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Verfasst: Do 15. Jan 2015, 10:14
von Lilli de Gucht
Ich melde mich hiermit anwesend.
Verfasst: Do 15. Jan 2015, 10:50
von Jebb Bongerton
An
den Ministerpräsidenten des Landes Salbor-Katista
Herrn Bodo von Kurzschluss
Sehr verehrter Herr Ministerpräsident!
In dem Verfahren des Organstreits gemäß § 19 UGerO zwischen dem Senator des Landes Salbor-Katista und dem Unionsrat, Aktenzeichen ObUG I 2013/1, ist Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Unionsgerichte gegeben. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Ich setze dafür eine Frist bis zum 23. Januar 2015.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Prof. Joshua B. Bongerton
Hauptamtlicher Richter am Unionsgericht
Verfasst: Do 15. Jan 2015, 15:19
von Bodo von Kurzschluss
Sehr geehrter Herr Professor Bongerton, hohes Gericht!
Natürlich folge ich Ihrem Aufruf zu einer Stellungnahme. Nur bezweifle ich, dass diese etwas zu diesem Verfahren beitragen kann.
Um ehrlich zu sein weiß ich auch nicht was Sie von mir hören wollen.
Da ich selbst erst seit dem 28.09.2014 wieder Staatsbürger der Demokratischen Union bin, bin ich mit der Hintergrundgeschichte dieses Verfahrens insoweit nur vertraut wie ich es aus den Unterlagen ersehen konnte.
Verfasst: Do 15. Jan 2015, 15:23
von Jebb Bongerton
Werter Herr Ministerpräsident,
Sie haben das Schreiben als Repräsentant des Landes Salbor-Katista erhalten, dessen temporäres Organ Senator hier geklagt hat. So Sie eine Fristverlängerung möchten, bitte ich Sie um Nennung eines Zeithorizonts.
Sollten Sie der Klageschrift nichts hinzufügen wollen, ist Ihnen das unbenommen und das Gericht wird mit der Klageschrift und den Einlassungen der Prozessvertreterin des Unionsrats und ggf. der Unionsanwaltschaft sich zur Urteilsfindung zurückziehen. Sie müssen sich jedenfalls nicht weiter äußern.
Verfasst: Do 15. Jan 2015, 15:26
von Bodo von Kurzschluss
Ich habe der Klageschrift nichts weiter hinzuzufügen.
Verfasst: Do 15. Jan 2015, 15:27
von Jebb Bongerton
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Ich bitte die Prozessvertretung des Unionsrats um ihre Stellungnahme.