Seite 2 von 3
Verfasst: Di 15. Dez 2015, 21:27
von Helen Bont
Original von Armin Schwertfeger
Also kann jeder dem Kontrahierungszwang unterfallende Unternehmer seine Preise machen, wie er will? Jeder Monopolist ist nach Ihrer Lesart des Gesetzes, werte Frau Unionskanzlerin, also völlig frei, auch im Bereich der Daseinsvorsorge Preise zu verlangen und Vertragsbedingungen zu diktieren, die sich möglicherweise gerade hilfsbedürftige Bevölkerungsschichten garnicht oder nur sehr schwer leisten können? Eine ganz tolle Lesart, wirklich Frau Unionskanzlerin, die zwar so nicht aus dem Gesetzestext hervorgeht aber für die Auslegung des Gesetzes vor Gericht vielleicht interessant sein könnte.
Jede weitere Diskussion über dieses stümperhafte und hochproblematische Gesetzesmachwerk hat sich aber sowieso erledigt. Unter Ausnutzung der Monopolistenstellung der KDU wurde das Gesetz ja bereits vom Unionsparlament abgesegnet und ich sehe weit und breit niemanden, der diesen Unfug noch stoppen wöllte oder könnte.
Aber zu Ihren Behauptungen:
Bereits jetzt kann jedes Unternehmen seine Preise gestalten wie es für richtig hält. Zumindest sind mir keine gesetzlichen Restriktionen bekannt.
Zweitens, Herr Schwertfeger, habe ich den Eindruck, dass Sie offensichtlich nicht wissen, wie Preise kalkuliert werden. Versicherungen kalkulieren diese zum Beispiel anhand von Risikoeinschätzungen, und nicht nach irgendwelchen willkürlichen Eingebungen. Und auch Unternehmen, die der Daseinsvorsorge dienen, kalkulieren ihre Preise auf rationale Weise, und Pi mal Daumen.
Darüber hinaus bieten Versicherungen in der Regel mehrere Tarife für eine Versicherungsart an, die nach Preis und Leistung gestaffelt sind. Ihre Polemik entbehrt daher jede Grundlage, und ist darüber hinaus auch völlig lebensfremd.
Verfasst: So 20. Dez 2015, 02:53
von Armin Schwertfeger
Hochverehrte Frau Unionskanzlerin, Sie können sich hundertprozentig sicher sein, dass ich weiß, wie man Preise kalkuliert. Und eben weil ich dies weiß, kann ich über Ihre Naivität nur den Kopf schütteln.
Ein nicht unwesentlicher Preisbestandteil ist und bleibt halt die Position Wagnis und Gewinn, die sich nicht unmittelbar aus einer objektiven Kostenposition ergibt, sondern von jedem Unternehmer weitgehend frei bestimmt wird. Und gerade Ihre Zielgruppe der Mono- und Oligopolisten werden diesen Preisbestandteil zur Gewinnmaximierung, wenn Ihre Gesetzesauslegung so standhalten sollte weidlich zu ihrem Vorteil ausnutzen. Und das selbe werden diese Unternehmer mit der Gestaltung ihrer Vertragsbedingungen zu ihren Gunsten tun.
Vielleicht zur Verdeutlichung drei kleine Beispiele:
Der örtliche Wasserversorger, der üblicherweise ja Monopolist ist, setzt bei der Preiskalkulation die Gewinnspanne so hoch an, dass er seinen Eignern ordentliche fette Gewinne ausschütten kann und dabei noch soviel Geld übrig hat, dass er ohne auf Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit achten zu müssen Geld für laufende Kosten und Investitionen übrig hat. Das Ganze funktioniert dann wie ein Umlageverfahren mit hohem Selbstbedienungsanteil der Unternehmenseigner. Der Preis steigt zwar dabei in utopische Dimensionen und ist von wirtschaftlich Hilfsbedürftigen kaum zu stemmen, aber der Monopolist ist ja, nach Lesart der Unionsregierung, bei der Preisgestaltung völlig frei von Regulierung oder sonstigen Einschränkungen.
Dasselbe gilt dann auch für die Versicherungsbranche. Die hat zwar den Nachteil, dass der Verbraucher nicht gezwungen ist, z.B. eine allgemeine Haftpflichtversicherung abzuschließen und daher müsste sie auch leistbare Versicherungsprämien anbieten. Wenn Versicherungen aber zu dem Schluss kommen, dass eben jene wirtschaftlich unterstützungsbedürftigen Teile der Bevölkerung, denen die Unionsregierung mit dem Gesetz eine Haftpflichtversicherung zukommen lassen will, ein schlechtes Risiko darstellen, werden sie die Prämien für diese Bevölkerungsteile halt so hoch ansetzen, dass die eigentlich mit dem Gesetz zu schützenden leiber auf den Abschluss eines Haftpflichversicherungsvertrags trotz gesetzlichen Rechts auf einen Versicherungsabschliss "freiwillig" darauf verzichten werden.
Und zum Schluss vielleicht noch ein Blick auf die Banken und Sparkassen, die verpflichtet werden, jedem Menschen ein Giro-Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Wo und wie werden diese Kreditinstitute eingeschränkt, die Kontoführungsgebühren für weniger betuchte exorbitant anzuheben oder einen monatlichen Mindestgeldeingang zu fordern? Nach unserer Unionsregierung soll, trotzdem es dazu keine Regelung im Gesetz gibt, jeder Unternehmer, der dem Kontrahierungszwang unterfällt ja seine Vertragsbedingungen und seine Preise gestalten können, wie er will.
