Verfasst: Mo 10. Feb 2014, 23:24
Vor allem, Frau Unionskanzlerin, habe ich das Vertreterin der Republik Roldem das Recht hier anwesend zu sein und mich auch zu Wort zu melden. Verfassungsmäßig verbrieft, Art. 28 Abs. 2 UVerf. Dessen Satz 2 spricht sogar davon, dass ich in der Funktion gehört werden muss. Schauen Sie mal nach und hören sie.Original von Helen Bont
Frau Premierminister,
sowohl als Unionskanzlerin als auch als Mitglied dieses Hohen Hauses, steht mir selbstverständlich zu, den Inhalt meiner Redebeiträge so zu bestimmen, wie ich es für richtig halte.
Wenn Ihnen als Profijuristin der Inhalt meiner Reden als zu profan oder unbedeutend erscheint, haben Sie jederzeit das Recht, den Plenarsaal zu verlassen oder weg zu hören.