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Verfasst: Mi 16. Jul 2014, 23:03
von Helen Bont
Die KDU-Fraktion stellt folgenden Antrag zu Diskussion und Abstimmung:
1. Beschluss über die Abweichung von der Geschäftsordnung des Unionsparlament (§ 13 GOUP)

Gemäß § 13 GOUP beschließt das Unionsparlament:
Abweichend von den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Unionsparlaments kann der Unionparlamentspräsident das Unionspräsidialamt mit der Durchführung einer geheimen Abstimmung beauftragen.

Verfasst: So 20. Jul 2014, 19:55
von Helen Bont
Die KDU-Fraktion stellte folgendes Gesetzesvorlage zur Debatte und Abstimmung:
Viertes Wahlrechtsänderungsgesetz

§ 1
Das Wahlgesetz wird wie folgt ergänzt:

"§ 6a
(1) Ist absehbar, dass der amtierende Unionswahlleiter seinen Amtspflichten bezüglich einer anstehenden Wahl oder Abstimmung nicht nachkommen wird, so hat der Unionspräsident auf Vorschlag wahlweise des
- Unionskanzlers,
- Präsidenten des Unionsrates,
- Präsidenten des Unionsparlaments,
oder eines
- Unionsministers
für die betreffende Wahl oder Abstimmung einen "Kommissarischen Unionswahlleiter" zu ernennen.
(2) Sämtliche Bestimmungen des Unionswahlleiters, welche sich in diesem oder anderen Unionsgesetzen befinden, finden auf den "Kommissarischen Unionswahlleiter" Anwendung."

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: So 27. Jul 2014, 02:06
von Helen Bont
Die KDU-Fraktion stellt hiermit den folgenden Antrag:

1. Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung des 40. Unionsparlaments

§ 1
§ 10 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Unionsparlaments wird wie folgt neu gefasst:

"Wahlen zum Unionskanzler, zum Parlamentspräsidenten oder dessen Stellvertreter, Vertrauensfrage, Misstrauensanträge und sonstige Anstimmungen sind öffentlich. Auf Antrag einer Fraktion oder von mindstens zwei Abgeordneten sind geheim durchzuführen."

Verfasst: Mo 4. Aug 2014, 14:12
von Helen Bont
Die KDU-Fraktion stellt folgenden Antrag zu Debatte und Abstimmung:

2. Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung des 40. Unionsparlaments

§ 1
§ 10 Absatz 5 wird wie folgt ergänzt:
Wahlen zum Unionskanzler, zum Parlamentspräsidenten oder dessen Stellvertreter, Vertrauensfrage, Misstrauensanträge und sonstige Anstimmungen sind öffentlich. Auf Antrag einer Fraktion oder von mindstens zwei Abgeordneten sind sie geheim durchzuführen. Geheime Abstimmungen oder Wahlen können mit Hilfe eines Wahltools oder durch Zusendung des ausgefüllten Wahlscheins bzw. der ausgefüllten Wahlscheine an das Postfach der die Wahl oder Abstimmung durchführenden Person erfolgen.

Verfasst: Mo 4. Aug 2014, 15:01
von Helen Bont
Die KDU-Fraktion stellt folgende Gesetzesvorlage zur Debatte und Abstimmung:

5. Wahlrechtsänderungsgesetz

§ 1
§ 2 des Wahlgesetzes wird wie folgt ergänzt:
(1)Wahlen und Volksentscheide auf dem Gebiet der Demokratischen Union RXXXlon haben gemäß der Verfassung allgemein, gleich, geheim, frei und unmittelbar zu erfolgen. Wird einer dieser Wahlgrundsätze verletzt, ist die Wahl oder der Volksentscheid vom Unionsgericht für nichtig zu erklären.
(2) Geheime Abstimmungen oder Wahlen können mit Hilfe eines Wahltools oder durch Zusendung des ausgefüllten Wahlscheins bzw. der ausgefüllten Wahlscheine an das Postfach der die Wahl oder Abstimmung durchführenden Person erfolgen.

§ 2
§ 40 wird wie folgt ergänzt:
(1) Voraussetzung für den Beginn der Wahlvorgang ist die eindeutige Identifikation des Wahlberechtigten.
(2) Der Unionswahlleiter hat die Identität des Wählers unabhängig und losgelöst von seiner eigentlichen Wahlhandlung zu überprüfen.
(3) Die Identifikation des Wählers und die Feststellung seines passiven und/oder aktiven Wahlrechts erfolgt durch die Auslegung eines Wählerverzeichnisses, welches mindestens fünf Tage vor Wahlbeginn ausgelegt wird, und in welches sich die wahlberechtigten Unionsbürger eintragen müssen, um wahlberechtigt zu sein.

Verfasst: Sa 6. Sep 2014, 13:50
von Helen Bont
Ich bitte um die Erteilung des Wortes für eine Regierungserklärung.

Verfasst: Do 25. Sep 2014, 18:26
von Helen Bont
Die Unionsregierung bringt den folgenden Gesetzentwurf zur Debatte und Beschlussfassung ein:
6. Wahrechtsänderungsgesetz

§ 1

§ 15 Absatz 1 Wahlgesetz wird wie folgt neu gefasst:

"Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind."

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: Do 25. Sep 2014, 18:32
von Annelie Gatineau
Original von Helen Bont
Die Unionsregierung bringt den folgenden Gesetzentwurf zur Debatte und Beschlussfassung ein:
Wie viele Stimmen?

Verfasst: Do 25. Sep 2014, 18:39
von Helen Bont
Original von Annelie Gatineau

Wie viele Stimmen?
Danke für den Hinweis.

Verfasst: Mi 8. Okt 2014, 21:05
von Heinz Lüneburg
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Hiermit schlage ich dem Unionsparlament
Herrn Silvester Calzone
als
Unionswahleiter
vor und erbitte eine Abstimmung über den Kandidaten.
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Heinz Lüneburg
Unionsminister für Inneres und Justiz