Wie gesagt, das Gesetz gibt diese Freiheit den Buchstaben nach nicht her sondern würde, wörtlich ausgelegt zu einer WIllkür der Verbraucher führen. So wie es die Unionsregierung liest, führt es neben der Willkür der Monopolisten auf keinen Fall zum beabsichtigten Zweck, nämlich zum Schutz der Menschen im Bereich der Daseinsvorsorge.
Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 00:00
von Helen Bont
Herr Schwertfeger, ich halte Ihre Extrembeispiele, ehrlich gesagt, für absolut lebensfremd. Denn Sie unterstellen den Unternehmern, dass diese völlig überzogene Preise verlangen, die sich nur die Superreichen leisten können. Wenn Sie sich aber die Realität vor Augen halten, dann kommt dies nicht vor.
Zu Ihrem Beispiel: die Wasserversorger befinden sich in aller Regel in kommunaler Hand. Deren Preisgestaltung ist moderat. Ebenfalls in den Fällen, in denen die Wasserversorger privatisiert wurden, gibt es keinen einzigen Fall von Wucherei.
Nun zur Versicherungsbranche: diese bietet immer für die selbe Versicherungsart verschiedene Varianten an. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass neben einer Grundversicherung weitere "Elemente" oder "Bausteine" hinzugebucht werden können oder dass verschiedene Varianten nebeneinander zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden.
Und zum Schluss zu Ihrem Beispiel mit den Sparkassen und Banken: auch hier halte ich Ihr Extrembeispiel für lebensfremd. Denn durch das Guthabenkonto geht die Bank keinerlei Risiko ein, auf etwaigen Defiziten sitzen zu bleiben. Allein schon aus diesem Grunde gibt es überhaupt keinen Grund, zum Beispiel von Arbeitslosen oder anderen Personen mit niedrigem Einkommen, exorbitante Gebühren zu verlangen.
Die Verträge, die die Unternehmen allgemein anbieten, werden sie auch weiterhin anbieten, nur mit dem Unterschied, dass sie, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, den Vertragsabschluss nicht mehr verweigern dürfen.
Ich habe Vertrauen in die Wirtschaft und in die einzelnen Unternehmen, dass sie nicht Amok laufen werden.
Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 22:04
von Armin Schwertfeger
*denkt sich: Typischer Fall von Pippi-Langstrumpf-Syndrom. Gegen solch hartnäckige Realitätsverweigerung ist kein Kraut gewachsen*
Frau Unionskanzlerin, ich gebe auf. Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest in Ihrer Villa Kunterbunt. Und grüßen Sie Herrn Nilsson und Kleiner Onkel von mir.
Verfasst: Di 22. Dez 2015, 23:06
von Helen Bont
Ich habe sehr stark den Eindruck, dass Sie nach dem Motto diskutieren: "Meine Meinung steht fest, bitte beirren Sie mich nicht mit Tatsachen".
Ich wünsche Ihnen auch ein frohes Weihnachtsfest. Vielleicht kommen Sie ja zur Erkenntnis, dass die von mir vorgebrachte Argumentation doch nicht so abstrus ist.
Verfasst: Di 17. Okt 2017, 11:28
von Arvid Lindberg
Mal nachgefragt, da ich es im Archiv nicht finde. Gilt das Gesetz zur Einführung des Kontrahierungszwangs und des Diskriminierungsverbots eigentlich (noch)?
Verfasst: Di 17. Okt 2017, 19:33
von Helen Bont
Arvid Lindberg hat geschrieben:Mal nachgefragt, da ich es im Archiv nicht finde. Gilt das Gesetz zur Einführung des Kontrahierungszwangs und des Diskriminierungsverbots eigentlich (noch)?
Ja, die gelten noch. Ich werde zusehen, dass ich es im Gesetzarchiv veröffentliche.
Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 00:26
von Arvid Lindberg
Die Öffentlichkeit sollte schließlich schon hergestellt sein, wenn sich Unternehmen daran halten sollen. Vielen Dank also für die Nachtragung.
Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 10:07
von Arvid Lindberg
Helen Bont hat geschrieben:Ja, die gelten noch. Ich werde zusehen, dass ich es im Gesetzarchiv veröffentliche.
Da Sie das Gesetz jetzt dem Unionspräsidialamt zugeleitet haben, bedeutet das doch, dass das Gesetz bislang noch nicht galt?
Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 10:43
von Helen Bont
Arvid Lindberg hat geschrieben:Da Sie das Gesetz jetzt dem Unionspräsidialamt zugeleitet haben, bedeutet das doch, dass das Gesetz bislang noch nicht galt?
Ich muss zugeben, dass ich das erst bemerkt habe, nachdem ich voreilig ihre Frage bejaht habe. Leider hat der Unionsrat damals nicht zu dieser Gesetzesvorlage Stellung bezogen, und ich habe damals den Gesetzgebungsprozess aus den Augen verloren.
Die korrekte Antwort muss daher lauten, dass das Gesetz erst mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft treten wird.