Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 00:15
Sofern mir dadurch keinerlei Nachteile entstehen können, etwa indem das Gericht noch feststellt dass das Amt für Einwohnerangelegenheiten der falsche Beklagte und darum von Anfang sowieso an im Recht war, ja.
Wessen Fehler es nun war, dass Frau Maria-Zeh Ravdez zunächst auf der Liste der Wahlberechtigten erschienen war, ist mir persönlich egal.
Meines Erachtens gehörte sie nicht auf diese Liste, und sie ist jetzt von dieser gestrichen. Um mehr ging es mir nicht.
Wenn eine Verfahrenseinstellung also bedeutet, dass Frau Volpert und ich nun jede nach Hause gehen und uns unseren Angelegenheiten widmen, beantrage ich eine Einstellung des Verfahrens.
Wessen Fehler es nun war, dass Frau Maria-Zeh Ravdez zunächst auf der Liste der Wahlberechtigten erschienen war, ist mir persönlich egal.
Meines Erachtens gehörte sie nicht auf diese Liste, und sie ist jetzt von dieser gestrichen. Um mehr ging es mir nicht.
Wenn eine Verfahrenseinstellung also bedeutet, dass Frau Volpert und ich nun jede nach Hause gehen und uns unseren Angelegenheiten widmen, beantrage ich eine Einstellung des Verfahrens.
