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Verfasst: Di 3. Mär 2015, 16:42
von Dionysius Buddenberg
Da ich noch weiteren Gesprächsbedarf sehe, verlängere ich die Aussprache ab sofort um 48 Stunden.

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 20:17
von Helen Bont
Original von Annelie Gatineau
Sehr geehrter Herr Präsident,

ich hoffe, die Unionskanzlerin lässt uns an ihren „Plausibilitätserwägungen“ noch teilhaben.
Zum inhaltlichen, was die Frage mit dem Ausland abzielt, ging es mir insbesondere um die Aufnahme von Schutzmöglichkeiten und gegenseitige Garantie schon Schutzrechten in völkerrechtlichen Verträge. Vielleicht haben Sie dazu auch schon eine Position?
Die Plausibilitätserwägungen erstrecken sich auf die Einschätzung, dass das Unionsministerium der Justiz als Ministerium, welches originär mir rechtlichen Fragen zu tun hat, für die Erteilung von Schutzrechten prädestiniert ist. Die Unionsregierung ist aber gerne bereit ein anderes Ministerium ins Gesetz zu schreiben, wenn plausibel dargelegt werden kann, dass dieses andere Ministerium geeigneter für die Dienst- und Fachaufsicht ist; daran hängt jetzt nicht unser Herzblut.

Wenn es zu entsprechenden bilateralen oder internationalen Verträgen kommen sollte, wird das Gesetz entsprechend ergänzt oder geändert werden müssen.

Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 09:57
von Annelie Gatineau
Sehr geehrter Herr Präsident,

der Argumentation der Unionskanzlerin folgend wären sämtliche Zuständigkeiten im Bereich des Justizministerium, weil es ja irgendwie alles mit Recht zu tun hat. So wirklich überzeugt die Argumentation nicht. Aber die Unionsverwaltung soll sich so strukturieren, wie sie denkt, dass sie ihre Aufgaben erfüllen kann. Auch wenn ich mir die Frage stelle, warum nicht der ansonsten so aktive Fachressortleiter im Justizbereich den Gesetzentwurf erarbeitet hat und vorstellt. Aber sei es drum.

In Fragen des Patentschutzes in internationalen Verträgen geht es mir mehr um den Schutz von roldemische, harbothensischen und imperianischen Erfindungen außerhalb der Union als um Anpassungen der Innenpolitik. Oder nochmal im Klartext: Werden Sie bestehende internationale Verträge nachverhandeln, dass Sie dort einen Schutz von Unionspatenten hinein nehmen und werden Sie auf dergestalte Regelungen in neuen Verträgen bestehen? Mich interessiert der Schutz von Unternehmen und Investitionen aus der Union im Ausland.

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 19:52
von Helen Bont
Herr Präsident, geschätzte Kollegen,
wie ich bereits betonte, ist die Unionsregierung bereit auch ein anderes Ministerium zu benennen, wenn es eine plausible Begründung gibt.

Zur Frage der Kollegin Gatineau: derzeit gibt es keine internationalen, im Sinne von multilateralen, Verträge, die einen internationalen Patentschutz regeln und die bestehenden internationalen Verträge, wie etwa die Polkonvention eignen sich nicht für die Aufnahme von internationalen Patentschutzregeln.
Ein Weg, einen Patentschutz international schrittweise einzuführen sieht die Unionsregierung über die entsprechende Änderung bestehender bilateraler Verträge. Aktuell befinden wir uns hierzu in Gesprächen mit der US-Administratiion.

Verfasst: Sa 7. Mär 2015, 14:44
von Dionysius Buddenberg
Ich verlängere die Aussprache nochmals um 48 Stunden.

Verfasst: Sa 7. Mär 2015, 14:47
von Annelie Gatineau
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Abgeordnete,
werte Frau Unionskanzlerin,

wie ich im Abschluss des Komplexes in meinem letzten Redebeitrag bereits erwähnte, stelle ich aufgrund der konföderalen Verwaltungsbesorgung die Selbstorganisation der Union an dieser Stelle nicht in Frage, schieben Sie die Aufgaben meinethalben ins Justizministerium.

Und mit den letzten beiden Sätzen ihres letzten Redebeitrags beantworten Sie mir auch auch endlich meine Frage zu den internationalen Verträgen. Wenn es auch eine schwere Geburt mit der Frage ward, ich danke für Ihre letztliche Antwort.

Verfasst: Mo 9. Mär 2015, 16:51
von Dionysius Buddenberg
Ich schliesse hiermit die Aussprache. Der Entwurf wird in Kürze zur Abstimmung gebracht.