förmlichen Anfrage an die Imperialregierung erneut stellen, so dass der Herr Imperialkanzler verpflichtet wird zu antworten.

Verfasst: So 24. Jun 2007, 16:13
von Oliver von Palm
Ich habe bereits die Fragen formell eingereicht. Aber es spricht in der Tat Bände, dass unser Imperialkanzler sich weigert, Folgefragen zu beantworten, die nicht formal eingereicht sind. Vor allem nach seiner Sympathiebekundung für die "Überflüssigen".

Verfasst: So 24. Jun 2007, 20:54
von Jonathan Metternich Hughes
Republik Imperia
- Der Sekretär des Herrenhauses -

Das Sekretariat schließt sich der Interpretation der Geschäftsordnung, wie sie vom Imperialkanzler vorgetragen wurde, an.