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Verfasst: So 26. Jan 2014, 21:37
von Fanny von Hammersmarck
Fanny von Hammersmarck. Freut mich - Jyllane.
Ich bin auf den Westlichen Inseln zu Hause, und warte hier bloß auf die Bearbeitung meines Staatsbürgerschaftsantrages.

Verfasst: So 26. Jan 2014, 21:45
von Jennifer Volpart
Möchten Sie nur einreisen oder die Unionsbürgerschaft oder Unionsangehörigkeit erwerben?
Im Falle der einfachen Einreise müssen Sie sich ausweisen können. Können Sie das nicht, muss Ihnen das Unionsministerium des Innern und der Justiz eine Identifikationskarte ausstellen.
Im Falle des Antrags auf Unionsbürgerschaft oder -angehörigkeit bitte ich um Bekräftigung desselben.
Die Geschichten mit der Bestechung und den hübschen Äuglein habe ich mal überhört...
Verfasst: So 26. Jan 2014, 21:59
von Jyllane
"Sozusagen Leidensgenossinnen. Doch wie mir scheint, kommt Bewegung in die Angelegenheit - zumindest was Ihre Antrag anbelangt, Frau von Hammersmarck."
Nun war anscheinend auch Jyllane an der Reihe - und es schien kompliziert zu werden. "Ehmm... Hallo. Ich denke ich nehme die komplizierte Variante mit dem Innen und Justizministerium. ", schloss Jyllane mit einem entschuldigenden Achselzucken und lächelte.
Verfasst: So 26. Jan 2014, 22:47
von Jennifer Volpart
Dann wenden Sie sich bitte mit einem Brief an das
Unionsministerium des Innern und der Justiz.
Verfasst: So 26. Jan 2014, 23:15
von Jyllane
"Vielen Dank.", obwohl... Dank, dachte sich Jylanne - nun gut, die Frau war durchaus freundlich, doch ganz so kompliziert hatte sie es sich nun auch nicht ausgemalt.
"Würden Sie mir noch genau sagen was ich beantragen und wo bzw. bei wem ich dies machen muss?"
Verfasst: Mo 27. Jan 2014, 12:40
von Jennifer Volpart
Gern. Sie eröffnen ein neues Thread und beantragen beim Unionsministerium des Innern und Justiz (UMIJ) eine Identitätskarte gemäß
§ 2 Abs. 2 AuslG. Das weitere wird Ihnen ein Sachbearbeiter des Ministeriums erklären.
Verfasst: Mo 27. Jan 2014, 19:18
von Jyllane
"Sie haben mir in der Tat sehr geholfen. Ich bedanke mich auf das Höfflichste." Mit einem knappen Nicken ihre Worte untermalend, macht Jyllane kehrt, verabschiedet sich ebenfalls noch im vorbeigehend mit einem knappen Kopfnicken von ihren neuen Bekanntschaften, um sich schlussendlich auf den Weg zum genannten Ministerium zu machen.
Verfasst: Mo 27. Jan 2014, 23:42
von Draga Markievic
Original von Jennifer Volpart
Gern. Sie eröffnen ein neues Thread und beantragen beim Unionsministerium des Innern und Justiz (UMIJ) eine Identitätskarte gemäß
§ 2 Abs. 2 AuslG. Das weitere wird Ihnen ein Sachbearbeiter des Ministeriums erklären.
*simoff*
Also das musste ich auch erst zweimal lesen:
§ 2 Identifikationspflicht
(1) Ausländer und Staatenlose müssen sich identifizieren können.
(2) Ausländer und Staatenlose, die sich nicht identifizieren können oder bei denen begründete Zweifel an der Identität bestehen, müssen durch den Unionsminister des Innern
ausgewiesen werden.
Ich frug mich erst "wohin?".
*simon*
Verfasst: Mo 27. Jan 2014, 23:47
von Jyllane
*simoff*
Ich helfe gerne spielerisch auf "Probleme" aufmerksam zu machen. Ich bin schon gespannt wie man meine Identität bestätigen will, wenn man diese nicht kennt - sozusagen eine anonyme Identifikation. Aber das Gesetzt will es ja so... *lächelt*
*simon