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Verfasst: Mi 3. Jun 2015, 17:43
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Herr Ministerpräsident, ich bin auch sehr verwundert, dass Ihre Ministerialverwaltung den Vertrag nicht mehr vorliegen hat. Oder um es mit Ihren Worten zu sagen, „ich komme mir doch mehr als nur leicht veräppelt vor“.
Können Sie mir bitte eine Zusage hinsichtlich dem weiteren Prozedere im Landtag geben? Der Vertrag geht Ihnen dann auch gleich per Fax zu, ich habe meine Sekretärin angewiesen...
Verfasst: Do 4. Jun 2015, 23:33
von Johannes Kleven
Wie Sie sehen, wird im Landtag bezüglich der Justus-Hofgartner-Universität derzeit nicht weiter debattiert.
Ich erwarte dann den Vertrag, damit ich diesen auch auf seine Authentizität prüfen kann.
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 11:14
von Herbert Klühn
fo
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 11:15
von Johannes Kleven
Es sind jetzt fünf Tage vergangen, ohne das ich ein entsprechendes Fax mit dem Vertragstext empfangen habe. Ich gebe Ihnen eine letzte Frist bis Donnerstag, 11.06.2015; 23:55 Uhr. Wenn bis dahin kein Fax eingetroffen ist, gehe ich davon aus, das ein Vertrag überhaupt nicht existiert und ich werde dann das Gesetz weiter voranbringen.
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 13:36
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Perry von Montary seufzt am anderen Ende des Telefons... Sein Augenrollen ob der mangelnden Archivierungsfähigkeiten der freisteinischen Staatsregierung sieht sein Gesprächspartner glücklicherweise nicht.
Der Vertrag müsste gerade durchrattern. Was denken, wie viel Zeit Ihre Prüfung in Anspruch nehmen wird?
Treaty establishing the MU Freisteinkolleg „Justus Hofgartner“
Vertrag über die Errichtung des MU Freisteinkollegs „Justus Hofgartner“
Article 1
Die Montary University (Sitz in Montary City, Roldem) und die Staatsregierung des Freistaats Freistein (Sitz in Lüderitz, Freistein; im Folgenden: die Staatsregierung) beschließen mit der gemeinsamen Unterzeichnung dieses Vertragswerks die Gründung des MU Freisteinkollegs „Justus Hofgartner“. Es gilt als eigenständige Fakultät der Montary University.
Article 2
Die Pflichten der Montary University, insbesondere im finanziellen Rahmen sind die folgenden:
- Errichtung und Unterhalt der notwendigen Liegenschaften
- Bereitstellung der benötigten technischen Einrichtung
- Vorhaltung der Räumlichkeiten für eine Bibliothek
Article 3
Die Pflichten der Staatsregierung, insbesondere im finanziellen Rahmen sind die folgenden:
- Anstellung und Unterhalt des akademischen und studentischen Personals
- Beschaffung von Literatur
- Archivierung von Forschungsunterlagen des Instituts
- alltäglicher Bürobedarf
Article 4
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts sind ohne Zustimmung der Leitung der Montary University nicht veräußerbar.
Article 5
Zur Weiterentwicklung des Instituts wird ein Beirat gebildet, der vier Personen umfasst und zu gleichen Teilen von der Montary University und der Staatsregierung besetzt wird. Dieser berät das Institut zu allen nichtwissenschaftlichen Belangen und räumt einstimmig Streitigkeiten bezüglich der Auslegung des Vertrags aus. Der Beirat bestellt den Dekan.
Article 6
Dieser Vertrag gilt ab dem 1. Mai 2010 auf wenigstens zwanzig Jahre. Danach kann der Vertrag mit Jahresfrist gekündigt werden. Die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Unterlagen verbleiben in diesem Falle vollumfänglich bei der Staatsregierung. Der Montary University sind geeignete Abschriften ausnahmslos aller Dokumente, gleich welcher Art, binnen dreier Monate zu übereignen.
Lüderitz am 18. Februar 2010
für die Montary University
Prof. Dr. Dr. h.c. Arthur Tib. Washington
Lordrektor
für die Staatsregierung des Freistaats Freistein
Gerhard Cheman
Ministerpräsident
Verfasst: Sa 13. Jun 2015, 19:42
von Johannes Kleven
Das ist schwer zu sagen. Wenn ich den Cheman nicht irgendwo auftreiben kann, muss die Staatsegierung eine Plausibilitätsprüfung vornehmen.
Verfasst: So 14. Jun 2015, 13:26
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Bei dem Druck, dem Sie mir die ganze Zeit gemacht haben, schien mir die Aufklärung dieses Vorgangs Ihnen doch ein vordringliches Anliegen zu sein.
Offen gestanden bin ich doch sehr konsterniert ob Ihres Vorgehens und der offensichtlichen Unfähigkeit der vergangenen freisteinischen Staatsregierung, ihre Dokumente hinreichend zu hinterlegen. Also bitte ich Sie doch, gerade auch vor dem Hintergrund, dass Sie eine funktionierende Hochschule haben wollen, was ja schließlich Ziel Ihres Gesetzentwurfs war, diese Prüfung so schnell wie möglich durchzuführen. Ich wüsste nach wie vor nicht, warum mir oder der Montary University kein Vertrauen entgegen gebracht werden sollte. Wir sind die größe private Universität in der Demokratischen Union mit einem exzellenten internationalen Ruf. Den werde ich mit zweifelhaften Geschäftspraktiken jedenfalls nicht aufs Spiel setzen...
Verfasst: Fr 19. Jun 2015, 00:42
von Johannes Kleven
So eine Prüfung ist leider nicht hoppla-hopp zu machen, sondern dauert ihre Zeit. Mir passt das auch nicht, ist aber nicht zu ändern.
Verfasst: Fr 19. Jun 2015, 10:23
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Dann nennen Sie mir eine Frist, zu der ich einen aktuellen Stand bekomme. Ich möchte nicht ewig auf Sie warten müssen.
Verfasst: Mi 24. Jun 2015, 17:27
von Johannes Kleven
Mit Verlaub, an der Hofgartner-Universität steht seit Jahren der Betrieb still, und erst nachdem die Politik akiv geworden ist, werden Sie aktiv und erwarten, dass alles im Eiltempo über die Bühne geht. Wie wär's, wenn Sie Seine Gnaden Duke of Foxbury auffordern, sich mal wieder an der Uni blicken zu lassen, wo er seit Februar 2012 durch Abwesenheit glänzt.