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Verfasst: Do 20. Feb 2014, 22:47
von Geert van Bloemberg-Behrens
Das ist mir selbst undeutlich, euer Ehren. In verschiedenen öffentlichen Äußerungen hat Herr Kaulmann behauptet, ich und Herr Krüger, der ehemalige Ministerpräsident von Salvor-Katista, sein ein und die selbe Person. Ich hätte einmal als Geert und einmal als Alexander abgestimmt. Absurd, finden Sie nicht? Ich wüsste nicht dass ich schizophren oder dergleichen bin.

Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 09:23
von Heinrich von Löwenherz
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Das ist mir selbst undeutlich, euer Ehren. In verschiedenen öffentlichen Äußerungen hat Herr Kaulmann behauptet, ich und Herr Krüger, der ehemalige Ministerpräsident von Salvor-Katista, sein ein und die selbe Person. Ich hätte einmal als Geert und einmal als Alexander abgestimmt. Absurd, finden Sie nicht? Ich wüsste nicht dass ich schizophren oder dergleichen bin.
Ich glaube wir können auf ein ärztliches Gutachten über Ihre psychische Gesundheit verzichten :)
Ich habe die konkrete Äußerung rausgesucht, weil in der Anklageschrift wird nur auf eine vage Wiederholung verwiesen.

Wahlbetrug?

Gibt es noch weitere Äußerungen dieser Art?

[so] Ich möchte das in Gänze kapieren, deshalb frage ich, obgleich es nicht entscheidend erscheint: Geert und Alexander werden vom gleichen Spieler geführt, oder?[/so]

Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 12:13
von Geert van Bloemberg-Behrens
Simoff: Ja.

Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 13:11
von Heinrich von Löwenherz
Herr Kaufmann Sie dürfen sich dazu äußern. Und gleichzeitig habe ich einige Fragen.

Kann anhand der Protokolle festgestellt werden wann dieser Alexander Krüger und wann Geert van Bloemberg-Behrens abgestimmt haben? Uhrzeit, Datum. Haben beide die gleiche IP? Die gleiche Mail?

Warum haben Sie im offiziellen Wahlprotokoll unter "Besondere Vorkommnisse" nichts vermerkt?

Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 13:20
von Heinrich von Löwenherz
Und um es nicht zu vergessen noch eine Frage: Es kann nicht 100%ig nachgewiesen werden, dass Krüger von Bloemberg-Behrens gewählt hat, oder doch?

Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 19:21
von Heinrich von Löwenherz
Als Hinweis an die Prozessparteien, weise ich darauf hin, dass das Gericht auch die Strafbarkeit nach §67 (Üble Nachrede) prüft.

Verfasst: Do 6. Mär 2014, 17:02
von Heinrich von Löwenherz
Herr Kaulmann?

Verfasst: Do 13. Mär 2014, 17:08
von Heinrich von Löwenherz
Wenn bis zum 20.03.2014 keine Vorträge mehr gemacht werden werde ich zu den Plädoyer aufrufen und ggf. nach Aktenlage entscheiden. Sie haben also noch Gelegenheit zu Äußerungen und Anträgen.

Verfasst: Fr 14. Mär 2014, 07:46
von Kauli
[so]Sorry, den Prozess hatte ich ganz vergessen[/so]

Erstens: um Ihre Fragen zu beantworten:

Beide stimmten innerhalb weniger Minuten ab, die Mailadressen unterscheiden sich nur maginal.

Unter besondere Vorkommnisse wurde nichts vermerkt, da der Fehler nicht bei einer Auswertung bemerkt wurde. Die Wahl wo es auffiel wurde dann abgebrochen.

Zweitens möchte ich beantragen das Verfahren hier einzustellen.

Begründung:

Geert van Bloemberg-Behrens ist kein zugelassene Person in einem strafgerichtlichen Verfahren nach §2 Absatz 2 der Strafprozessordnung.

Falls meinem Antrag nicht entsprochen werden kann, dann hätte ich noch einen Zeugen aufzurufen.

§2: Beteiligte Organe
(1) Organe in Strafermittlungsverfahren sind:
a) jeder Beschuldigte
b) die Staatsanwaltschaft der Union oder eines Landes
(2) Organe im strafgerichtlichen Verfahren sind:
a) jeder Angeklagte
b) jeder Strafverteidiger
c) die Öffentlichkeit, vertreten durch die Unionsanwaltschaft
d) eine Kammer eines Gerichtes der Gerichtsbarkeit der Union oder eines Landes
(3) Parteien im strafgerichtlichen Verfahren sind
a) die Verteidigung mit den Absatz (2) Nr. 1 und 2
b) die Anklage mit dem Absatz (2) Nr. 3

Verfasst: Fr 14. Mär 2014, 14:48
von Geert van Bloemberg-Behrens
Und ich weise auf Paragraf 8b der Strafprozessordnung hin. Deswegen ist der Antrag auf Einstellung des Verfahrens natürlich Unfug.

Zudem beantrage ich, dass Herr Alexander Krüger hier als Zeuge vernommen wird. Er kann sicher bezeugen, dass er selbst abgestimmt hat.