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Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 00:15
von Fanny von Hammersmarck
Sofern mir dadurch keinerlei Nachteile entstehen können, etwa indem das Gericht noch feststellt dass das Amt für Einwohnerangelegenheiten der falsche Beklagte und darum von Anfang sowieso an im Recht war, ja.

Wessen Fehler es nun war, dass Frau Maria-Zeh Ravdez zunächst auf der Liste der Wahlberechtigten erschienen war, ist mir persönlich egal.

Meines Erachtens gehörte sie nicht auf diese Liste, und sie ist jetzt von dieser gestrichen. Um mehr ging es mir nicht.

Wenn eine Verfahrenseinstellung also bedeutet, dass Frau Volpert und ich nun jede nach Hause gehen und uns unseren Angelegenheiten widmen, beantrage ich eine Einstellung des Verfahrens.

RE: UVerwG 14 U 50 Fanny von Hammersmarck ./. Amt für Einwohnerangelegenheiten

Verfasst: Mo 10. Mär 2014, 23:37
von Jebb Bongerton
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DEMOKRATISCHE UNION
– Unionsverwaltungsgericht –

BESCHLUSS
vom 10. März 2014

Im Verwaltungsstreitverfahren

Fanny von Hammersmarck
– Klägerin –

gegen

das Amt für Einwohnerangelegenheiten,
vertreten durch die Direktorin Jennifer Volpart
– Beklagter –

Aktenzeichen UVerwG 14 U 50

wegen

der Mitteilung des Beklagten über die Wahlberechtigung der Frau Maria-Zeh Ravdez zur Wahl zum Inselpräsidenten der Westlichen Inseln

wird das Verfahren auf Antrag der Klägerin gemäß § 29 UGerO eingestellt.

Prof. Joshua B. Bongerton
Hauptamtlicher Richter am Unionsgericht als Vorsitzender