Verfasst: Mo 12. Aug 2013, 16:40
Soll das ein Argument sein?Original von Helen Bont
nur weil sich etwas bewährt hat, heißt das doch nicht, dass es nicht weiterentwickelt werden darf oder soll.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Soll das ein Argument sein?Original von Helen Bont
nur weil sich etwas bewährt hat, heißt das doch nicht, dass es nicht weiterentwickelt werden darf oder soll.
Ich denke: Ja.Original von Maria-Zeh Ravdez
Soll das ein Argument sein?
Bei meiner Ausführung handelt es sich um beispielhafte Kritikpunkte, die ich beliebig erweitern könnte, was ich mir aber spare, weil die Reform des Grundrechtskatalogs aus meiner Sicht obsolet ist.Original von Rovan Trautmann
Ich finde ebenfalls dass die von Ihnen aufgezählten Punkte berechtigte Einwände sind.
Den ganzen Grundrechtskatalog zu verdonnern, die Ansicht kann ich nicht teilen.
Was meinen die anderen dazu?
Ich kann nicht erkennen, an welcher Stelle die Grundrechte durchlöchert oder verwässert wurden. Im Gegenteil: sie sind ausgebaut und erweitert worden.Original von Massimiliano Napolitani
Der Grundrechtskatalog ist aus meiner Sicht durchlöchert und verwässert worden – mit zahlreichen Ausnahmetatbeständen, die staatliche Institutionen einen weiten Spielraum bieten. In Art. 15 Abs. 4 ist beispielsweise der Richtervorbehalt eliminiert. In Art. 6 Abs. 5 bezieht man sich (wohl irrtümlich) auf Art. 5, die freie Berufsfreiheit wird im Kriegsfall zum Arbeitszwang, Art. 9 ist derart verunstaltet, dass eine Versammlung oder ein Verein alleine schon aufgrund der „Ordnung und Gesundheit“ verboten werden kann. Dieser Grundrechtskatalog wird meine Zustimmung im Leben nicht finden, weil er das Papier nicht wert ist, auf dem er steht.
Bis jetzt haben Sie jene Punkte kritisiert, die schon heute geltendes Verfassungsrecht sind.Original von Massimiliano Napolitani
Bei meiner Ausführung handelt es sich um beispielhafte Kritikpunkte, die ich beliebig erweitern könnte, was ich mir aber spare, weil die Reform des Grundrechtskatalogs aus meiner Sicht obsolet ist.
Übrigens ist mir auch nicht entgangen, dass mindestens Art.4 kommentarlos verändert worden ist, wobei widersprüchliche Aussagen gestrichen wurden und das Recht der Erziehungsberechtigten und Rechtsbeistände berücksichtigt wurde. Das ist positiv - aber vielleicht möchte die KDU diese Diskussion öffentlich führen, anstatt einen durchwachsenden Entwurf dümmlich zu beklatschen.
Oberflächlich betrachtet könnte man zu einer solchen Annahme kommen. Mir, wie übrigens der gesamten KDU, geht es um eine offene und ehrliche Aussprache darüber, was wünschenswert ist und was machbar ist.Original von Heinrich Julius von Jagonburg
Frau Bont will also den Föderalismus schlachten, spannend.