Verfasst: Do 7. Jun 2007, 23:49
Soweit ich weiß wurde dieses Recht durch die anderen Fraktionen niemals wahrgenommen. Ich weiß auch das explezit darauf niemals aufmerksam gemacht worden ist. Auch bei zweiten Wahlgang hätte diese Möglichkeit bestanden, so dass wir uns gefragt haben, ob die Fraktionen über ihr Recht informiert sind oder es schlicht nicht wissen.Original von Jonathan Metternich
Es wurde ja eine 48-stündige Kandidaturfrist angekündigt. Ich hoffe, die Linken können sich schneller einigen, wen sie als Gegenkandidaten nominieren.
Es ist übrigens bemerkenswert, dass das Präsidium davon ausgeht, dass das Haus nicht weiß, dass der dritte Wahlgang ansteht. Dieses Maß an Unterschätzung der Mitglieder überrascht mich.
Insofern habe ich - in Abstimmung mit meiner Stellvertreterin und einigen Rechtsexperten der Demokratischen Union - eine Frist von 48 Stunden eingeräumt. Diese endet morgen um 20:15 - und das war auch der Grund warum ich die Wahl nicht sofort eingeleitet habe, weil sich mir hier offene Rechtsfragen ergaben - zumahl in dritten Wahlgang derjenige gewählt ist, der die Mehrheit des Hauses erreicht. Also eine relative Mehrheit u.U. auch ausreichend wäre.
