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Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 14:53
von Rovan Trautmann
Da hat wer mitgedacht. :klatsch:

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 18:09
von Helen Bont
Original von Bodo von Kurzschluss
Mir ist gerade aufgefallen, dass es da ein kleines Problem bei der Abstimmung im Unionsparlament geben könnte.

Sie gehen davon aus, dass das Unionsparament sieben Mitglieder hat.
Nun verhält es sich aber so, dass die Herren Kaulmann und Napolitani am 15. des letzten Monats ihre Unionsbürgerschaft verloren haben und somit folglich, wenn ich die Gesetze richtig verstanden habe, auch ihre Mitgliedschaft im Unionsparlament.
Demnach besteht das Unionsparlament momentan nur aus 5 Abgeordneten, was gemäß Art.26 Nr.5 der Unionsverfassung nicht gestattet ist.

Ich bin sicherlich kein Staatsrechtler oder sowas in der Art, aber für mich hat es den Eindruck, dass seit dem 15. letzten Monats ein Unionsparlament arbeitet, welches nicht verfassungskonform ist.
Und da stellt sich mir die Frage wie es dann mit den Abstimmungen ist, die seitdem durchgeführt worden sind.

EDIT: Ich sollte nach Mitternacht keine Beiträge mehr verfassen. :D
Das ist zumindest die Rechtsauffassung von Ex-Unionspräsident Schwertfeger; ein Verfahren vor dem Unionsgericht, das diese Frage klären sollte ist noch anhängig.

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 18:50
von Bodo von Kurzschluss
Ach, Sie meinen das seit zwei Jahren unterbrochene Verfahren? So kann man sich auch rausreden.

Dabei schreibt die Verfassung doch genau vor, wie in diesem Fall zu verfahren ist.
Sollten die Sitze, wie es in diesen beiden Fällen der Fall ist, nicht durch Nachrücker besetzt werden können, müssen Nachwahlen für diese Sitze durchgeführt werden.
So simpel ist das.

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 19:02
von Helen Bont
Original von Bodo von Kurzschluss
Ach, Sie meinen das seit zwei Jahren unterbrochene Verfahren? So kann man sich auch rausreden.

Dabei schreibt die Verfassung doch genau vor, wie in diesem Fall zu verfahren ist.
Sollten die Sitze, wie es in diesen beiden Fällen der Fall ist, nicht durch Nachrücker besetzt werden können, müssen Nachwahlen für diese Sitze durchgeführt werden.
So simpel ist das.
Die damalige Unionsregierung sah das anders, dementsprechend wurde auch Klage eingereicht. Bislang haben wir noch kein Urteil, weshalb ich zu Gunsten eines handlungsfähigen Staates davon ausgehe, dass das Unionsparlament beschlussfähig ist.

Verfasst: So 9. Nov 2014, 15:49
von Christopher Adomeit
Man wird wohl feststellen können, dass - soweit es zu einer Volksabstimmung über einen neuen Verfassungsentwurf kommen sollte - die Legitimationskette ausreichend gewahrt ist, und zwar unabhängig davon, ob das Unionsparlament formell falsch zusammengesetzt war. An der Kraft der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes ändert das ja nichts, die dann hoffentlich auch entsprechend entscheiden kann. Selbst wenn das Unionsgericht dann zur Feststellung käme, der Beschluss des Unionsparlaments sei aufgrund der falschen Parlamentszusammensetzung verfassungswidrig, stellt sich dann die ernsthafte Frage, ob die verfassungsmäßige Gewalt des Parlaments über der des verfassungsgebenden Volkes liegt. Diese Frage sollte allerdings durch ein möglichst klares, transparentes und gleichberechtigendes Verfahren ausgeräumt werden, damit sich für eine neue Verfassung nicht Türen zur offenen Bezweiflung ihrer Legitimität eröffnen.