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Verfasst: Fr 22. Mai 2015, 17:39
von Annelie Gatineau
Original von Dionysius Buddenberg

Ich danke ihnen für den Hinweis. Ich hatte mir so etwas gedacht, konnte jedoch keine entsprechende Gesetzespassage finden.
Ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf Artikel 62 der Unionsverfassung, in den hier diskutierten Fällen insbesondere auf dessen Absätze 1 und 2 lenken.

Verfasst: Fr 22. Mai 2015, 20:07
von Sylvester Calzone
Original von Annelie Gatineau

Jetzt stapeln die Herren doch bitte mal nicht so hoch. Sieben und sechs Stimmen haben Sie bekommen bei sieben Stimmen, die Sie selbst haben. Ohne Frau Bont an der Spitze der Liste wären Sie nichts.
Das sammeln von Sympathien ist Ihre Spezialität, oder? :rolleyes:

Verfasst: Fr 22. Mai 2015, 20:33
von Dionysius Buddenberg
[URKUNDE=Nachtrag zum Amtlichen Wahlergebnis]
Nach Art. 62 darf eine Person nicht gleichzeitig Mitglied in Unionsrat und Unionsparlament sein.
Da Herr Johannes Kleven zurzeit Mitglied des Unionsrates ist, wird sein Mandat der Reihenfolge der Stimmen auf der Wahlliste der KDU entsprechend an

Herrn Franz Sperling

abgegeben. Somit setzt sich das Unionsparlament folgendermaßen zusammen:

SLVP
  1. Dionysius Buddenberg
  2. Hans Truschke
    [/list=1]

    KDU
    1. Helen Bont
    2. Rovan Trautmann
    3. Heinz Lüneburg
    4. Sylvester Calzone
    5. Franz Sperling
      [/list=1]

      Bild
      Unionswahlleiter

      [/URKUNDE]

Verfasst: Fr 22. Mai 2015, 21:17
von Johannes Kleven
Verzeihung, aber noch liegt es an mir zu bestimmen, ob ich das Mandat annehme oder nicht. Die Zeit, mich mit meinen Parteifreunden zu beraten, die nehme ich mir bis zur konstituierenden Sitzung.

Verfasst: Sa 23. Mai 2015, 13:40
von Jonathan Martin
Gratulation den gewählten.
Ich kann Herrn Kleven nur beipflichten. Solange er das Mandat nicht abgelehnt hat, ist Herr Sperling nicht als Nachrücker zu bestimmen

Verfasst: Sa 23. Mai 2015, 22:03
von Dionysius Buddenberg
Dann werde ich das bei der nächsten Wahl so handhaben, dass vor der Wahl erklärt werden muss, dass die Person bei Wahlerfolg von ihrem unvereinbaren Amt zurücktritt.

Verfasst: Sa 23. Mai 2015, 22:18
von Johannes Kleven
Original von Dionysius Buddenberg
Dann werde ich das bei der nächsten Wahl so handhaben, dass vor der Wahl erklärt werden muss, dass die Person bei Wahlerfolg von ihrem unvereinbaren Amt zurücktritt.
Wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, können Sie das gerne so handhaben. Soweit ich weiß, steht es jedoch jedem Unionsbürger frei zum Unionsparlament zu kandidieren, egal in welcher Position er sich gerade befindet.

Verfasst: Sa 23. Mai 2015, 22:21
von Johannes Kleven
Ich möchte es natürlich auch nicht versäumen, mich bei den Wählern der KDU zu bedanken. Es ist ein großartiger Vertrauensbeweis für die Konservativen und Unionskanzlerin Helen Bont.

Verfasst: So 24. Mai 2015, 13:43
von Annelie Gatineau
Original von Dionysius Buddenberg
Dann werde ich das bei der nächsten Wahl so handhaben, dass vor der Wahl erklärt werden muss, dass die Person bei Wahlerfolg von ihrem unvereinbaren Amt zurücktritt.
Herr Wahlleiter, ich brauche von Ihnen ein richtiges Ergebnis, ehe ich in Vertretung der Unionspräsidentin das Unionsparlament eröffnen kann. In diesem Zusammenhang darf ich Sie darauf hinweisen, dass ein gewählter Kandidat sein Mandat annehmen oder aber dieses ablehnen kann. Insoweit er sein Mandat annimmt, sind von ihm die aufgetretenen Unvereinbarkeiten spätestens zu diesem Zeitpunkt zu klären. Insofern gibt es selbstverständlich kein Kandidaturverbot für Unionspräsident, Ministerpräsidenten, Landesminister, Unionsrichter und so fort zu Wahlen des Unionsparlaments. Inwiefern ein Kandidat seiner zuvor eingegangenen Verantwortung, etwa für das Volk eines Landes, entflieht, ist eine politische Einschätzung. Insofern bitte ich Sie zur Rückkehr zum ursprünglich bekanntgegebenen Ergebnis.

Verfasst: So 24. Mai 2015, 15:03
von Dionysius Buddenberg
[URKUNDE=Offizielle Erklärung]

Das Wahlergebnis vom 21.05.2015 ist gültig.

Der Nachtrag vom 22.05.2015 ist nicht zu beachten und nichtig.

Herr Kleven wird gebeten, eine Stellungnahmen bezüglich Annahme oder Abgabe des Mandats abzugeben.

Gez.
Bild[/URKUnDE]