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Verfasst: So 3. Mai 2015, 20:51
von Johannes Kleven
Für den Freistaat Freistein erkläre ich die Zustimmung zu dieser Vorlage. Damit das Gesetz jedoch nicht ins Leere läuft, sollte entweder durch die Polkommission oder hilfsweise durch die Unionsregierung eine Liste der Arten erstellt werden, die als gefährdet eingestuft werden.

Verfasst: So 3. Mai 2015, 22:07
von Annelie Gatineau
Original von Johannes Kleven
Für den Freistaat Freistein erkläre ich die Zustimmung zu dieser Vorlage. Damit das Gesetz jedoch nicht ins Leere läuft, sollte entweder durch die Polkommission oder hilfsweise durch die Unionsregierung eine Liste der Arten erstellt werden, die als gefährdet eingestuft werden.
Zum einen möchte ich hier nochmal auf die Begriffsschärfe insistieren. Eine Gefährdung bedeutet noch keinen Schutzstatus, den das Gesetz aber fordert.
Zum zweiten darf ich mich wiederholen, dass weder die Polkommission noch die Unionsregierung die Kompetenz haben, eine wie auch immer hinsichtlich des § 52 Abs. 4-7 StGB geeignete Liste rechtssicher aufzustellen.

Verfasst: So 3. Mai 2015, 22:28
von Johannes Kleven
Ich sehe, ehrlich gesagt, als Nicht-Jurist, die Problematik nicht. Die Unionskanzlerin hat aufgezeigt, dass die Union zuständig für das Strafrecht ist, die Länder dagegen lediglich Strafnormen bezüglich der Verletzung von Landesrecht erlassen können. Auch sehe ich derzeit nciht, inwifern die Länderkompetenzen berührt werden, wenn die Union zum Schutz der Polgebiete das Strafrecht ändert: weder sind die Polgebiete Teil eines Unionslandes, noch haben die Länder bezüglich der Außenpolitik irgendeine Kompetenz. Es ist also völlig in Ordnung, wenn die Unionsregierung hier im Rahmen ihrer internationalen Verpflichtungen gesetzgeberisch tätig wird, und Lücken, zum Beispiel was eine Liste zu schützender Arten angeht, auf dem Verordnungsweg regelt. Hierfür würde ich allerdings empfehlen, eine entsprächende Ermächtigung in das Gesetz einzubauen.

Verfasst: So 3. Mai 2015, 23:10
von Annelie Gatineau
Dann hören Sie mir doch mal zu: Es gibt keine Liste geschützter Arten. Und diese kann weder von der Polkommission rechtlich verbindlich für die Union noch von der Unionsregierung verfassungsgemäß erlassen werden. Meine Argumente dazu werde ich nicht wiederholen, bitte lesen Sie dazu die Protokolle nach.

Verfasst: Mi 6. Mai 2015, 22:00
von Johannes Kleven
Ja, es gibt derzeit keine Liste bezüglich geschützter Arten. Sobald die Polkommission eine solche beschließt und in die Polkonvention integriert oder in einem weiteren internationalen Vertrag aufgestellt wird und der Gesetzgeber der Demokratischen Union dies in nationales Recht umwandelt, dann gilt diese Liste auch in der Demokratischen Union. Entweder tut der Gesetzgeber dies auf dem Weg der Gesetzgebung oder auf dem Weg der Verordnung, wobei sie fürr Letzteres eine gesetzliche Ermächtigung benötigt.

Verfasst: Fr 8. Mai 2015, 13:07
von Annelie Gatineau
Gut, dann sind wir einen Schritt weiter. Den anderen Schritt, dass die Union im Binnenverhältnis zu den Ländern dazu gar keine Kompetenz hat, scheinen Sie intellektuell noch nicht auf die Reihe zu bekommen, aber das werden Sie spätestens dann sehen, wenn es soweit ist... :rolleyes:

Verfasst: Fr 8. Mai 2015, 13:07
von Annelie Gatineau
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Ich schließe hiermit die Aussprache. Die Abstimmung beginnt in Kürze.