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Verfasst: Mo 10. Feb 2014, 23:24
von Anaïs Gribonne-Fritz
Original von Helen Bont

Frau Premierminister,
sowohl als Unionskanzlerin als auch als Mitglied dieses Hohen Hauses, steht mir selbstverständlich zu, den Inhalt meiner Redebeiträge so zu bestimmen, wie ich es für richtig halte.
Wenn Ihnen als Profijuristin der Inhalt meiner Reden als zu profan oder unbedeutend erscheint, haben Sie jederzeit das Recht, den Plenarsaal zu verlassen oder weg zu hören.
Vor allem, Frau Unionskanzlerin, habe ich das Vertreterin der Republik Roldem das Recht hier anwesend zu sein und mich auch zu Wort zu melden. Verfassungsmäßig verbrieft, Art. 28 Abs. 2 UVerf. Dessen Satz 2 spricht sogar davon, dass ich in der Funktion gehört werden muss. Schauen Sie mal nach und hören sie. :)

Verfasst: Mo 10. Feb 2014, 23:38
von Draga Markievic
Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Verfassungsmäßig verbrieft, Art. 28 Abs. 2 UVerf. Dessen Satz 2 spricht sogar davon, dass ich in der Funktion gehört werden muss. Schauen Sie mal nach und hören sie. :)
Selbiges gilt allerdings auch für die Unionskanzlerin. Und mich. 8-)

Verfasst: Sa 15. Feb 2014, 13:41
von Geert van Bloemberg-Behrens
Ich beende die Aussprache.