Seite 2 von 9
Verfasst: Do 30. Okt 2014, 18:33
von Hans Truschke
Ich danke Ihnen vielmals.
Verfasst: Do 30. Okt 2014, 19:08
von Annelie Gatineau
Original von Hans Truschke
Ich danke Ihnen vielmals.
De rien.
Verfasst: So 2. Nov 2014, 11:33
von Dionysius Buddenberg
*Kommt doch früher als erwartet an, da er einen Flug früher nehmen konnte. War bereits im Hotel und betritt nun den Tagungsraum*
Ist schon jemand da?!
Verfasst: So 2. Nov 2014, 13:40
von Hans Truschke
Schreitet auf die Bühne und tritt an das Redepult
Liebe Parteifreunde, Liebe Gäste,
ich begrüße euch ganz herzlich zum Gründerparteitag der neuen Partei unserer Demokratischen Union, der Sozialliberalen Volkspartei. Ich freue mich sehr, dass ihr so zahlreich erschienen sind. Wir sind hier, um ein Teil Unionsgeschichte mitzuschreiben, das Kapitel, wo die Bürger glücklich und wohlhabend sind. Ausnahmslos alle.
Jeder Mensch mit einem normalen Verstand kann glasklar sehen, was die KDU-Regierung schafft, und zwar nichts. Das Unionsparlament ist im Moment ein Ort der politischen Leere, wo ein einzelnes Stück Papier herumfliegt, mit der Aufschrift Wahlgesetzänderung, aber interessieren tut es niemanden. Um aber Aufmerksamkeit zu erregen, wird ein unsinniger Vorschlag zu einer Änderung der Verfassung eingereicht. Reiner Aktionismus. Auch dafür ist diese neue Partei, die SLVP da, um das zu beenden.
Damit Sie einen Überblick haben, können Sie noch einmal die Ziele unserer Partei lesen.
Lässt Zettel austeilen
Kaffee und Kuchen stehen an Ausgang 2 bereit.
Verfasst: So 2. Nov 2014, 14:03
von Dionysius Buddenberg
*setzt sich als Herr Truschke beginnt zu sprechen*
Verfasst: So 2. Nov 2014, 14:03
von Jessica Mauerheim
Ist natürlich anwesend
:klatsch:
Verfasst: So 2. Nov 2014, 14:03
von Hans Truschke
Fangen wir mit der ersten Abstimmung an! Wie soll die Satzung aussehen?
Mein Vorschlag
Satzung des Vereins “Sozialliberale Volksunion“
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Zweck
1. Der Verein führt den Namen "Sozialliberale Volksunion", ihre Kurzbezeichnung lautet „SLVP“
2. Er hat seinen Sitz in Saint Pierre, Westliche Inseln.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4. Der Zweck bessteht darin, durch Teilnahmen an Wahlen auf Unions- und Landesebene zur politischen Willensbildung im Sinne des Parteiprogramms mitzuwirken.
5. Die SLVP bekennt sich zu der Unionsverfassung der Demokratischen Union.
6. Das Tätigkeitsgebiet umfasst die Demokratische Union.
§ 2 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Unionsbürgerschaft besitzen und die Ziele des Vereins unterstützen.
2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine Beitrittserklärung, die vom Parteivorsitz geprüft wird.
3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitz möglich.
4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied den Parteitag anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.
§ 3 Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ ist der Parteitag. Es wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet.
2. Der Parteitag stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
a. Wahl und Abwahl des Vorstandes
b. Wahl von Kandidaten für Wahlen
c. Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand
d. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.
3. Zur Mitgliederversammlung wird vom Parteivorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens eine Woche vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel alle 4 Wochen.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens drei Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.
5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist; ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
§ 4 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch die zwei Mitglieder des Vorstandes.
3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 4 Wochen. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.
§ 5 Satzungsänderungen und Auflösung
1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens eine Woche vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
2. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
Verfasst: So 2. Nov 2014, 14:04
von Hans Truschke
Antworten Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung
Stimmberechtigte sind Aktuelle Mitglieder.
Ja
Verfasst: So 2. Nov 2014, 14:06
von Jessica Mauerheim
Ja
Verfasst: So 2. Nov 2014, 14:09
von Hans Truschke
2 der 3 haben mit Ja geantwortet, heißt, die Satzung gilt als angenommen.